Industriestrompreis 2026: Höhe,
Beihilfe & Sparpotenziale

Das Wichtigste in Kürze

Tatsächliches Preisniveau 2026: Je nach Verbrauchsklasse und Entlastungen zahlen Industriebetriebe zwischen rund 12 und 26 ct/kWh. Einen einheitlichen Industriestrompreis gibt es nicht.
Handlungsspielraum: Nur die Energiebeschaffung ist im Lieferantenvergleich frei verhandelbar. Netzentgelte und Abgaben sind vorgegeben und lassen sich nur bedingt beeinflussen.
Beihilfe richtig kalkulieren: Der Differenzpreis von 3,744 ct/kWh greift nur für 50 % Ihrer Menge. Die effektive Entlastung beträgt also 1,872 ct/kWh. Der häufig kommunizierte Zielpreis von 5 ct/kWh ist kein Rechnungspreis.
Anspruch je nach Branche: Maßgeblich ist die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste, nicht Ihr Jahresverbrauch. Eine Mindestverbrauchsschwelle gibt es nicht.
Antragsfrist ist der 31. März 2027: Beantragt wird rückwirkend für 2026. Sie müssen die gesamten Stromkosten also vorfinanzieren.
Beschaffung bleibt der größte Kostenhebel: Da die Subvention für alle Berechtigten gleich hoch ausfällt, entscheidet Ihr Einkauf über den Wettbewerbsvorteil – nicht die Förderung.

Industriestrompreis: ein Begriff, zwei Bedeutungen

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Deutschland eine staatliche Beihilfe mit dem Namen „Industriestrompreis“. Die Benennung ist unglücklich. Denn mit dem tatsächlichen Preis für Industriestrom hat die Förderung zunächst nichts zu tun.

Es können also zwei Dinge gemeint sein:
Der tatsächliche Preis
PfeilWas ist das?

Der Preis auf Ihrer Rechnung: Beschaffung, Netzentgelte, Steuern und Abgaben
PfeilWen betrifft es?

Jedes Unternehmen mit Strombezug
PfeilWie hoch?

rund 12 bis 26 ct/kWh, je nach Verbrauchsklasse
Die staatliche Beihilfe
PfeilWas ist das?

Eine befristete Billigkeitsleistung des Bundes, rückwirkend ausgezahlt
PfeilWen betrifft es?

Nur Abnahmestellen in gelisteten Wirtschaftszweigen
PfeilWie hoch?

Entlastung von effektiv 1,872 ct/kWh im Jahr 2026

Der subventionierte Industriestrompreis 2026: Wie funktioniert die staatliche Beihilfe?

Zum 1. Januar 2026 hat der Bund eine befristete Strompreisentlastung für Unternehmen eingeführt. Sie beruht auf dem europäischen Beihilferahmen CISAF. Die deutsche Regelung wurde von der EU-Kommission am 16. April 2026 genehmigt. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Größe
Wert für 2026

Referenzpreis

Zielpreis (Mindest-Selbstbehalt des Unternehmens)

Differenzpreis

Beihilfefähiger Anteil

Laufzeit

Der Referenzpreis bestimmt die Höhe des Differenzpreises.

Referenzpreis unter 10 ct/kWh

Sie ziehen den Zielpreis von 5 ct/kWh ab. Für 2026 bedeutet das:

8,744 − 5 = 3,744 ct/kWh.

Referenzpreis über 10 ct/kWh

Der Differenzpreis beträgt 50 % des Referenzpreises. Bei angenommenen 12 ct/kWh wären das:

6 ct/kWh
Wichtig

Wichtig

Der Referenzpreis ist ein Durchschnittswert und basiert auf Daten aus dem Vorjahr. Er wird für ein Jahr festgelegt und ist damit eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage: Anders als der Spotpreis (tagesaktueller Strompreis) schwankt er nicht.

Beispielrechnung: So wird die Beihilfe berechnet

Beihilfe erhalten Sie nur für 50 % des anrechenbaren Verbrauchs. Der Differenzpreis beträgt zwar 3,744 ct/kWh, die effektive Entlastung liegt aber bei 1,872 ct/kWh. Wenn Sie Ihren Strom zum Beispiel für 9 ct/kWh beschaffen, zahlen Sie nach Abzug der Beihilfe effektiv 7,13 ct/kWh.

Der Zielpreis von 5 ct/kWh ist eine Rechengröße, kein Rechnungspreis.

Die grundlegende Formel:

Achtung: Der Faktor 0,5 wird häufig übersehen.

Angenommen, ein Unternehmen verbraucht im Jahr 2026 100 GWh an einer begünstigten Abnahmestelle.
Dann sähe die Rechnung so aus:

Wichtig

Wichtig: Die Auszahlung erfolgt rückwirkend. Ihr Unternehmen muss die Stromkosten für 2026 also zunächst vorstrecken, bevor Sie 2027 die Beihilfe beantragen können.

Wer bekommt den Industriestrompreis?

Über den Anspruch entscheiden nicht die Unternehmensgröße oder der Verbrauch, sondern die Abnahmestelle. So prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen den subventionierten Industriestrompreis erhält:

PfeilSitz in Deutschland
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik.
PfeilAbnahmestelle in einem gelisteten Wirtschaftszweig
Die Abnahmestelle muss in Deutschland liegen und einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Teilliste 1 zuzuordnen sein. Dazu zählen rund 91 Sektoren mit erheblichem Verlagerungsrisiko, darunter Chemie, Stahl, Glas, Keramik und Papier.
PfeilUnternehmen nicht in Schwierigkeiten
Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, Eintrag im Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO oder offenen EU-Rückforderungen.
PfeilInvestitionspflicht
Sie müssen sich verpflichten, mindestens 50 % der Basis-Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren.
PfeilPrüfungsvermerk ab 10 GWh
Ab einem beantragten anrechenbaren Verbrauch von 10 GWh benötigen Sie einen Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers, der an die Stelle der Stromrechnungen tritt.

Anrechenbar ist der gesamte an der begünstigten Abnahmestelle selbst verbrauchte Strom, also Eigenerzeugung sowie Fremdbezug. Nicht anrechenbar sind an Dritte weitergeleitete oder ins Netz eingespeiste Mengen.

Zwei verbreitete Irrtümer zum Industriestrompreis

Es gibt keine 1-GWh-Schwelle

Diese Zahl tauchte lediglich in der politischen Debatte auf, steht aber nicht in der Richtlinie. Auch ein Betrieb mit deutlich kleinerem Verbrauch kann also antragsberechtigt sein, sofern die Abnahmestelle richtig zugeordnet ist.

Maßgeblich ist die WZ 2008, nicht die WZ 2025

Obwohl 2025 eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige eingeführt wurde, beruht die KUEBLL-Liste weiterhin auf der Fassung von 2008. Sie dürfen zwar eine Bescheinigung nach WZ 2025 einreichen, müssen im Antrag aber die Zuordnung nach WZ 2008 angeben.

Wie und bis wann beantragen Sie die Beihilfe?

Anträge lassen sich voraussichtlich ab Dezember 2026 anlegen, können aber erst 2027 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Pro Unternehmen und Abrechnungsjahr ist genau ein Antrag zulässig.

Nachweise für die Beantragung des Industriestrompreises
PfeilBescheinigung des statistischen Landesamts zur Klassifizierung
PfeilLageplan der Abnahmestelle
PfeilStromrechnungen für das Abrechnungsjahr 
PfeilBankbestätigung
PfeilAb 10 GWh tritt der Prüfungsvermerk an die Stelle der Stromrechnungen
Fristen im Blick
Dez. 2026
Registrierung und Anlegen von Anträgen möglich
31.03.2027
Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2026, mit allen Nachweisen
31.05.2027
letzter Termin für den nachgereichten Prüfungsvermerk (ab 10 GWh)
15.07.2027
verlängerte Frist, wenn Sie zusätzlich Strompreiskompensation beantragen
Wichtig

Achtung:

Häufig wird der 30. September 2027 als Frist genannt. Diese Angabe ist falsch, sie stammt aus einem früheren Entwurf. Maßgeblich ist der 31. März 2027.

Investitionspflicht und Flexibilitätsbonus

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, mindestens 50 % der Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Anerkannt werden vier Kategorien: Ausbau erneuerbarer Erzeugung, strombezogene Effizienzmaßnahmen, Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität sowie Modernisierung oder Erweiterung der Infrastruktur. Auch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 zählt dazu, sofern Ihr Unternehmen dazu nicht ohnehin gesetzlich verpflichtet ist.

Wer zusätzlich den Flexibilitätsbonus beantragt, erhält 10 % mehr Förderung, muss dafür aber auch mehr investieren.

Beispielrechnung

Ohne Bonus:

Angenommen, Ihre Basis-Beihilfe beträgt 100.000 €. Sie müssen mindestens 50.000 € investieren.

Mit Bonus:

Sie erhalten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10.000 €, also insgesamt 110.000 €. Davon müssen Sie investieren: 
57.500 €

Pfeil40.000 € (80 % der verpflichtenden Mindestinvestition) müssen in nachfrageseitige Flexibilität investiert werden.
Pfeil10.000 € (20 % der verpflichtenden Mindestinvestition) können in eine der übrigen Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen.
Pfeil7.500 € (75 % des Bonus) müssen Sie in Dekarbonisierung investieren.

Dekarbonisierungsmaßnahmen dürfen erst nach Beginn des Abrechnungsjahres umgesetzt werden. Investitionen aus 2025 sind für das Abrechnungsjahr 2026 also nicht anrechenbar. Umgekehrt können Sie eine große Investitionssumme allerdings auf mehrere Abrechnungsjahre verteilen.

Sie müssen bezüglich der verpflichtenden Investitionen einen Nachweis erbringen, ansonsten fordert das BAFA die Leistung anteilig zurück (verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz).

Wichtig

Wichtig: Industriestrompreis und Strompreiskompensation dürfen für dasselbe Abrechnungsjahr parallel beantragt werden. Sie dürfen dieselben Strommengen allerdings nicht doppelt geltend machen.

Der tatsächliche Industriestrompreis: Was kostet eine Kilowattstunde Strom für die Industrie 2026?

Einen einheitlichen Industriestrompreis gibt es nicht. Was ein Unternehmen zahlt, hängt vor allem von der Verbrauchsklasse, dem Standort und den genutzten Entlastungen ab. 

Industriestrom im engeren Sinn beginnt in der Praxis bei etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch und registrierender Leistungsmessung (RLM). Darunter läuft die Belieferung als Gewerbestrom mit deutlich höheren Preisen. 

Die tatsächlich gezahlten Industriestrompreise liegen 2026 bei rund 12 bis 23 ct/kWh:

Sehr große, energieintensive Abnehmer (ab ca. 70 Mio. kWh/a): rund 12 bis 15 ct/kWh. Sie kombinieren mehrere Entlastungen: Beschaffung nahe am Großhandelspreis von 9 bis 10 ct/kWh, ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV und die ermäßigte Stromsteuer von 0,05 ct/kWh. Der BDEW weist für die Klasse 70 bis 150 Mio. kWh/a zuletzt 14,5 ct/kWh aus.

Klassischer Mittelstand (160.000 kWh bis 20 Mio. kWh/a): Der BDEW nennt für 2026 bislang 17,2 ct/kWh – bei mittelspannungsseitiger Versorgung, für Neuabschlüsse und inklusive ermäßigter Stromsteuer.

Größere Betriebe ohne Privilegien (500.000 bis 2 Mio. kWh/a): Eurostat nennt für das 2. Halbjahr 2025 22,64 ct/kWh.

In der Klasse darunter wird es teurer: Für 20.000 bis 499.000 kWh/a nennt Eurostat 26,2 ct/kWh. Diese Angabe ist allerdings nur bedingt mit den obigen Werten vergleichbar. Denn durch dieses Band verläuft bei rund 100.000 kWh die Grenze zwischen Gewerbestrom und Industriestrom. Erfasst werden also auch Abnehmer ohne Leistungsmessung, ohne individuelles Netzentgelt und vielfach ohne ermäßigte Stromsteuer. Das zieht den Durchschnitt nach oben.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Industriestrompreis zusammen?

Der Strompreis bildet sich aus drei Bestandteilen. Für den Einkauf ist entscheidend, dass nur einer davon im Lieferantenvergleich frei verhandelbar ist.

Energiebeschaffung

rund 9 bis 10 ct/kWh am Großhandelsmarkt, zuzüglich Risikoprämie und Serviceentgelt

frei verhandelbar: Wettbewerb zwischen den Anbietern

Netzentgelt

regional stark unterschiedlich, aufgeteilt in Arbeits- und Leistungspreis

gestaltbar, nicht verhandelbar: über Spannungsebene, Lastprofil und individuelle Netzentgelte

Staatliche Bestandteile

Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen

gesetzlich fixiert: aber teils auf Antrag reduzierbar

Ein Mann mit einem Laptop und einem Helm steht unter einer Hochspannungsleitung.

Der Preis für die Energiebeschaffung entsteht am Großhandelsmarkt nach dem Merit-Order-Prinzip: Das teuerste noch benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle. Gaspreise, CO2-Kosten und Wetterlagen machen sich deshalb unmittelbar im Preis bemerkbar.

Das Netzentgelt besteht für Kunden mit registrierender Leistungsmessung aus zwei Teilen: einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Leistungspreis je Kilowatt. Der Leistungspreis ist dabei der am häufigsten unterschätzte Posten (mehr dazu im Abschnitt zum Leistungsentgelt).

Bei den staatlichen Bestandteilen ist vor allem die Stromsteuer relevant. Der reguläre Satz beträgt seit 2003 unverändert 2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten auf Antrag 2,00 ct/kWh zurück und zahlen damit effektiv nur den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh.

Wichtig

Wichtig:

Die EEG-Umlage entfällt seit dem 1. Juli 2022 für alle Stromverbraucher. Sie taucht auf keiner Rechnung mehr auf, die Finanzierung läuft über den Bundeshaushalt.

Warum zahlt jedes Unternehmen einen anderen Preis?

Vier Faktoren erklären, warum zwei Betriebe mit identischem Verbrauch mehrere Cent auseinanderliegen können. Drei davon lassen sich aktiv gestalten.

Verbrauchsklasse

Größere Abnahmemengen bedeuten bessere Konditionen, sowohl beim Lieferanten als auch bei Netzentgelten und Entlastungstatbeständen. Zwischen den Eurostat-Bändern liegen mehrere Cent je Kilowattstunde.

Spannungsebene

Je höher die Ebene, auf der Sie Strom entnehmen, desto weniger Netzstufen beanspruchen Sie und desto niedriger fallen die Netzentgelte je Kilowattstunde aus.

SpannungsebeneTypische NutzerNetzkostenVoraussetzung
Niederspannung
(400 V)
Kleingewerbe, Handwerk, Bürosam höchsten je kWhdirekter Anschluss ans Ortsnetz
Mittelspannung
(10–30 kV)
Industrie, größerer Mittelstanddeutlich reduzierteigene Trafostation auf dem Betriebsgelände
Hochspannung
(110 kV)
energieintensive Betriebesehr niedrigAnschluss ans regionale Hochspannungsnetz
Wichtig

Achtung: Die 110-kV-Ebene wird häufig mit dem Übertragungsnetz verwechselt. Das Übertragungsnetz der vier großen Netzbetreiber arbeitet mit 220 und 380 kV, 110 kV gehört noch zur Verteilnetzebene.

Für wachsende Betriebe an der Schwelle zum Großverbraucher kann sich der Wechsel von Nieder- auf Mittelspannung lohnen. Die Investition in eine eigene Trafostation liegt typischerweise im niedrigen sechsstelligen Bereich. Ab einem dauerhaften Jahresverbrauch im deutlich sechsstelligen Kilowattstundenbereich kann sie sich zügig amortisieren.

Region

Die Netzentgelte werden von rund 870 Verteilnetzbetreibern eigenständig kalkuliert. Bei Privathaushalten liegt die Spanne 2026 je nach Bundesland bei rund 7,4 bis 11,8 ct/kWh. Für Industriekunden gilt dasselbe Muster, allerdings auf einem niedrigeren Niveau.

Wichtig

Wichtig: 2026 sinken die Netzentgelte für industrielle Abnehmer netzbetreiberübergreifend um etwa 0,15 bis 2,25 ct/kWh, je nach Betreiber, Spannungsebene und Benutzungsdauer. Grund ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden € zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte. Diese Entlastung ist allerdings befristet und löst das strukturelle Kostenproblem des Netzausbaus nicht. Es ist unklar, ob solche Zuschüsse auch in Zukunft gezahlt werden.

Lastprofil

Ein gleichmäßiger Verbrauch über das Jahr, die sogenannte Bandlast, ist deutlich günstiger als ein Betrieb mit starken Spitzen. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Abschnitt zum Leistungsentgelt.

Entwicklung des Industriestrompreises

Die Jahresmittel am Großhandelsmarkt zeigen: Das Preisniveau hat sich stabilisiert, die Schwankungsbreite nicht.

Der große Preissprung kam schon 2021. 2022 war nur ein Ausreißer, bedingt durch den Ukraine-Krieg. Gegenüber dem vorangegangenen Jahrzehnt verdoppelte bis verdreifachte sich der Großhandelspreis schon vor der Energiekrise.

Der Markt bewegt sich seit 2023 seitwärts, auf einem Niveau von 8 bis 10 ct/kWh und damit rund doppelt so hoch wie vor 2021. Der Anstieg im ersten Halbjahr 2026 geht wesentlich auf höhere Gaspreise infolge des Iran-Konflikts zurück. 

Die Volatilität nimmt zu. 2025 gab es 573 Stunden mit negativen Großhandelspreisen, 2024 waren es 457. Im ersten Halbjahr 2026 waren es mit rund 291 Stunden weniger als im Vorjahreszeitraum, dafür fielen die Ausschläge stärker aus.

Was für die Strombeschaffung von Unternehmen in Zukunft wichtig ist:
Grüner PfeilMehr erneuerbare Energien senken langfristig den durchschnittlichen Strompreis, lassen die Preise innerhalb eines Tages aber stärker schwanken (untertägige Spreizung).
Grüner PfeilEin starrer Festpreis sichert damit vor allem ein Risiko ab, das ohnehin abnimmt: das durchschnittliche Preisniveau. Er verhindert aber auch, dass Sie Strom genau dann günstig kaufen können, wenn die Sonne scheint oder der Wind weht. Wer beim Stromeinkauf flexibel bleibt, spart künftig am meisten.

Wie schneidet Deutschland im internationalen Vergleich ab?

Deutschland ist ein Hochpreisstandort. Eine genaue Prüfung zeigt allerdings, dass die Unterschiede innerhalb Europas nicht so stark sind.

VergleichDeutschlandReferenz
EU, gewerbliche Abnehmer aggregiert (2. Hj. 2025)22,64 ct/kWhEU-Schnitt rund 18,4 ct/kWh
EU, Verbrauchsklasse 20.000 bis 499.000 kWh (2. Hj. 2025)26,2 ct/kWhEU-Schnitt 21,8 ct/kWh
Außereuropäisch16 bis 23 ct/kWh, je nach VerbrauchsklasseUSA und China jeweils rund 8 ct/kWh

Bemerkenswert ist, woher der Abstand zu den außereuropäischen Standorten kommt: In vielen EU-Ländern sind die hohen Kosten nicht auf den Energiepreis selbst zurückzuführen, sondern auf Netzentgelte, Steuern und Abgaben.

So senken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens

Die Energiekosten Ihres Unternehmens können Sie auf vielen Wegen senken. Oft ist die staatliche Beihilfe dabei nicht der entscheidende Faktor.

HebelVoraussetzungGrößenordnungZuständig
Stromsteuerermäßigung
(§ 9b StromStG)
produzierendes Gewerbe, ab 12.500 kWh/Jahr2,00 ct/kWhHauptzollamt
Individuelles Netzentgelt
(§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV)
atypische Netznutzungbis auf 20 % des regulären NetzentgeltsNetzbetreiber, Anzeige bei der BNetzA
Individuelles Netzentgelt
(§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV)
mind. 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWhdeutliche ReduktionNetzbetreiber, Anzeige bei der BNetzA
StrompreiskompensationAusgleich indirekter CO2-KostenbranchenabhängigBAFA
Wechsel der Spannungsebeneeigene Trafostationmehrere Cent je kWhNetzbetreiber
Eigenerzeugungeigene Anlage, Eigenverbrauchvoller Bezugspreis je kWhHauptzollamt (§ 9 StromStG)
BeschaffungsstrategieLastgangdaten1 bis 3 ct/kWhIhr Einkauf

Die Stromsteuerermäßigung hat das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung. Sie beantragen die Entlastung von 2,00 ct/kWh beim Hauptzollamt, elektronisch über das Zoll-Portal und bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Seit 2026 ist die Regelung dauerhaft im Gesetz verankert. Der Selbstbehalt von 250 € gilt weiterhin: Entlastet wird nur der Betrag, der ihn übersteigt. Das entspricht einem Jahresverbrauch ab 12.500 kWh.

§ 19 StromNEV gewährt keine Befreiung, sondern ein individuelles Netzentgelt. Die Vorschrift kennt zwei Nutzungstypen, die häufig verwechselt werden:

Atypische Netznutzung (Satz 1) liegt vor, wenn Ihre Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers auftritt. Die Netzbetreiber veröffentlichen diese Zeitfenster jährlich. Das reduzierte Entgelt darf 20 % des regulären Netzentgelts nicht unterschreiten.
Stromintensive Netznutzung (Satz 2) setzt mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr und 10 GWh Verbrauch an der Abnahmestelle voraus. Die Benutzungsstunden errechnen sich aus Jahresverbrauch, geteilt durch Jahreshöchstlast und messen damit, wie gleichmäßig Sie das Netz nutzen.
Wichtig

Achtung: Die Bundesnetzagentur reformiert diese Netzentgeltrabatte im Festlegungsverfahren AgNes: Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, über die künftigen Industrienetzentgelte wird Anfang 2027 entschieden.

Wie senken Sie das Leistungsentgelt?

Bei Kunden mit RLM, in der Regel ab 100.000 kWh Jahresverbrauch, misst der Netzbetreiber alle 15 Minuten den exakten Leistungswert in Kilowatt. Aus dem höchsten dieser Werte im Jahr errechnet sich der Leistungspreis.

Eine Viertelstunde kann also Ihre Leistungskosten für zwölf Monate bestimmen: Fahren Sie an einem Montagmorgen alle Anlagen gleichzeitig an, zahlen Sie für diesen Peak das ganze Jahr.

Angenommen, Sie vermeiden eine Lastspitze von 200 kW. Bei einem typischen Leistungspreis von 100 € je Kilowatt und Jahr sparen Sie 20.000 € jährlich, ohne eine einzige Kilowattstunde weniger zu verbrauchen. Dafür gibt es drei Ansätze:

Lastmanagement: Fahren Sie Großverbraucher wie Öfen, Kälteanlagen oder Lüftungen zeitversetzt an statt gleichzeitig. Ziel ist eine flache Kurve im 15-Minuten-Raster.

Peak Shaving: Eine Software überwacht den Verbrauch im laufenden 15-Minuten-Intervall. Droht ein definierter Schwellenwert überschritten zu werden, schaltet sie unkritische Verbraucher kurz ab oder ein Batteriespeicher springt ein. Der Speicher muss nicht groß sein, er muss nur im richtigen Moment liefern.

Energiemanagementsystem (EMS): Ein EMS verbindet beide Ziele. Es verschiebt Produktionsschritte in Stunden mit niedrigen Börsenpreisen und hält gleichzeitig die Lastspitze flach. Bei eigener Photovoltaik steuert es zusätzlich den Eigenverbrauch, der deutlich mehr Sparpotenzial bietet als die Einspeisung.

Tipp: Prüfen Sie, ob die verpflichtenden Mindestinvestitionen im Rahmen der Beihilfe geeignet sind, das Leistungsentgelt Ihres Unternehmens zu senken.

Welche Beschaffungsstrategie passt zu Ihrem Lastprofil?

Da die Beihilfe für alle Berechtigten gleich hoch ausfällt, entscheidet Ihr Einkauf über den Wettbewerbsvorteil. Zwischen einer guten und einer durchschnittlichen Beschaffung liegen schnell 1 bis 3 ct/kWh. Welches Beschaffungsmodell am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

ModellPreisrisikoPasst zuZu bedenken
Festpreiskeines während der Laufzeitplanungsorientierten Betrieben ohne Flexibilitätenthält eine Risikoprämie des Versorgers, die mit der Volatilität steigt
Tranchenmodellverteilt über mehrere Einkaufszeitpunktemittleren Verbräuchen mit Bandlasterfordert Marktbeobachtung oder einen Dienstleister
Spotmarktvollständig bei Ihnenflexiblen Lasten und vorhandenem EMSbraucht Risikomanagement und Liquiditätspuffer
PPAlangfristig fixiert, meist unterhalb Marktniveauhohem, konstantem VerbrauchLaufzeiten von zehn Jahren und mehr, Bonitätsanforderungen

Vergleichen Sie dabei nicht den Bruttoarbeitspreis, sondern den reinen Energiepreis plus Serviceentgelt. Netzentgelte, Steuern und Umlagen werden von jedem Versorger an die Endkunden durchgereicht und sind für dieselbe Abnahmestelle bei allen Anbietern identisch.

Wichtig

Achtung: Das gilt je Abnahmestelle. Vergleichen Sie Angebote für verschiedene Standorte, unterscheiden sich die Netzentgelte sehr wohl.

5 Schritte, um die Stromkosten Ihres Unternehmens zu senken

Der subventionierte Industriestrompreis ist eine willkommene Entlastung, aber keine Lösung: Er wirkt mit 1,872 ct/kWh, kommt rückwirkend und ist bis 2028 befristet. Die dauerhaften Hebel liegen in Ihrem Unternehmen.

Schritt 1

Schritt 1
Lastgang anfordern:

Die RLM-Datenübersicht im 15-Minuten-Raster erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Netzbetreiber, meist als Excel- oder CSV-Datei. Sie ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt. Prüfen Sie zuerst, wann Ihre Jahreshöchstlast auftrat und ob sie vermeidbar gewesen wäre. Das Sparpotenzial ist an dieser Stelle enorm.

Schritt 2

Schritt 2
Stromsteuerentlastung prüfen:

Geringster Aufwand, sicherste Wirkung. 2,00 ct/kWh, ein Antrag beim Hauptzollamt.

Schritt 3

Schritt 3
Anspruch auf die Beihilfe klären:

Die fünf Prüfschritte weiter oben führen Sie zur Antwort. Der Nachweisaufwand ist nicht unerheblich. Beginnen Sie mit den Vorbereitungen also rechtzeitig vor der Frist am 31. März 2027.

Schritt 4

Schritt 4
Individuelles Netzentgelt prüfen lassen:

Ihr Lastgang zeigt Ihnen binnen einer Stunde, ob atypische oder stromintensive Netznutzung in Frage kommt.

Schritt5

Schritt 5
Beschaffungsstrategie an das Lastprofil anpassen:

Erst wenn Sie Ihr Lastprofil kennen, können Sie beurteilen, ob Festpreis, Tranche oder Spotmarkt sich rechnet.

Sie müssen diese Schritte nicht allein gehen: Wir analysieren Ihren Lastgang, prüfen Ihre Entlastungsansprüche und entwickeln die passende Beschaffungsstrategie. Einen Überblick über die von uns betreuten Branchen und Referenzen finden Sie hier.

Häufige Fragen zum Industriestrompreis

Was kostet 1 kWh Strom für die Industrie?

Je nach Verbrauchsklasse, Standort und Entlastungen zwischen rund 12 und 26 ct/kWh. Der BDEW weist für kleine bis mittlere Industriebetriebe 17,2 ct/kWh aus, Eurostat für gewerbliche Abnehmer in Deutschland 22,64 ct/kWh. Eine einheitliche Zahl gibt es nicht, weil Netzentgelte regional und Entlastungen je Abnahmestelle unterschiedlich ausfallen.

Wer bekommt den Industriestrompreis?

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestelle einem der rund 91 Wirtschaftszweige der KUEBLL-Teilliste 1 zuzuordnen ist – nach der Klassifikation WZ 2008. Eine Mindestverbrauchsschwelle gibt es nicht. Ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch ist zusätzlich ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.

Wo liegt der aktuelle Industriestrompreis?

Am Großhandelsmarkt lag das Day-Ahead-Mittel im ersten Halbjahr 2026 bei 9,90 ct/kWh. Auf Ihrer Rechnung kommen Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und die Marge Ihres Versorgers hinzu.

Wie hoch ist der Industriestrompreis ab 2026?

Der Zielpreis der staatlichen Beihilfe beträgt 5 ct/kWh. Das ist jedoch kein Rechnungspreis: Die Beihilfe zahlt 3,744 ct/kWh auf 50 % Ihres Verbrauchs, wirkt also mit 1,872 ct/kWh über die gesamte Menge. Bei 9 ct/kWh Beschaffungskosten liegen Sie damit effektiv bei 7,13 ct/kWh zuzüglich Netz und Abgaben.

Was bedeutet der Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen?

Eine Entlastung von 1,872 ct/kWh in 2026, befristet bis 2028 und verbunden mit der Pflicht, mindestens 50 % der Basis-Beihilfe binnen 48 Monaten in Dekarbonisierung zu investieren. Bei 100 GWh Verbrauch sind das 1,872 Millionen € Beihilfe und mindestens 936.000 € Investitionsverpflichtung.

Wie hat sich der Preis in den letzten Jahren entwickelt?

Bis 2020 lagen die Großhandels-Jahresmittel bei 2,9 bis 4,5 ct/kWh, 2021 sprangen sie auf 9,7 ct/kWh, 2022 auf 23,5 ct/kWh. Seit 2023 bewegt sich der Markt zwischen 8 und 10 ct/kWh – bei deutlich gestiegener Schwankungsbreite.

Bis wann muss ich die Beihilfe beantragen?

Für das Abrechnungsjahr 2026 bis zum 31. März 2027, elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Anträge lassen sich voraussichtlich ab Dezember 2026 anlegen. Der Prüfungsvermerk kann bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden.

Kann ich Industriestrompreis und Strompreiskompensation kombinieren?

Ja, beide Anträge sind im selben Abrechnungsjahr zulässig. Strommengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragen, sind beim Industriestrompreis allerdings nicht berücksichtigungsfähig. Bei paralleler Beantragung verlängert sich Ihre Antragsfrist auf den 15. Juli 2027.

Welche Daten brauche ich für eine Lastganganalyse?

Die RLM-Datenübersicht Ihres Netzbetreibers im 15-Minuten-Raster, in der Regel als Excel- oder CSV-Datei und kostenlos. Ersatzweise genügen für eine erste Einschätzung Ihre letzte Jahresstromrechnung und die Netznutzungsabrechnung.

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