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Verlängerung der Preismissbrauchsvorschrift

Nachricht vom 14.11.2011
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Berlin - Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Preismissbrauchsvorschrift für die Strom- und Gasanbieter, welche den Markt beherrschen, um weitere 5 Jahre. Die Information geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Nach Angaben von Philipp Rösler (FDP) soll damit der Wettbewerbsrahmen in Deutschland modernisiert werden. Laut Bundesregierung gibt es im Energiebereich nach wie vor kein Wettbewerb, der strukturell gesichert ist.



Verlängerung der Preismissbrauchsvorschrift

Verlängerung der Preismissbrauchsvorschrift

Vorschrift war bis 2012 befristet



Da es noch immer keinen gesicherten Wettbewerb gibt, soll es zu einer Erneuerung der Preismissbrauchsvorschrift kommen, welche bisher bis 2012 befristet war. Die Unterschiede zwischen europäischer und deutscher Fusionskontrolle werden durch die Novelle verringert. Die deutsche Fusionskontrolle wird in Zukunft den gleichen Prüfmaßstab anlegen, wie er in der EU bereits angelegt ist. Durch das Anlegen dieses Maßstabes können die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt Fusionsvorhaben ungefähr gleichlaufend beurteilen.

2013 tritt Novelle in Kraft



Durch das Anlegen dieses Maßstabes können die bewährten Elemente der deutschen Fusionskontrolle beibehalten werden. Darunter zählen die Minderheitsbeteiligungen sowie die Mindesterlaubnis. Aufgrund dieses Entwurfes wird die Durchsetzung des Kartellrechts durch die Verbraucherverbände gestärkt. Den Verbraucherverbänden wird es somit ermöglicht, Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht auf Unterlassung für Schäden in Anspruch zu nehmen. Am 1. Januar 2013 soll diese Novelle in Kraft treten.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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