§ 14a EnWG und Wärmepumpe:
So profitieren Sie von Modul 1, 2 oder 3
§ 14a EnWG für Wärmepumpen: Das Wichtigste in Kürze
Was regelt der § 14a EnWG für Wärmepumpen?
Immer mehr Menschen steigen auf eine klimafreundliche Wärmepumpe um, was den Strombedarf in Wohngebieten spürbar erhöht. Damit die lokalen Stromnetze, wenn viele Menschen gleichzeitig kochen, heizen oder ihr Auto laden, nicht überlastet werden, hat die Bundesnetzagentur den § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst.
Diese Neuregelung legt fest, dass der Netzbetreiber den Netzanschluss neuer Anlagen nicht verweigern oder in die Länge ziehen darf. Dafür erhält er das Recht, sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen – wie Wärmepumpen – in Zeiten hoher Netzauslastung kurzzeitig zu drosseln. Als Gegenleistung für diese Steuerung erhalten Verbraucher einen dauerhaften Rabatt auf die Netzentgelte.


Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach dem EnWG: Welche Geräte sind betroffen?
Der § 14a EnWG gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen.
Damit Sie von den Rabatten auf die Netzentgelte profitieren können, muss Ihre Verbrauchseinrichtung drei Voraussetzungen erfüllen:
Werden mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte der gleichen Kategorie an einem einzigen Netzanschluss betrieben, wird deren Leistung summiert. Übersteigt die Summe 4,2 kW, gilt das Gesamtsystem als steuerbare Anlage.
Was bedeutet „Steuern“ oder „Dimmen“ praktisch für Ihre Wärmepumpe?
Sollte das Stromnetz überlastet sein, darf der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Wärmepumpe vorübergehend drosseln. Eine komplette Abschaltung ist jedoch gesetzlich verboten und Ihr normaler Haushaltsstrom läuft völlig unberührt weiter. Bei einer Drosselung bleibt Ihnen immer eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert, was für den normalen Betrieb im Einfamilienhaus in den allermeisten Fällen völlig ausreicht.
Bei der zulässigen Dauer dieser Drosselung unterscheidet der Gesetzgeber streng zwischen einer aktuellen Übergangsphase und der langfristigen Praxis im fehlerfreien Digitalbetrieb:
Die Übergangslösung: Präventive Steuerung
Da viele Stromnetze aktuell noch nicht mit ausreichender Digitaltechnik für Echtzeitdaten ausgestattet sind, greift eine Übergangsregelung. Vermutet der Netzbetreiber anhand seiner Planungsdaten eine drohende Überlastung, darf er die Verbrauchseinrichtungen „präventiv“ steuern.
Die langfristige Praxis: Dynamische Steuerung
Sobald die Netze flächendeckend digitalisiert und mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, schaltet der Netzbetreiber auf die echte „dynamische Steuerung“ um, die nur noch bei tatsächlichem, akut gemessenem Bedarf anspringt.
In der Realität sind solche Steuerungseingriffe für Ihre Wärmepumpe die absolute Ausnahme. In vielen deutschen Netzgebieten gibt es aktuell keine Engpässe, weshalb dort auch nicht gedrosselt wird. Sollte es doch einmal dazu kommen, verlangsamt sich beispielsweise der Ladevorgang eines parallel angeschlossenen E-Autos zwar etwas, die Wärmepumpe arbeitet dank der garantierten Mindestleistung jedoch normal weiter.
PV-Anlagen und § 14a EnWG
Wenn Sie eine eigene Photovoltaikanlage besitzen, gibt es bei einer Netzdrosselung einen großen Vorteil: Strom aus der eigenen Solaranlage wird nicht in die 4,2-kW-Grenze eingerechnet, sondern steht Ihnen im Steuerungsfall zusätzlich zur Verfügung.
Konkret bedeutet das, dass sich die garantierte Mindestleistung aus dem Netz und Ihr aktuell erzeugter PV-Strom einfach addieren. Über ein smartes Energiemanagementsystem (EMS) kann eine PV-betriebene Wärmepumpe also selbst bei einer Drosselung des Netzstroms oft einfach mit voller Leistung weiterlaufen, da sie die fehlende Energie direkt vom eigenen Dach oder aus dem Stromspeicher bezieht.

§ 14a EnWG: Modul 1 oder 2
Als Ausgleich dafür, dass Ihre Wärmepumpe im Notfall von Ihrem Versorger steuerbar ist, profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Welches der drei verfügbaren Modelle für Sie am attraktivsten ist, hängt vor allem von Ihrem Stromverbrauch ab:
Dieses Modell ist der Standard und wird bei der Anmeldung automatisch für Sie hinterlegt. Sie erhalten eine feste jährliche Gutschrift, die völlig unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch über die Stromrechnung abgezogen wird. Je nach Region liegt der Rabatt zwischen 110 und 190 € im Jahr, im Durchschnitt bei etwa 165 €.
Hier wird verbrauchsabhängig abgerechnet: Der Netzentgelt-Arbeitspreis wird um 60 % gesenkt, und der jährliche Grundpreis für die Netzkosten entfällt komplett.
Dieses Modell steht seit April 2025 zur Verfügung und kann als optionaler Zusatzbaustein mit Modul 1 kombiniert werden. Der Netzbetreiber teilt den Tag hierbei in drei Preisstufen ein: den Standardtarif, einen Hochlasttarif für Stoßzeiten und einen günstigen Niedriglasttarif.
Modul-Rechner: Ermitteln Sie Ihren Vorteil
Nutzen Sie unseren integrierten Modul-Rechner, um herauszufinden, welches Abrechnungsmodell für Ihre persönliche Wohnsituation finanziell am attraktivsten ist.
Sichern Sie sich Ihren Strom-Rabatt nach §14a
In drei kurzen Schritten sehen Sie, ob sich Modul 1 (Pauschale) oder Modul 2 (Prozent) für Sie lohnt.
Schritt 1: Geräte & Verbrauch
Was haben Sie am Netz? Wählen Sie aus, was zutrifft – dann schätzen wir Ihren Verbrauch.
Schätzung: km × 0,2 = Verbrauch in kWh/Jahr.
Neubau: 35 kWh/m², Altbau: 80 kWh/m².
Schritt 2: Stromtarif & Netz
Dein Netzentgelt bestimmt, wie viel Sie mit Modul 2 sparen können. Je höher, desto mehr lohnt sich die prozentuale Reduzierung.
Typisch sind etwa 8–12 Ct/kWh. Standard hier: 10,5 Ct/kWh.
Schritt 3: Hardware-Check (Modul 2)
Modul 2 braucht oft einen zweiten Zähler. Diese Kosten gehen von Ihrer Ersparnis ab.
Wir verteilen die Kosten auf 30 Jahre (Betrag ÷ 30 = jährlicher Anteil).
Voreingestellt: 25 €/Jahr.
Modul 1 – Pauschale
0 €
Ersparnis pro Jahr
Unkompliziert: Ein fester Betrag, unabhängig von Verbrauch und Zähler. Variiert regional (hier: 160 € als Richtwert).
Modul 2 – Prozentuale Reduzierung
0 €
Ersparnis pro Jahr (netto)
Ersparnis (60 % Netzentgelt): 0 €
− Zähler: 0 €
− Schrank (anteilig): 0 €
+ Bonus separate WP-Messung: 0 €
Lohnt sich bei hohem Verbrauch und günstiger Hardware. Mit separater WP-Messung gibt es Extra-Bonus.
Praxisbeispiel: Modul 1 und Modul 2 im Kostenvergleich
Das folgende Beispiel zeigt die jährlichen Netzkosten eines Haushalts bei einem Wärmepumpen-Stromverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr.
Der Haushalt nutzt den bestehenden Hauszähler weiter. Vom Rechnungsbetrag wird am Jahresende die feste Pauschale abgezogen
Der Netz-Grundpreis entfällt komplett (0 €) und der Arbeitspreis sinkt um 60 % auf 4 ct/kWh (160 €). Hinzu kommen die laufenden Fixkosten für den zweiten Zähler und die Grundgebühr des zweiten Stromvertrags (+ 125 €):
Laufende Kosten minimieren: Jetzt passende Wärmepumpenstromtarife finden
Da eine Wärmepumpe den Stromverbrauch des gesamten Haushalts spürbar erhöht, kommt es auf jede Kilowattstunde an. Mit unserem Stromvergleichsrechner finden Sie im Handumdrehen günstige, speziell auf Heizungen abgestimmte Wärmepumpenstromtarife. So stellen Sie sicher, dass die staatlichen Netzentgeltrabatte optimal mit einem niedrigen Arbeitspreis kombiniert werden.
Welche technischen Voraussetzungen muss die Wärmepumpe für § 14a EnWG erfüllen?
Damit Sie von den reduzierten Netzentgelten profitieren können, müssen sowohl Ihre Wärmepumpe als auch die Hausinstallation bestimmte technische Bedingungen erfüllen:
Wie läuft die Anmeldung der Wärmepumpe für § 14a EnWG ab?
Der Weg zu den reduzierten Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG erfordert ein paar koordinierte Schritte zwischen Ihnen, Ihrem Elektriker, dem Netzbetreiber und dem Stromlieferanten.
§ 14a EnWG: Bestandsschutz und Übergangsfristen für Wärmepumpen
Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten klare Regeln für Bestandsschutz und Übergangsfristen:
§ 14a EnWG: Was beinhalteten die „alten“ Regelungen vor 2024?
Früher gab es im Austausch für reduzierte Netzentgelte zeitweise Sperrzeiten, die regional sehr unterschiedlich ausfielen. Im Vergleich zur heutigen Drosselung auf mindestens 4,2 kW sah die alte Praxis so aus:
Häufige Fragen zum § 14a EnWG
Wie lange gibt es noch Förderung für Wärmepumpen über die reduzierten Netzentgelte?
Die Netzentgeltreduzierung ist kein zeitlich begrenzter Zuschuss, sondern ein dauerhaftes, gesetzliches Tarifmodell. Solange Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung betreiben, steht Ihnen der Rabatt unbegrenzt zu.
Kann ich die Netzentgeltreduzierung auch in der Grundversorgung erhalten?
Ja, das ist möglich. Haben Sie die Modulauswahl (wie Modul 2) bei der Anmeldung gegenüber dem Netzbetreiber hinterlegt, rechnet dieser die Vergünstigung mit dem jeweiligen Lieferanten ab. Die einmal getroffene Modulauswahl bleibt somit auch bestehen, wenn Sie in die gesetzliche Grundversorgung rutschen.
Erlischt der Bestandsschutz für meine alte Wärmepumpe bei einem Defekt?
Ja, der Bestandsschutz ist an das konkrete Gerät gebunden, welches vor 2024 installiert wurde. Wenn Sie Ihre alte Heizung aufgrund eines Defekts außer Betrieb nehmen und gegen ein neues Modell austauschen, erlischt der Bestandsschutz sofort. Mit der Inbetriebnahme des neuen Geräts greift die verpflichtende Teilnahme am aktuellen Modell des § 14a EnWG.