
Strom anmelden oder ummelden?
Steht ein Umzug bevor, müssen einige Verträge gekündigt und neu abgeschlossen oder mitgenommen werden – das gilt auch für Ihren Stromvertrag. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, Strom in Ihrem neuen Haushalt zu beziehen:
Im Folgenden schauen wir uns beide Szenarien genau an und erklären, worauf Sie achten müssen.
Strom anmelden
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, sich von seinem alten Stromanbieter zu trennen und nach günstigeren Stromtarifen zu suchen. Entscheiden Sie sich für einen Anbieterwechsel, müssen Sie Ihren bisherigen Stromtarif kündigen und Ihren neuen Stromtarif an der zukünftigen Adresse anmelden.
Stromanbieter bei Umzug kündigen
Möchten Sie Ihren alten Stromvertrag kündigen, stehen Ihnen zwei Optionen offen:
Achtung: Bei einer Sonderkündigung kann Ihr Stromanbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigungen anbieten, den Stromvertrag an Ihrem neuen Wohnsitz zu denselben Konditionen fortzuführen. In diesem Fall verfällt Ihr Sonderkündigungsrecht. Erhalten Sie kein Angebot, muss der Stromanbieter Ihnen die Kündigung bestätigen.
Die Sonderkündigung ist also auch dann wirksam, wenn Ihr alter Stromanbieter Sie zwar an der neuen Adresse beliefern kann, es dabei jedoch zu einer Preiserhöhung kommen würde. Eine Sonderkündigung ist außerdem immer wirksam, wenn Sie in eine Immobilie ziehen, in der bereits ein Liefervertrag besteht. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn Sie in eine Wohngemeinschaft oder zu Ihrem Partner ziehen.
Strom anmelden: Neuen Stromtarif abschließen
Haben Sie Ihren alten Vertrag erfolgreich gekündigt und einen neuen Stromtarif ausgewählt, müssen Sie Ihren Strom anmelden. Der neue Stromanbieter benötigt dafür folgende Informationen:
MaLo-ID: Was ist das und wo finde ich sie?
Die MaLo-ID bzw. Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Zahl, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig bezeichnet. Seit dem 6. Juni 2025 ist die Angabe dieser Nummer bei der Anmeldung eines Stromtarifs verpflichtend. Dadurch wird gewährleistet, dass der Lieferantenwechsel – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann.
Die MaLo-ID Ihres Wohnsitzes finden Sie auf Ihrer Stromkostenabrechnung. Sollten Sie einen neuen Wohnsitz beziehen, erfragen Sie sie am besten beim Eigentümer oder Vormieter. Einige Stromlieferanten bieten zudem an, die MaLo-ID direkt vom Netzbetreiber anzufordern. Dafür ist in der Regel die Angabe der Zählernummer erforderlich.
Den Strom sollten Sie mindestens zwei Wochen vor dem Umzug anmelden – mittlerweile können Sie dies meist online über die Website Ihres neuen Stromanbieters erledigen. Wechseln Sie Ihren Stromanbieter über Stromvergleich.de, übernehmen wir gern die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter für Sie.
Der Lieferbeginn sollte mit dem Einzugsdatum übereinstimmen. Ziehen Sie früher ein als angegeben, stehen Sie jedoch nicht ohne Strom da – in diesem Fall übernimmt die Grundversorgung Ihre Strombelieferung bis zum Vertragsbeginn. Ziehen Sie ein paar Tage später ein als geplant, entstehen keine zusätzlichen Kosten, solange kein Strom verbraucht wird.
Wichtig: Am Tag des Umzugs sollten Sie den Stromzähler an Ihrer alten und neuen Adresse ablesen und am besten fotografieren. So stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie auch selbst verbraucht haben.
Stromanbieterwechsel: Alles aus einer Hand bei Stromvergleich.de
Die Suche nach einem günstigeren Stromtarif kann kompliziert sein, daher empfehlen Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale den Stromanbieterwechsel über ein Stromvergleichsportal.
Bei Stromvergleich.de finden Sie nicht nur die garantiert günstigsten Stromtarife in Ihrer Region – wir übernehmen außerdem die Kündigung bei Ihrem alten Stromanbieter und die Stromanmeldung an Ihrer neuen Adresse für Sie.
Geben Sie dazu einfach Ihren Jahresstromverbrauch und Ihre Postleitzahl in den Stromrechner ein, wählen Sie einen passenden Stromtarif aus und wechseln Sie innerhalb weniger Minuten – 100 % kostenlos.
Achtung: Den Kündigungsservice können Sie nur bei einer ordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen. Eine Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs müssen Sie immer selbst einreichen. In unserem Kündigungsportal finden Sie ausfüllbare Vorlagen für Ihr Kündigungsschreiben.
Strom ummelden
Sind Sie mit Ihrem aktuellen Energieversorger zufrieden, können Sie Ihren Stromtarif an die neue Adresse mitnehmen – dafür müssen Sie den Strom ummelden.
Voraussetzung für eine Ummeldung ist jedoch, dass Ihr Stromversorger Sie an der neuen Adresse zu den gleichen Konditionen beliefern kann. Ist eine Weiterbelieferung nicht möglich, greift das Sonderkündigungsrecht. Einige Stromversorger sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass der Vertrag bei einem Umzug grundsätzlich gekündigt wird – unabhängig davon, ob eine Ummeldung möglich ist oder nicht.
Daher sollten Sie zunächst einen Blick in Ihren Stromvertrag werfen und Ihren Stromlieferanten mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug über den Wunsch nach einer Weiterbelieferung informieren.
Für die Ummeldung Ihres Stroms benötigt Ihr Stromanbieter folgende Informationen:
Konnten Sie Ihren Strom erfolgreich ummelden, müssen Sie Ihrem Stromanbieter beim Umzug nur noch die Zählerstände an der alten und der neuen Adresse mitteilen.
Änderungen bei rückwirkender An- und Abmeldung von Stromverträgen
Noch bis vor Kurzem konnten Sie Ihren Strom bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abmelden. Seit dem 6. Juni 2025 ist dies aufgrund eines neuen Gesetzes jedoch nicht mehr möglich. Dieses schreibt vor, dass Stromanbieter einen Wechsel innerhalb von 24 Stunden werktags vollziehen müssen. Bisher mussten Verbraucher mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen rechnen.
Mit diesem Gesetz, das die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 umsetzt, soll der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern gestärkt und der Wechsel kundenfreundlicher gestaltet werden.
Um den Stromwechselprozess zu vereinfachen, wurde jedoch auch die Möglichkeit der rückwirkenden An- und Abmeldung von Strom aufgehoben. Dies ist jetzt nur noch zu einem Datum in der Zukunft möglich. Die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen ändern sich dadurch jedoch nicht.
Doch was bedeutet das nun für Verbraucher in der Praxis?
Was passiert, wenn ich meinen Strom nicht rechtzeitig → abmelde?
Aufgrund der gesetzlichen Änderung ist eine rückwirkende Abmeldung des Stroms nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie so lange für die Stromkosten Ihrer alten Immobilie zuständig sind, bis Sie sich abgemeldet haben – auch wenn Sie dort gar nicht mehr wohnen. Dabei sind Sie an die Kündigungsfrist Ihres Stromanbieters gebunden. Diese beträgt je nach Art der Kündigung vier bis sechs Wochen. Für diesen Zeitraum müssen Sie Ihren alten Stromvertrag also weiterhin bezahlen.
Dadurch kann es passieren, dass Sie für den Stromverbrauch Ihres Nachmieters aufkommen müssen. Genaue Regelungen zu diesem Fall gibt es noch nicht. Es kann daher sein, dass sich Vor- und Nachmieter in dieser Übergangszeit selbst über die anfallenden Stromkosten einigen müssen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie den Zählerstand an Ihrer alten und neuen Adresse beim Umzug dokumentieren. Am besten machen Sie ein Foto von den Zählern.
Ein Beispiel:
Sie ziehen am 1. September in eine neue Wohnung und melden den Umzug erst am 8. September Ihrem alten Stromanbieter. Dieser hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Somit endet Ihr Stromvertrag erst am 5. Oktober. Sie müssen für diese fünf Wochen weiterhin Strom zahlen.
Was passiert, wenn ich meinen Strom nicht rechtzeitig → abmelde?
Wenn Sie in eine neue Immobilie ziehen, können Sie den Strom nicht rückwirkend anmelden – zumindest nicht bei einem alternativen Stromanbieter. Dann landen Sie automatisch in der meist teuren Grundversorgung. Bei dieser ist eine rückwirkende Anmeldung des Stroms weiterhin möglich.
Da Sie bei der Grundversorgung jedoch an eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gebunden sind, können Sie erst nach Ablauf dieses Zeitraums zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.
Ein Beispiel:
Sie ziehen am 1. September in eine neue Wohnung und melden den Umzug erst am 8. September Ihrem neuen Stromanbieter. Wenn Sie ohne einen neuen Stromvertrag einziehen, werden Sie automatisch in der Grundversorgung aufgenommen – auch rückwirkend. Ihr neuer Stromanbieter kann Sie erst beliefern, wenn Sie den Vertrag mit dem Grundversorger gekündigt haben. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Ihr neuer Stromvertrag gilt somit erst ab dem 22. September. Für die ersten drei Wochen müssen Sie daher den Grundversorgungstarif bezahlen.
Wenn Sie sich bei einem Umzug also nicht rechtzeitig ab- und anmelden, müssen Sie sowohl den Strom an Ihrer alten Adresse als auch den an Ihrer neuen Adresse bezahlen. Diese doppelten Kosten lassen sich einfach vermeiden, indem Sie sich frühzeitig bei Ihrem Stromanbieter melden.
Ummeldung
Solange Sie Ihren alten Stromanbieter nicht über Ihren Umzug informiert haben, müssen Sie für den Strom an Ihrer alten Adresse aufkommen. Wenn Sie an Ihrer neuen Adresse noch keinen eigenen Stromanbieter ausgewählt haben, werden Sie automatisch in die Grundversorgung aufgenommen.
Auch wenn die technische Umsetzung der Ummeldung seit dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll, ist eine frühzeitige Ankündigung bei Ihrem Anbieter ratsam. Mindestens 14 Tage vorher sollten Sie diesen davon in Kenntnis setzen. Es ist ansonsten durchaus möglich, dass doppelte Kosten anfallen: für den laufenden Stromvertrag und die Ersatzversorgung durch den Grundversorger.
Checkliste: Strom an- oder ummelden
beim Umzug
Damit Sie auf Ihren nächsten Umzug vorbereitet sind, haben wir für Sie eine praktische Checkliste zusammengestellt. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Strom erfolgreich an- oder ummelden.



