PV-Anlagen-Förderung 2026: Staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Solaranlagen

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Beispiel-PLZ: 22767 Hamburg
angenommener Jahresverbrauch: 4.000 kWh

Günstigster Tarif: PLAN-B
Kosten im ersten Jahr: 1142,70 Euro
Grundversorgungstarif: Vattenfall Hamburg Basis
Kosten: 2005,48 Euro

Einsparung: 862,78 Euro
(Stand: 05.01.2026)

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    PV-Anlagen-Förderung: Das Wichtigste in Kürze

    Private Solaranlagen bis 30 kWp sind von der Mehrwertsteuer und Einkommensteuer befreit.
    Die gesetzliche Einspeisevergütung liefert über 20 Jahre hinweg planbare Einnahmen.
    Ein staatlicher KfW-Kredit 270 bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur kompletten Vollfinanzierung.
    Viele Städte und Kommunen zahlen zusätzliche Direktzuschüsse für die Anschaffung.

    Welche PV-Anlagen-Förderungen gibt es aktuell?

    Im Jahr 2026 wird die Installation einer PV-Anlage vom Staat, den einzelnen Bundesländern und den Kommunen aktiv gefördert. Von steuerlichen Entlastungen bis hin zu finanziellen Zuschüssen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage zu maximieren:

    Grüner Pfeil0 % Umsatzsteuer: Diese Steuererleichterung senkt die Kosten für Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und Zubehör direkt beim Kauf, da keine Mehrwertsteuer anfällt.
    Grüner PfeilEinkommensteuerbefreiung: Sie stellt sicher, dass sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung sowie der finanzielle Vorteil durch den Eigenverbrauch komplett steuerfrei bleiben.
    Grüner PfeilEEG-Einspeisevergütung: Diese gesetzliche Förderung liefert Ihnen über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg planbare Einnahmen für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom.
    Grüner PfeilKfW-Kredit 270: Dieser staatliche Förderkredit bietet Ihnen eine zinsgünstige Möglichkeit zur Vollfinanzierung der Anschaffung, Planung und Installation von PV-Anlagen und Speichern.
    Grüner PfeilRegionale Zuschüsse von Ländern und Kommunen: Über Landesförderinstitute oder Städte erhalten Sie zinsgünstige Kredite sowie direkte, nicht rückzahlbare Finanzspritzen für Solaranlagen und Stromspeicher, die Ihre Anschaffungskosten vor Ort weiter senken.
    Wie hoch sind die Kosten für eine Solaranlage?

    PV-Anlagen-Förderung: 0 % Umsatzsteuer

    Beim Kauf und der Montage einer Photovoltaikanlage fällt seit Januar 2023 keine Mehrwertsteuer an. Geregelt wird dies im sogenannten Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes.

    Diese Steuerbefreiung gilt dauerhaft und spart bei der Anschaffung einer PV-Anlage direkt 19 % der PV-Kosten ein. Sie müssen keinen Antrag stellen, da der Steuervorteil automatisch von der Rechnung abgezogen wird.

    Die einzige Voraussetzung für diese PV-Anlagen-Förderung ist, dass die Anlage eine maximale Bruttoleistung von 30 kWp aufweist und auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird.

    Was ist begünstigt? (0 % MwSt.)Was ist nicht begünstigt? (19 % MwSt.)
    KomponentenSolarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabel, BatteriespeicherWallboxen, Ladesäulen, solare Energiemodule für reine Inselanlagen
    DienstleistungenLieferung, Montage, Fachinstallation und Netzanschluss der PV-AnlageReine Dacharbeiten, allgemeine Elektroarbeiten am Zählerschrank

    Wer profitiert von der Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen?

    Sämtliche Einnahmen aus dem Betrieb privater PV-Anlagen bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus sind von der Einkommensteuer befreit. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Obergrenze von 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Wichtig für Betreiber mehrerer Solaranlagen: Die steuerliche Befreiung ist auf eine installierte Gesamtleistung von maximal 100 kWp pro Person begrenzt. 

    Die praktischen Vorteile dieser Regelung auf einen Blick:

    Grüner PfeilBürokratie-Stopp: Sie müssen keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr beim Finanzamt einreichen.
    Grüner PfeilSteuerfreie Gewinne: Es fällt keine Einkommensteuer auf die erhaltene Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch an.
    Grüner PfeilKeine Gewerbepflicht: Für PV-Anlagen innerhalb dieser Leistungsgrenzen ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

    Gleichzeitig sorgt der rechtliche Rahmen dafür, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei privaten Solaranlagen bis 30 kWp mittlerweile offiziell beraten dürfen.

    Wie hoch fällt die gesetzliche Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2026 aus?

    Wer überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen möchte, erhält dafür eine feste Vergütung. Dieser Satz wird am Tag der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.

    Die Fördersätze sinken planmäßig alle sechs Monate um 1 %. Da die Einspeisevergütung kontinuierlich abnimmt, rentiert sich eine Solaranlage heute vor allem durch den Eigenverbrauch. Wenn Sie die Rentabilität Ihres Daches exakt berechnen möchten, nutzen Sie am besten unseren PV-Amortisationsrechner.

    Stromvergleich: Reststromkosten minimieren

    Welche technischen Pflichten für PV-Anlagen regelt das neue Solarspitzengesetz?

    Seit dem 25. Februar 2025 regelt das Solarspitzengesetz neue technische Anforderungen für alle Solaranlagen ab einer Leistung von 2 kW. Das Gesetz soll die Leitungsnetze entlasten und das Stromnetz stabilisieren.

    Folgende Regelungen müssen Betreiber im Jahr 2026 kennen:

    Nullvergütung bei negativen Preisen: Rutscht der Börsenstrompreis aufgrund eines Überangebots ins Negative, wird für neue PV-Anlagen in diesen Stunden keine Einspeisevergütung gezahlt. Die betroffenen Zeiträume werden erfasst und verlängern die staatliche Förderdauer am Ende der Laufzeit. Diese Regelung findet erst mit dem Einbau eines Smart Meters Anwendung.
    Die 60-Prozent-Regel zur Drosselung: Solange Ihre neue Solaranlage noch nicht mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet ist, wird die Einspeiseleistung auf maximal 60 % der Wirkleistung gedrosselt. Überschüssiger Strom an sonnigen Tagen kann aber problemlos im eigenen Haus verbraucht oder in einem Batteriespeicher zwischengelagert werden.

    Lohnt sich ein staatlicher KfW-Förderkredit für mein Solarprojekt?

    Für die PV-Finanzierung stellt die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau den KfW-Kredit 270 zur Verfügung. Dieses Programm deckt bis zu 100 % der Investitionskosten sowie Planungs- und Montagekosten ab.
    Wichtig ist die rechtzeitige Planung: Der Kreditantrag muss zwingend über Ihre Hausbank gestellt werden, bevor Sie einen rechtlich bindenden Kaufvertrag unterschreiben. Detaillierte Informationen zu Zinsen und Laufzeiten finden Sie in unserem Ratgeber zur PV-Finanzierung.

    Welchen Zuschuss zahlen Bundesländer und Städte für Solaranlagen und Stromspeicher?

    Zusätzlich zu den großen Programmen des Bundes stellen zahlreiche Bundesländer und Kommunen eigene finanzielle Hilfen bereit. Diese lokalen Förderungen sind oft besonders attraktiv, weil sie meist als nicht rückzahlbarer Direktzuschuss ausgezahlt werden.

    Verlässliche Informationen über diese lokalen Angebote lassen sich auf den offiziellen Internetseiten Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung  einholen. Auch die lokale Energieberatung hilft hier direkt weiter. Eine hervorragende Übersicht bietet zudem die offizielle Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die fast alle verfügbaren regionalen Programme auflistet.

    Welche PV-Förderungen dürfen Sie miteinander kombinieren?

    Ein großer Vorteil bei der Planung einer Solaranlage ist, dass sich die wichtigsten Förderinstrumente auf Bundesebene problemlos miteinander kombinieren lassen. Die verschiedenen gesetzlichen Finanzierungshilfen schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern bilden ein gemeinsames Fundament. 

    Das bundesweit verfügbare Basis-Paket lässt sich in der Regel wie folgt zusammensetzen:

    Das Steuer- und Vergütungspaket: Sie nutzen die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom und erwerben die gesamte Anlage inklusive des Batteriespeichers gleichzeitig vollkommen mehrwertsteuerfrei über den Nullsteuersatz.
    Die Finanzierungsschnittstelle: Dieses steuerfreie Kernpaket lässt sich uneingeschränkt mit einem staatlichen KfW-Förderkredit 270 kombinieren, um die verbleibenden Anschaffungskosten flexibel zu finanzieren.
    Regionale Extras: Zusätzlich zu diesem Bundes-Paket dürfen Sie in den meisten Fällen auch die Direktzuschüsse Ihrer Stadt oder Ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen.

    Bei der optimalen Kombination der Fördermittel müssen Sie jedoch Einschränkungen beachten. Zum einen schließen manche Kommunalprogramme die gleichzeitige Inanspruchnahme von Landesmitteln aus. Zum anderen gilt ein striktes Verbot der sogenannten Doppelförderung. 

    Das bedeutet ganz einfach: Sie dürfen sich ein und dieselbe Ausgabe nicht von zwei verschiedenen Förderstellen gleichzeitig bezahlen lassen. Nehmen wir an, Sie kaufen für Ihr Einfamilienhaus eine neue Photovoltaikanlage für 12.000 €. 

    Was verboten ist (Doppelförderung):

    Sie nehmen die Handwerkerrechnung für die reine Montage der Solarmodule und reichen diese bei einem Förderprogramm Ihres Bundeslandes ein, um einen Zuschuss zu erhalten. Gleichzeitig schicken Sie genau dieselbe Rechnung auch noch an Ihre Stadtverwaltung, um dort für diese Arbeit ein zweites Mal Geld zu erhalten.

    Was erlaubt ist (Kombination):

    Was erlaubt ist (Kombination): Sie kaufen die gesamte Anlage inklusive Zubehör über den gesetzlichen Nullsteuersatz ohne Mehrwertsteuer. Wenn Ihre Stadt nun ein kommunales Programm anbietet, das die Installation mit einem einmaligen Direktzuschuss von beispielsweise 1.500 € belohnt, sinkt Ihr tatsächlicher Finanzierungsbedarf auf 10.500 €. Diesen verbleibenden Restbetrag können Sie dann vollkommen legal über das KfW-Darlehen finanzieren.

    Die Gesamtsumme aller erhaltenen Zuschüsse, Steuervorteile und Darlehen darf am Ende niemals höher sein als die tatsächlichen Gesamtkosten, die Sie für den Kauf und die Montage Ihrer Solaranlage gezahlt haben.

    Welche Änderungen erwarten Solaranlagen-Betreiber im Jahr 2027?

    Für das Jahr 2027 plant die Politik einen grundlegenden Systemwechsel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, der deutliche Auswirkungen auf zukünftige Solaranlagen-Betreiber haben könnte. Da die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das aktuelle Fördersystem am Ende des Jahres 2026 ausläuft, ist eine umfassende EEG-Reform ohnehin zwingend erforderlich. 

    Ein bekannt gewordener Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht einschneidende Maßnahmen für neue Anlagen vor, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden. 

    Der Gesetzentwurf plant drei wesentliche Neuausrichtungen:

    Abschaffung der festen Einspeisevergütung: Für neue PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp soll die staatlich garantierte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde vollständig gestrichen werden.
    Verpflichtung zur Direktvermarktung: Wer überschüssigen Strom ins Netz leitet, muss diesen ab 2027 ohne staatliche Absicherung über einen Dienstleister direkt zu aktuellen Marktpreisen an der Strombörse verkaufen.
    Dauerhafte Kappung auf 50 %: Neue Dachanlagen sollen dauerhaft nur noch maximal die Hälfte ihrer installierten Leistung in das öffentliche Leitungsnetz einspeisen dürfen.

    Da es sich hierbei jedoch um einen frühen Arbeitsentwurf handelt, der in der Solarbranche stark kritisiert wird und noch nicht in der Regierung abgestimmt ist, sind nachträgliche Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren sehr wahrscheinlich. 

    Sollten die Pläne in dieser Form umgesetzt werden, verschiebt sich die strategische Auslegung neuer Anlagen spürbar. Eine private Photovoltaikanlage fungiert dann weniger als passive Einkommensquelle, sondern vielmehr als gezielte Investition in die persönliche Energieautarkie. 

    Da selbst produzierter Solarstrom in der Herstellung nur rund 7 bis 10 ct/kWh kostet, während Strom vom Energieversorger deutlich teurer ist, bleibt die maximale Nutzung des Eigenverbrauchs – beispielsweise mithilfe von Batteriespeichern – auch in Zukunft der entscheidende wirtschaftliche Kernfaktor. 

    FAQ

    Wann muss ich die PV-Förderung beantragen?

    Für fast alle regionalen Zuschüsse sowie den KfW-Kredit gilt das Prinzip „Erst beantragen, dann kaufen“. Sie müssen den Antrag also zwingend einreichen und die Zusage abwarten, bevor Sie einen Kauf- oder Installationsvertrag unterschreiben. Nachträglich gibt es in der Regel kein Geld mehr. Einzige Ausnahme sind die Steuervorteile, die automatisch greifen.

    Sind autarke Inselanlagen ohne Netzanschluss ebenfalls förderfähig?

    Nein, sogenannte Inselanlagen erhalten in der Regel keine staatlichen Erleichterungen, KfW-Finanzierungen oder Einspeisevergütungen. Da diese kleineren Solarsysteme technisch autark betrieben werden und nicht an das allgemeine Leitungsnetz angeschlossen sind, können sie keinen Strom ins Netz einspeisen und fallen aus dem EEG-Förderbereich heraus.

    Gibt es zusätzliche Boni für die Kombination mit einer Solarthermieanlage?

    Einige Kommunen belohnen es finanziell, wenn Sie Ihr Dach optimal ausnutzen und die Stromerzeugung mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung kombinieren. Die Stadt Freiburg stellt beispielsweise im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms gezielte Zusatzboni für solche kombinierten Energiesysteme bereit, sofern die Dachfläche voll belegt wird.

    Greift der Steuervorteil auch, wenn ich eine bestehende Anlage nachträglich erweitere?

    Ja, die Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf gilt nicht nur für die komplette Erstinstallation. Wenn Sie eine bereits bestehende Solaranlage auf Ihrem Wohnhaus nachträglich um weitere Module erweitern oder einen Batteriespeicher nachrüsten, zahlen Sie dafür ebenfalls 0 % Mehrwertsteuer.

    Muss ich trotz einer eigenen Solaranlage weiterhin einen regulären Stromvertrag abschließen?

    Ja. In den allermeisten Fällen erreichen Privathaushalte auch mit einem leistungsstarken Batteriespeicher keine hundertprozentige Unabhängigkeit vom öffentlichen Netz. Da Solaranlagen vor allem in den sonnenarmen Wintermonaten sowie nachts nicht genügend Energie produzieren, bleibt ein sogenannter Reststrombedarf bestehen. Ein präziser Vergleich der verbleibenden Netztarife stellt sicher, dass Sie diese Zukaufsmengen stets zu den günstigsten Konditionen beziehen.

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