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kostenlose Stromwechsel HotlineAKW-Stilllegungen: Rechtl. Schritte angekündigt
Nachricht vom 18.3.2011München/Berlin/Würzburg – Die Bundesregierung hatte sich in dieser Woche dazu entschlossen, die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke Deutschlands vorübergehend abzuschalten. Nun berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe, dass die Kraftwerksbetreiber rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung prüfen würden. Konkret zeiht der Energiekonzern E.ON in Erwägung gegen die Verfügung des Umweltministeriums Klage einzureichen. Andere Betreiber würden über ähnliche Schritte nachdenken, hieß es in Branchenkreisen.
AKW-Stilllegungen: Rechtl. Schritte angekündigt
Betreiber setzen sich zur Wehr
Die Abschaltung wurde mit Paragraph 19 des Atomgesetzes begründet. Dieser sieht vor die Atomkraftwerke auf Grund einer Gefahrensituation vom Netz zu nehmen. Das sei E.ON zufolge aber eine recht wackelige Grundlage. Angesichts des Eingriffs in das Eigentum des Konzerns sei man es seinen Aktionären schuldig rechtliche Schritte zu prüfen. E.ON wollte sein AKW Isar I zunächst freiwillig vom Netz nehmen. Nachdem aber bekannt geworden war, dass alle sieben Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, hatte man dieses Vorhaben wieder verworfen. Erst nach Vorlage einer rechtlichen Verfügung werde man das Kraftwerk, welches derzeit im reduzierten Betrieb läuft, abschalten. Auch der Betreiber RWE will durch seine Anwälte prüfen lassen, ob die Stilllegung von Biblis A rechtens ist.
Moratorium ist rechtswidrig
Führende Rechtsexperten sich einig, dass die Berufung auf Paragraph 19 des Atomgesetzes keine Stillegung der Kraftwerke rechtfertige – auch nicht für einen befristeten Zeitraum. Da von den Atomkraftwerken selber keine Gefahr ausgehe, bedürfe es einer Gesetzesänderung um ein Abschalten zu erwirken. Eine solche Gesetzesänderung oder –aufhebung könne allein vom Parlament verabschiedet werden.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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