THG-Prämie 2026: Alles zu Fristen, Auszahlungsmodellen und Gesetzesreform

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(Stand: 05.01.2026)

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    THG-Prämie: Das Wichtigste in Kürze

    E-Auto-Halter können ihre CO₂-Einsparung über spezialisierte Anbieter verkaufen und erhalten dafür 2026 zwischen 140 und 380 € pro Fahrzeug.
    Anspruchsberechtigt sind Halter reiner Elektrofahrzeuge sowie bestimmter E-Nutzfahrzeuge und E-Zweiräder, auch bei Leasing oder unterjährigem Kauf.
    Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden, die Auszahlung folgt oft erst Monate später.
    Für Privatpersonen bleibt die Prämie steuerfrei, bei Firmenwagen gilt sie als steuerpflichtige Betriebseinnahme.

    Was ist die THG-Prämie?

    Hinter der Abkürzung THG verbirgt sich die sogenannte Treibhausgasminderungsquote – ein gesetzliches Klimaschutzinstrument, das in Deutschland bereits im Jahr 2015 eingeführt wurde. Dieses System verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, die durch ihre fossilen Kraftstoffe verursachten CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr prozentual zu senken. Da reine Elektrofahrzeuge im Fahrbetrieb lokal keinerlei Emissionen verursachen, sparen deren Halter im Vergleich zu einem herkömmlichen Verbrenner aktiv Treibhausgase ein.

    Seit dem Jahr 2022 erlaubt es der Gesetzgeber auch Privatpersonen, diese rechnerischen Einsparungen zertifizieren zu lassen und an die quotenverpflichtete Industrie zu veräußern. Der finanzielle Erlös, den Sie aus diesem CO₂-Zertifikatehandel erhalten, wird als THG-Prämie bezeichnet und macht Ihr E-Auto zu einer verlässlichen, jährlichen Einnahmequelle. 

    Ein direkter Verkauf durch einzelne Verbraucher an die Mineralölkonzerne ist jedoch ausgeschlossen, da die Industrie ausschließlich großvolumige Kontingente abnimmt. Aus diesem Grund bündeln spezialisierte Zwischenhändler die Anträge digital und übernehmen die gesamte bürokratische Vermarktung.

    Was ist die THG-Prämie?

    Welche Fahrzeuge erhalten die THG-Prämie?

    Die Berechtigung für den Quotenhandel orientiert sich strikt an der Antriebsart und der offiziellen Fahrzeugklasse. Neben den klassischen Pkw existieren klare gesetzliche Regelungen für verschiedene Nutzergruppen und Fahrzeugtypen:

    Grüner PfeilReine Elektroautos (BEV): Vollständig antragsberechtigt sind alle privat oder geschäftlich genutzten Fahrzeuge der Klassen M1 und M2. Plug-in-Hybride sind vom Markt ausgeschlossen, da sie parallel mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden können.
    Grüner PfeilE-Nutzfahrzeuge, Transporter und Lkw: Für rein elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 sowie Busse (Klasse M3) wird die Prämie ebenfalls gewährt. Da das Umweltbundesamt (UBA) für diese Klassen höhere Energieverbräuche ansetzt, fällt die jährliche Auszahlung hier oft deutlich höher aus.
    Grüner PfeilElektrische Zweiräder: Große E-Motorräder und Elektroroller der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e (schneller als 45 km/h) erhalten die identische Prämie wie ein Pkw. Voraussetzung ist eine amtliche Straßenzulassung mitsamt einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Zulassungsfreie Kleinkrafträder wie 50er-E-Roller oder E-Scooter sind vom Quotenhandel ausgeschlossen.
    Grüner PfeilLeasing-Fahrzeuge: Auch bei geleasten oder finanzierten Stromern steht Ihnen die Prämie zu. Die einzige Bedingung lautet, dass Sie namentlich als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sein müssen. Läuft die Zulassung direkt auf die Leasinggesellschaft, steht die Prämie dem Nutzer nicht zu.

    Die THG-Quote wird immer als Pauschale für das gesamte Kalenderjahr gewährt. Haben Sie Ihr Fahrzeug mitten im Jahr gekauft, erhalten Sie dennoch die volle Summe. Wichtig ist hierbei nur, dass der Vorbesitzer die Prämie für das laufende Jahr noch nicht beantragt hat, da jede Fahrgestellnummer pro Jahr nur einmal abgerechnet werden kann.

    Wie berechnet man die THG-Prämie?

    Was ist die THG-Quote und wie berechnet sich Ihre Prämie?

    Die Treibhausgasminderungsquote ist zunächst kein Wert, der sich auf Ihr einzelnes E-Auto bezieht, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für die Mineralölindustrie: Unternehmen, die Benzin und Diesel in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe gegenüber einem festgelegten fossilen Referenzwert um einen bestimmten Prozentsatz senken. Im Jahr 2026 liegt diese gesetzliche Minderungsverpflichtung bei 12 % und steigt bis 2030 schrittweise auf 25 % an. Die Unternehmen können dieses Ziel entweder durch eigene Maßnahmen erreichen, etwa durch die Beimischung von Biokraftstoffen, oder indem sie zertifizierte CO₂-Einsparungen von Dritten zukaufen – zum Beispiel von privaten E-Auto-Haltern.

    Für die Höhe Ihrer THG-Prämie ist allerdings nicht diese Prozentzahl entscheidend, sondern ein separater, pauschaler Rechenwert des Umweltbundesamts. Für ein reines Elektrofahrzeug der Klasse M1 setzt das UBA jährlich einen Verbrauch von 2.000 kWh Ladestrom an, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich gefahren sind. Auf Basis dieses Pauschalwerts und des aktuellen deutschen Strommixes ergibt sich für 2026 eine zertifizierte CO₂-Einsparung von rund 746 kg pro Fahrzeug. Diese Menge ist die eigentliche Handelsware: Ihr Anbieter verkauft sie an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne, und der Erlös daraus ist Ihre THG-Prämie.

    Aktuelle Prämienhöhen und Modelle im Überblick

    Die THG-Prämie bewegt sich 2026 als Fix-Prämie grob zwischen 140 und 380 € pro Fahrzeug. Anbieter unterscheiden dabei grundsätzlich drei Modelle:

    1
    Fix-Prämie

    Bei der Fix-Prämie erhalten Sie einen garantierten, vorab feststehenden Betrag.

    2
    Flex-Modell

    Beim Flex-Modell richtet sich die Auszahlung nach dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis Ihrer Quote und kann höher, aber auch niedriger ausfallen.

    3
    Sofortauszahlung (Express)

    Bei der Sofortauszahlung (Express) bekommen Sie Ihr Geld innerhalb weniger Tage, allerdings mit einem Abschlag auf die Summe. 

    Die folgende Übersicht zeigt die aktuelle Marktbandbreite für das Quotenjahr 2026. Da sich einzelne Angebote teils wöchentlich ändern, verzichten wir bewusst auf tagesgenaue Einzelbeträge und ordnen die Anbieter stattdessen in Preiskategorien ein.

    Preiskategorie (Fix-Prämie 2026)Beispielanbieter am MarktModell / Besonderheit
    Spitzensegment: ca. 340–380 €GELD FÜR eAUTO, Elektrovorteil, MyGreenCashbackReine Online-Pooler, oft inkl. Neukundenbonus von 20–90 €; Prämie meist nur für Neuanmeldungen in dieser Höhe
    Oberes Mittelsegment: ca. 270–340 €CHECK24, Quotlix, Instadrive, EnBW Solide Fixprämie, teils an Bestandskundenkonditionen gekoppelt
    Unteres/Bestandskunden-Segment: ca. 140–270 €Elektrovorteil, HUK-COBURG/co2.auto, Lichtblick, Quotlix Meist an bestehende Verträge (Versicherung, Energieliefervertrag) gekoppelt, dafür etablierter Kundenservice und oft schnellere, verlässlichere Auszahlung
    Flex-Modellemobility.energy, carbonify Kein Fixbetrag; abhängig vom tatsächlichen Verkaufspreis, rechnerisch aktuell bis zu 450 € möglich, aber auch deutlich weniger
    Herstellereigenes ProgrammTesla THG-QuoteAbwicklung direkt über den Tesla-Account, Prämienhöhe orientiert sich am allgemeinen Marktniveau

    Stand: Juli 2026. Die Zuordnung zu den Kategorien kann sich kurzfristig ändern, da Anbieter ihre Konditionen laufend anpassen.

    THG-Prämie: Worauf Sie beim Anbieter-Vergleich achten müssen

    Auf dem Markt konkurrieren spezialisierte Pooler, Automobilclubs und Energieversorger um den Erwerb der Zertifikate. Große Marktteilnehmer wie die EnBW THG-Quote, herstellereigene Programme wie die Tesla THG-Quote oder regionale Optionen wie die Lichtblick-THG-Quote bieten eigene Schnittstellen zur Abwicklung an. Ein unabhängiger THG-Prämien-Vergleich zeigt jedoch, dass freie Vermittler oft höhere Grundprämien ausschütten, da sie keine Kopplung an bestehende Stromtarife verlangen.

    Der passende Vermittler sichert Ihnen nicht nur eine attraktive Prämie, sondern schützt Sie vor rechtlichen Nachteilen. Achten Sie beim Anbieter-Vergleich besonders auf die folgenden vier Kriterien:

    1. Das passende Prämienmodell wählen

    Überlegen Sie vorab, welches Modell zu Ihrem Risikoprofil passt. Die Fix-Prämie bietet Ihnen eine garantierte Auszahlung ohne jedes Marktrisiko. Das variable Flex-Modell verspricht bei steigenden Börsenkursen höhere Erlöse, birgt aber die Gefahr einer deutlich geringeren Auszahlung bei sinkenden CO₂-Preisen. Die Sofortauszahlung (Express) garantiert schnelles Geld innerhalb weniger Tage, ist jedoch mit spürbaren Risikoabschlägen behaftet.

    2. Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen prüfen

    Einige Portale werben aktuell verstärkt mit Zweijahresverträgen, die auf den ersten Blick durch eine höhere Gesamtsumme locken. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber oft erst in den AGB, dass Sie sich automatisch für zwei Kalenderjahre binden. Gute Anbieter machen das von Anfang an transparent: Sie begrenzen die Laufzeit standardmäßig auf ein einziges Kalenderjahr oder bieten die Zweijahresoption klar erkennbar als bewusste Wahlmöglichkeit im Kundenkonto an.

    3. Die Höhe der Servicepauschale vergleichen

    Die Dienstleister behalten für ihren Verwaltungsaufwand eine Provision ein, die meist zwischen 10 und 30 % des erzielten Marktwertes liegt. Ein fairer Anbieter weist diese Gebühr vor dem digitalen Vertragsabschluss transparent aus. Nutzen Sie zudem unabhängige Bewertungsportale, um die Zuverlässigkeit bei der realen Auszahlung und den Kundenservice zu überprüfen.

    4. Gesetzlicher Widerrufsbutton als zusätzliche Absicherung

    Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue, verbraucherschützende Regelung: Nach § 356a BGB müssen alle Anbieter, die Verträge online mit Verbrauchern abschließen, einen gut sichtbaren elektronischen Widerrufsbutton auf ihrer Website bereitstellen. Diese Pflicht betrifft nicht nur den THG-Markt, sondern den gesamten Online-Handel – erleichtert aber auch bei THG-Portalen den schnellen und unkomplizierten Widerruf, falls Sie sich innerhalb der 14-tägigen Frist doch für einen anderen Anbieter entscheiden möchten.

    So beantragen Sie Ihre THG-Prämie: Der Ablauf in vier Schritten

    Die Beantragung der THG-Prämie ist bewusst niedrigschwellig gehalten und lässt sich komplett online in wenigen Minuten erledigen.

    Schritt 1

    Schritt 1
    Anbieter auswählen und registrieren.

    Vergleichen Sie Prämienmodell, Laufzeit und Servicepauschale und legen Sie ein Kundenkonto beim gewählten Anbieter an. Achten Sie darauf, im Antrag nur das laufende Quotenjahr zu vermarkten, falls Sie sich die jährliche Neuvergleichsoption offenhalten möchten.

    Schritt 2

    Schritt 2
    Fahrzeugschein hochladen.

    Benötigt wird ein gut lesbares Foto oder ein Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Anbieter prüft anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), ob Ihr Fahrzeug antragsberechtigt ist und ob es für 2026 noch nicht anderweitig registriert wurde.

    Schritt 3

    Schritt 3
    Zertifizierung durch das Umweltbundesamt abwarten.

    Der Anbieter reicht Ihre Daten gebündelt mit anderen Anträgen beim UBA ein. Diese behördliche Prüfung ist der zeitintensivste Schritt und kann sich – je nach Antragsvolumen und Einreichungszeitpunkt des Anbieters – über mehrere Wochen bis Monate hinziehen.

    Schritt 4

    Schritt 4
    Auszahlung erhalten.

    Sobald die Zertifizierung vorliegt und der Anbieter die Quote verkauft hat, wird Ihnen die vereinbarte Prämie überwiesen. Bei Fix-Modellen erfolgt dies unabhängig vom tatsächlichen Verkaufspreis; bei Express-Optionen teils schon vor der UBA-Bestätigung, dafür mit einem Abschlag auf die Summe.

    Wichtig:

    Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober 2026 beim gewählten Anbieter eingegangen sein, damit dieser die Weiterleitung an das UBA fristgerecht vornehmen kann.

    Die RED-III-Reform: Das ändert sich 2026 gesetzlich

    Das Jahr 2026 bildet einen regulatorischen Einschnitt für den gesamten deutschen Energiemarkt. Das Fundament bildet die europäische RED-III-Richtlinie (Erneuerbare-Energien-Richtlinie), welche die verkehrsbezogenen Minderungsziele verschärft. In nationales Recht umgesetzt wurde diese Vorgabe durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, das der Bundestag am 23. April 2026 beschlossen hat. 

    Nachdem der Bundesrat am 8. Mai 2026 auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete, wurde das Gesetz am 5. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 163) und ist kurz darauf in Kraft getreten. Bis zum Jahr 2040 wird die gesetzliche Quote für die Mineralölindustrie schrittweise auf 65 % angehoben.

    Konkret bringt dieses Gesetz vier zentrale Änderungen:

    PfeilStreichung der Doppelanrechnung: Günstige, fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen werden bereits ab dem Verpflichtungsjahr 2026 nur noch einfach statt doppelt gewertet. Wegen des gesetzlichen Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Altverträge entfaltet diese Regelung ihre preisstützende Wirkung für den privaten THG-Handel jedoch erst ab dem Verpflichtungsjahr 2027 in vollem Umfang.
    PfeilPflicht zu Vor-Ort-Kontrollen: Ab 2027 werden erneuerbare Importkraftstoffe gesperrt, wenn internationale Produzenten unangekündigte staatliche Prüfungen (Witness-Audits) verweigern.
    PfeilAusschluss von Palmöl und Soja: Diese Rohstoffe sind ab dem Verpflichtungsjahr 2027 vollständig von der Anrechnung ausgeschlossen.
    PfeilAusblick 2028: Ab Januar 2028 kann auch Ladestrom aus Biogasanlagen auf die THG-Quote angerechnet werden – eine neue Option für die Ladeinfrastruktur.

    Für Sie als E-Auto-Halter bedeutet diese Reform vor allem eines: mehr Verlässlichkeit auf lange Sicht. Weil die gesetzliche Quote bis 2040 schrittweise steigt und gleichzeitig betrugsanfällige Anrechnungswege wegfallen, müssen die Mineralölkonzerne ihren Bedarf zunehmend über echte CO₂-Einsparungen decken – etwa über die Zertifikate von privaten Elektroautos. 

    Das stützt die Nachfrage nach THG-Zertifikaten strukturell und damit auch die Preise, die Sie für Ihre THG-Prämie erzielen können. Die wirkungsvollsten Änderungen wie der vollständige Wegfall der Doppelanrechnung greifen für den privaten Handel erst ab dem Verpflichtungsjahr 2027 in vollem Umfang. Ein jährlicher Anbieter-Vergleich bleibt deshalb weiterhin sinnvoll.

    Warum es aktuell zu Verzögerungen bei der Auszahlung der THG-Prämie kommt

    Dass die Erlöse trotz dieser stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen zeitverzögert fließen, liegt an einer strukturellen Überlastung der Behörden:

    Hohes Antragsvolumen: Die gestiegene Zahl an Neuzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in den vergangenen Monaten führt dazu, dass beim Umweltbundesamt (UBA) aktuell deutlich mehr Anträge eingehen als in den Vorjahren.
    Gebündelte Einreichung: Um die Bearbeitung effizient zu halten, sammeln viele Portale Anträge über mehrere Wochen, bevor sie diese gebündelt in großen Tranchen beim UBA einreichen.
    Die Wartezeit: Die behördliche Bearbeitungszeit beim UBA hat sich dadurch verlängert. Die reale Gesamtwartezeit bis zur Auszahlung kann sich im Sommer 2026 auf fünf bis sieben Monate erstrecken. In der Zwischenzeit bewegen sich die am Markt angebotenen fixen Prämienspannen meist zwischen 140 und 380 €, je nach Anbietertyp.

    Wann ist die THG-Prämie steuerfrei?

    Die steuerliche Einordnung der THG-Erlöse unterscheidet sich grundlegend danach, ob das zugrundeliegende Elektrofahrzeug dem privaten Vermögen oder dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

    Verbraucherfreundliche Regelung für Privatpersonen

    Wenn Sie als Privatperson ein ausschließlich privat genutztes E-Auto halten, ist die ausgezahlte THG-Prämie für Sie vollständig steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium hat verbindlich festgelegt, dass es sich bei diesen Erlösen nicht um steuerpflichtige Einkünfte handelt. Da die Auszahlung nicht auf einem privaten Veräußerungsgeschäft beruht, greift an dieser Stelle auch keine Freigrenze oder ein Mindestschwellenwert. Sie müssen das erhaltene Geld somit an keiner Stelle in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.

    Steuerpflicht bei gewerblicher Nutzung und Firmenwagen

    Völlig anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug zu einem Betriebsvermögen gehört. Dies betrifft Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige oder gewerbliche Fahrzeugflotten. In diesen Fällen gilt der Zufluss der Prämie als reguläre Betriebseinnahme. Die Erlöse erhöhen den steuerlichen Gewinn des Betriebs und unterliegen der regulären Besteuerung durch die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Zudem müssen Unternehmen je nach steuerlicher Konstellation prüfen, ob die Auszahlung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

    Wichtig für Angestellte:

    Bei einem klassischen Dienstwagen ist rechtlich das Unternehmen der Halter. Ein Arbeitnehmer kann die Prämie für den Firmenwagen somit nicht für sich beanspruchen, es sei denn, der Arbeitgeber tritt diesen Anspruch explizit per schriftlicher Zusatzvereinbarung ab.

    FAQ

    Wer zahlt derzeit die höchste THG-Prämie?

    Die aktuell höchsten Fix-Prämien am Markt bewegen sich zwischen 340 und 380 €, meist bei reinen Online-Poolern mit zusätzlichem Neukundenbonus. Bei Flex-Modellen sind rechnerisch sogar bis zu 450 € möglich, allerdings ohne Auszahlungsgarantie. Da sich die Anbieterreihenfolge wöchentlich ändern kann, empfiehlt sich vor der Anmeldung ein tagesaktueller Blick in ein unabhängiges Vergleichsportal.

    Wie hoch ist die Auszahlung für meine THG-Quote im Folgejahr, wenn ich mich bei der Registrierung direkt für zwei Jahre binden möchte?

    Während die Prämie für das erste Jahr fixiert ist, behalten sich die Anbieter für das Folgejahr in den AGB fast immer das Recht vor, die Auszahlungshöhe einseitig an die dann gültigen Marktpreise anzupassen. Da die künftige Marktentwicklung ungewiss ist, sollten Sie von mehrjährigen Bindungen eher absehen, wenn Ihnen Flexibilität wichtig ist.

    Welche Nachteile hat die THG-Prämie bei unzuverlässigen Anbietern?

    Der größte Nachteil bei intransparenten Plattformen liegt im vertraglichen Risiko. Manche Abwickler behalten sich in den AGB das Recht vor, bei einer schlechten Marktlage überhaupt kein Geld auszuzahlen oder die Prämie drastisch zu kürzen, falls sie keinen industriellen Abnehmer finden. Zudem versuchen einige Portale, Verträge im Kundenbereich heimlich auf mehrjährige Laufzeiten umzustellen, weshalb eine genaue Prüfung der Kündigungsfristen und AGB-Formulierungen zwingend notwendig ist.

    Kann ich mich bei mehreren Anbietern anmelden und die THG-Prämie so mehrfach pro Jahr erhalten?

    Nein, das ist ausgeschlossen. Die Erfassung und Zertifizierung beim Umweltbundesamt erfolgt automatisiert über die eindeutige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Jedes Elektrofahrzeug kann pro Kalenderjahr nur ein einziges Mal für den Quotenhandel registriert werden. Eine doppelte Antragstellung fällt bei der behördlichen Prüfung auf und wird blockiert.

    Kann ich die THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge beantragen?

    Ja, das ist problemlos möglich. Die Beschränkung gilt nur pro Fahrzeug: Besitzen Sie mehrere eigenständige Elektrofahrzeuge, können Sie für jedes einzelne separat eine THG-Prämie beantragen – bei demselben oder auch bei unterschiedlichen Anbietern.

    Kann man die THG-Prämie direkt beim Umweltbundesamt beantragen?

    Nein, das ist für Privatpersonen und Betreiber kleinerer Fuhrparks in der Praxis nicht sinnvoll möglich. Das Umweltbundesamt übernimmt ausschließlich die rechtliche Prüfung und Zertifizierung der eingesparten Emissionen. Da die verpflichteten Mineralölkonzerne am Markt nur große Tranchen ankaufen, sind Verbraucher zwingend auf die Bündelung durch die THG-Anbieter angewiesen.

    Gibt es die THG-Prämie auch für die Nutzung einer privaten Wallbox?

    Nein, für eine private Wallbox gibt es keine Prämie und Sie müssen auch Ihren geladenen Strom nicht nachweisen. Der Gesetzgeber hat den Ladestrom für private E-Autos bereits über das fahrzeugbezogene Pauschalprofil vollständig abgegolten. Anders verhält es sich für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Wer eine Ladesäule auf einem gewerblichen Parkplatz betreibt, kann die dort real nachgewiesenen Strommengen separat anmelden und eine zusätzliche Prämie generieren.

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