Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze,
Bestandsschutz und Alternativen
Einspeisevergütung: Das Wichtigste in Kürze
Wird die Einspeisevergütung wirklich abgeschafft?
Die Einspeisevergütung begleitet die Photovoltaik in Deutschland seit über 20 Jahren: Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür einen gesetzlich festgelegten Betrag pro Kilowattstunde – 20 Jahre lang, unabhängig vom Strompreis an der Börse. Dieses Prinzip hat den PV-Ausbau in Deutschland maßgeblich vorangetrieben und vielen Bestandsanlagen-Besitzern über Jahrzehnte Planungssicherheit gegeben.
Aktuell steht diese Art der PV-Förderung jedoch vor der größten Reform ihrer Geschichte. Die Bundesregierung hat Ende Juli 2026 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab 2027 durch marktorientierte Modelle ersetzen soll. Die Förderung für Neuanlagen entfällt nicht abrupt, sondern läuft über eine mehrjährige Übergangsphase aus.
Bestandsanlagen behalten ihren zugesicherten Satz für die vollen 20 Jahre.

Was ist die Einspeisevergütung und wer zahlt sie?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen.
Gezahlt wird sie vom zuständigen Netzbetreiber, also dem regionalen Verteilnetzbetreiber, an dessen Netz Ihre Anlage angeschlossen ist. Finanziert wird die Einspeisevergütung heute über den allgemeinen Strommarkt und den Bundeshaushalt. Früher gab es dazu eine separate EEG-Umlage, die auf den Strompreis für Endverbraucher aufgeschlagen wurde.
Die drei wichtigsten Fakten zur Einspeisevergütung:
Anspruchsberechtigt sind Betreiber von PV-Anlagen bis 100 kWp, sofern die Anlage in Deutschland steht, im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert ist und die technischen Anforderungen nach § 9 EEG erfüllt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme – nicht der Kaufvertrag und nicht das Datum der Baugenehmigung. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Satz bleibt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme konstant.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Bei der Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) verbrauchen Sie zunächst selbst Strom und speisen nur den Überschuss ein. Dafür gelten die regulären Sätze. Bei der Volleinspeisung speisen Sie den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein, wofür deutlich höhere Sätze gelten.
Einspeisevergütung 2026: Das sind die aktuellen Sätze
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die gültigen Fördersätze halbjährlich. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Werte:
| Installierte Leistung bis | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
| 10 kWp | 7,70 | 12,22 |
| 40 kWp | 6,66 | 10,24 |
| 100 kWp | 5,44 | 10,24 |
Bei größeren Anlagen wird nicht der gesamte Ertrag pauschal mit dem niedrigeren Satz vergütet: Nach § 23c EEG erfolgt die Zuordnung anteilig nach Leistungsstufen.
Beispielrechnung: Eine 12-kWp-Anlage in Teileinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 7,70 ct/kWh und für die restlichen 2 kWp 6,66 ct/kWh – der Mischsatz liegt damit bei rund 7,53 ct/kWh.
Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen wird alle 6 Monate um rund 1 % reduziert. Diese Absenkung ist gesetzlich festgeschrieben und betrifft nur Anlagen, die nach dem Stichtag erstmals ans Netz gehen. Bestandsanlagen sind von der Absenkung nicht betroffen. Die nächste sogenannte Degression erfolgt am 1. Februar 2027.
Achtung:
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind,

So bekommen Sie die Einspeisevergütung: Antrag und Voraussetzungen
Eine „Beantragung“ im klassischen Sinn gibt es nicht. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Einspeisevergütung, wenn Sie Folgendes beachten:
Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt anschließend automatisch über den Netzbetreiber. Ob monatlich oder jährlich, hängt vom Modell des jeweiligen Verteilnetzbetreibers ab. Bei kleineren Haushaltsanlagen ist die jährliche Abrechnung üblich, größere gewerbliche Anlagen erhalten häufig monatliche Teilzahlungen.
Gut für Sie: Für Anlagen bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer) auf die Anschaffung. Auch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind bis 30 kWp in der Regel einkommensteuerfrei. Sie müssen sich um die steuerliche Seite Ihrer Einspeisevergütung also meist gar nicht kümmern.
Eigenverbrauch, Teil- oder Volleinspeisung: Was lohnt sich für wen
Welcher Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch der beste ist, hängt stark von Ihrem Verbrauchsprofil ab. Der entscheidende Vergleichswert ist nicht die Einspeisevergütung selbst, sondern das, was Sie sich durch Eigenverbrauch einsparen: Aktuell liegt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis in Deutschland bei rund 37 ct/kWh (Stand: August 2026) – fast das Fünffache der aktuellen Einspeisevergütung.
Eine 8-kWp-Anlage erzeugt im Jahr rund 8.000 kWh.
Mit einer üblichen Eigenverbrauchsquote von etwa 30 % bedeutet das: 2.400 kWh nutzen Sie selbst, sparen also bei 31 ct/kWh rund 744 € an Stromkosten. Die restlichen 5.600 kWh werden eingespeist und bringen bei 7,70 ct/kWh rund 431 € Einspeisevergütung ein.
Hierbei erhalten Sie für die vollen 8.000 kWh 12,22 ct/kWh, also rund 978 € pro Jahr – müssen aber Ihren gesamten Haushaltsstrom weiterhin zum vollen Marktpreis zukaufen.
Tipp:
Wenn Sie Ihren Eigenverbrauch gezielt erhöhen möchten, lohnt sich ein Blick auf einen Solarspeicher, eine Wallbox mit passendem Autostromtarif oder eine Wärmepumpe im Zusammenspiel mit der PV-Anlage. Jede dieser Optionen verschiebt das Verhältnis weiter in Richtung Eigenverbrauch und damit meist in Richtung höherer Wirtschaftlichkeit.
Was ändert sich mit der EEG-Reform 2027?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen zum 1. Januar 2027 grundlegend umbaut. Wichtig: Es handelt sich bisher um einen Regierungsentwurf, kein beschlossenes Recht. Der Bundestag berät voraussichtlich ab September 2026 darüber, Änderungen sind also noch möglich.
Die zentralen Eckpunkte des Entwurfs:
Für Bestandsanlagen ändert sich durch die Reform nichts.
Wer seine Anlage bis zum Stichtag (31. Dezember 2026) in Betrieb nimmt, behält die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Konditionen für die vollen 20 Jahre. Dieser Bestandsschutz ist in § 25 EEG verankert.
Wichtig für die Einordnung:
Seit der EEG-Novelle 2004 sind die Sätze der Einspeisevergütung über 85 % gefallen. Allerdings sind in diesem Zeitraum auch die Anschaffungskosten für PV-Anlagen um 75 bis 90 % gesunken. Gleichzeitig ist der Haushaltsstrompreis deutlich gestiegen. Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hat sich damit nicht verschlechtert. Sie hat sich lediglich von der Einspeisevergütung hin zum Eigenverbrauch verschoben.
Was passiert nach den 20 Jahren garantierter Einspeisevergütung?
Viele der ersten Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren haben ihre 20-jährige Förderphase bereits hinter sich. Für sogenannte ausgeförderte Anlagen gilt:
Tipp:
Prüfen Sie vor Ablauf der 20 Jahre, ob die Nachrüstung eines Solarspeichers wirtschaftlich sinnvoll ist. Häufig lohnt sich dieser Schritt, weil die Anlage selbst meist noch viele Jahre zuverlässig Strom liefern kann.
Alternativen und Ergänzungen zur Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist heute nur noch ein Baustein der PV-Wirtschaftlichkeit – und für viele Haushalte nicht mehr der wichtigste. Diese Ergänzungen erhöhen Ihren wirtschaftlichen Nutzen unabhängig von der Vergütungshöhe:
Eigenverbrauch optimieren
Je größer die Eigenverbrauchsquote, desto geringer die Auswirkungen von sinkenden Vergütungssätzen.
Solarspeicher
Ein Batteriespeicher kann die Eigenverbrauchsquote eines typischen Haushalts von rund 30 % auf 60 bis 70 % erhöhen.
Wallbox und Autostromtarif
Ein tagsüber geladenes E-Auto verbraucht direkt Solarstrom und erhöht den Eigenverbrauch zusätzlich.
Direktvermarktung
Statt der festen Einspeisevergütung können Sie sich – auch schon vor Ablauf der 20 Jahre – für die Marktprämie entscheiden. Die Bundesnetzagentur weist dafür aktuell anzulegende Werte von 8,10 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kW) beziehungsweise 12,62 ct/kWh (Volleinspeisung) aus, von denen der jeweilige Monatsmarktwert abgezogen wird.
Wärmepumpe mit Photovoltaik
Die Kombination beider Technologien (sogenannte Sektorenkopplung) nutzt überschüssigen Solarstrom auch für die Heizung und senkt Ihre Gesamtenergiekosten.
Balkonkraftwerk
Für steckerfertige Mini-Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke) bis 800 Watt Einspeiseleistung wird in der Regel keine gesonderte Einspeisevergütung beantragt, da der Aufwand den geringen Ertrag übersteigt. Rechtlich möglich wäre eine Registrierung zwar auch hier, wirtschaftlich steht aber der Eigenverbrauch klar im Vordergrund.
Ein entscheidender Faktor bleibt in jedem Fall der eigene Stromtarif. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Tarif noch die beste Wahl ist. Gerade bei dynamischen Tarifen lassen sich zum Beispiel Eigenverbrauch und Netzbezug oft noch besser aufeinander abstimmen.
Häufige Fragen zum Thema Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2026?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen August 2026 und Januar 2027 liegt sie bei 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) beziehungsweise 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp. Größere Anlagen erhalten gestaffelt niedrigere Sätze.
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?
Für Bestandsanlagen gilt sie unverändert 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Für neue kleine Anlagen soll die feste Vergütung laut Regierungsentwurf ab 2027 schrittweise durch ein Übergangsmodell mit Direktvermarktung ersetzt werden. Final entschieden ist das aber noch nicht.
Ist Solarstrom vom eigenen Dach überhaupt noch rentabel?
Ja, eindeutig – allerdings nicht wegen der Einspeisevergütung, sondern wegen des Eigenverbrauchs. Da der Haushaltsstrompreis rund fünfmal so hoch liegt wie die aktuelle Vergütung, ist selbst genutzter Solarstrom heute der wichtigste wirtschaftliche Faktor einer PV-Anlage.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Ihr zuständiger Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.
Wann und wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Meist automatisch per Überweisung, einmal jährlich nach Ablesung des Einspeisezählers. Bei größeren Anlagen sind auch monatliche Abschlagszahlungen möglich.
Was passiert, wenn der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlt?
Prüfen Sie zunächst, ob die Registrierung im Marktstammdatenregister vollständig und aktuell ist. Eine fehlende oder fehlerhafte MaStR-Meldung ist die häufigste Ursache für ausbleibende Zahlungen. Bleibt die Zahlung trotz korrekter Registrierung aus, wenden Sie sich schriftlich an Ihren Netzbetreiber und im Streitfall an die Bundesnetzagentur.
Eigenverbrauch oder Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Für die meisten Haushalte, in denen tagsüber relevanter Stromverbrauch anfällt, lohnt sich Eigenverbrauch mit Teileinspeisung mehr. Volleinspeisung ist vor allem bei sehr geringem Eigenverbrauch sinnvoll.
Gibt es die Einspeisevergütung laut EEG nur für PV-Anlagen?
Nein. Das EEG regelt Vergütungssätze auch für andere erneuerbare Energien wie Windkraft an Land, Biomasse oder Wasserkraft. Die konkreten Sätze und Mechanismen unterscheiden sich je nach Energieträger.
