Industriestrompreis startet: Entlastung für energieintensive Unternehmen ab 2026

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Die Bundesregierung hat mit der Veröffentlichung der Richtlinie zum Industriestrompreis im Bundesanzeiger einen zentralen Baustein für wettbewerbsfähigere Strompreise auf den Weg gebracht. Das Instrument richtet sich an strom- und handelsintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb unter hohen Energiekosten leiden. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend, erstmals ab Anfang 2027 für das Abrechnungsjahr 2026.

Hintergrund sind deutlich gestiegene Energiepreise. Während die Gaspreise in der historisch niedrigen Phase von 2016 bis 2020 im Durchschnitt bei 1,7 ct/kWh lagen, erreichten sie 2025 im Schnitt 3,7 ct/kWh. In den ersten Monaten 2026 stieg der Gaspreis auf etwa 4,3 ct/kWh. Beim Strom kletterten die Großhandelspreise von durchschnittlich etwa 3,5 ct/kWh auf 8,9 ct/kWh im Jahr 2025 und auf etwa 9,9 ct/kWh in den ersten Monaten 2026.

Industriestrompreis 2026: Wer von der Entlastung profitieren kann

Der Industriestrompreis ist als Kompensationszahlung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 angelegt. Berechtigt sind vor allem Teile der energieintensiven Industrie, darunter Unternehmen aus der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, chemischen Erzeugnissen, Glas und Keramik sowie der Metallerzeugung. Auch Teile der Nahrungsmittelindustrie sowie die Herstellung von Zement und Halbleitern können entlastet werden.

Potenziell können bis zu rund 9.500 Unternehmen profitieren, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen. Weitere Sektoren können einbezogen werden, wenn sie die beihilferechtlichen Anforderungen an Strom- und Handelsintensität erfüllen. Das Ministerium hat dafür einen Verbändeaufruf gestartet und bereits mehrere Gutachten erhalten.

„Das Instrument soll gezielt und möglichst unbürokratisch die strom- und handelsintensiven Unternehmen entlasten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen am Standort Deutschland sichern.“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zitiert bei bundeswirtschaftsministerium.de

Wie hoch die Strompreis-Entlastung ausfällt

Die Entlastung orientiert sich am Großhandelsstrompreis. Maximal beträgt sie 50 % des Referenzpreises, wobei eine Preisuntergrenze von 5 ct/kWh gilt. Als Referenz dient der Einjahresfuture, damit Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit erhalten.

Für das Abrechnungsjahr 2026 liegt der Entlastungsbetrag bei rund 3,75 ct/kWh für den geförderten Stromverbrauch. Förderfähig sind 50 % des Stromverbrauchs einer Produktionsstätte. Mit Flexibilitäts-Bonus steigt die Entlastung 2026 auf rund 4,1 ct/kWh, wenn ein wesentlicher Teil der Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrageflexibilität fließt.

Auch indirekte Stromverbräuche in Industrie- und Chemieparks werden berücksichtigt. Damit wird eine nach Verbandsangaben seit rund 20 Jahren bestehende Ungleichbehandlung gegenüber vollintegrierten Unternehmen erstmals adressiert.

Verknüpfung mit Investitionen und weitere Entlastungen

Die finanzielle Unterstützung ist an Investitionen gekoppelt. Unternehmen müssen 50 % der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Der Maßnahmenkatalog ist technologieoffen und umfasst unter anderem erneuerbare Energien, Effizienzsteigerungen, Speicherlösungen, Power-to-Heat-Anwendungen und Infrastrukturmaßnahmen.

Der Industriestrompreis ist zudem mit der bestehenden Strompreiskompensation kombinierbar, solange keine identischen Stromverbräuche doppelt gefördert werden. Auf zusätzliche Prüfungen der Gegenleistungen wird verzichtet. Testate von Wirtschaftsprüfern sind erst ab einem anrechenbaren Stromverbrauch von 10 GWh erforderlich, was den Zugang vor allem für kleinere Unternehmen erleichtern soll.

„Mit der Veröffentlichung der Richtlinie Industriestrompreis im Bundesanzeiger ist ein zentraler Baustein zur Stabilisierung der energieintensiven Industrie umgesetzt.“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zitiert bei bundeswirtschaftsministerium.de

Fazit

Der Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 gezielt entlasten und gleichzeitig Investitionen in Transformation und Flexibilität auslösen. Die Veröffentlichung der Richtlinie schafft dafür die Grundlage, die erste Antragstellung startet ab Anfang 2027. Ergänzt wird das Instrument durch weitere Maßnahmen wie die Abschaffung der Gasspeicherumlage, einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 und die Verstetigung der Stromsteuerentlastung.

Quellen

Autor: Ronny Blochwitz

Energieexperte bei Stromvergleich.de

Ronny Blochwitz ist Energieexperte mit über 15 Jahren Erfahrung in der Energiewirtschaft und unterstützt bei einem Energievergleichsportal Verbraucher bei fundierten Strom- und Gasentscheidungen.


Stand: 28. Mai 2026
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