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Gewerbestrom
In der heutigen Zeit gibt es viele wichtige Themen. Ein Thema jedoch, dass sich stets in den Köpfen der Menschen hält, betrifft den Bereich Strom und die steigenden Preise. Mit diesem Umstand haben alle Kunden von Stromversorgern zu kämpfen, handelt es sich nun um Privat- oder Gewerbestromkunden.
Gewerbestrom bezeichnet die elektrische Energie, die von gewerbetreibenden Unternehmen bezogen wird. Die Unterscheidung hat den Vorteil, dass die Verteilung der Kosten zwischen Privat- und Gewerbekunden gerechter ist. Bei Gewerbetreibenden wird der Strom nach Leistungsspitzen abgerechnet, das heißt es wird schon im Vornherein festgestellt, wie viel Strom an den Kunden geliefert wird.
Zu den besonderen Konditionen für Gewerbestromkunden gehören der sogenannte Allgemeine Tarif, ein Sonderabkommen oder im industriellen Bereich der Status als Sondervertragskunde. Es gilt, dass Gewerbekunden stets versuchen sollten, von dem Allgemeinen Tarif wegzukommen. Allerdings sind die Ansprüche, nach denen andere Konditionen gewährleistet werden, von Versorger zu Versorger unterschiedlich. Bei einigen muss eine Mindeststrommenge bezogen werden. Gilt diese Bedingung, muss geprüft werden, ob die jeweilige Strommenge realistisch verbraucht werden kann. Bei anderen Versorgern hingegen muss eine bestimmte Mindestleistung überschritten werden. Wollen Unternehmen den Status als Sondervertragskunden erhalten, müssen sie in der Regel die elektrische Energie aus dem Mittelspannungsnetz beziehen.
Doch wie setzt sich der Strompreis zusammen? Zum einen wird der Preis für Gewerbestrom aus einem Leistungspreis für die benötigte elektrische Leistung in Kilowatt und zum anderen aus einem Arbeitspreis für die verbrauchte elektrische Arbeit, welche den Jahresverbrauch in Kilowattstunden angibt, errechnet. Zu beachten ist, dass Unternehmen Leistungspitzen vermeiden sollten und eher auf einen kontinuierlichen Verbrauch setzen sollten. Dadurch kann der Verbrauch eingeschränkt werden.