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Unnötige Stromkosten beim Wohnrecht vermeiden

Nachricht vom 11.1.2011
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Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken, entschied in einem Beschluss unter dem Aktenzeichen 1 U 247/09-58, dass Mieter denen ein Wohnrecht zu Gute kommt, in ihrem Verbrauch von Strom sorgfältig umzugehen haben. Beim Wohnrecht werden die Kosten vom Wohnungseigentümer oder dem Staat übernommen.



Unnötige Stromkosten beim Wohnrecht vermeiden

Unnötige Stromkosten beim Wohnrecht vermeiden

Zustand des Wohnhauses muss berücksichtigt werden.



Das Saarländische Oberlandesgericht wies damit eine Klage eines Hauseigentürmers zurück, der gegen den zu hohen Stromverbrauch einer Mieterin mit Wohnrecht geklagt hatte. Das OLG begründete seinen Beschluss damit, dass das bewohnte Haus eine sehr schlechte Dämmung und Isolierung aufweist, weshalb sich ein hoher Verbrauch an Energie nicht vermeiden lässt. Der Eigentümer muss demnach für die entstandenen Kosten aufkommen.

Das OLG wies aber ebenfalls daraufhin, dass Mieter mit Wohnrecht sorgsam mit dem Verbrauch des Stroms umgehen müssen, um dem Mieter unnötige und überflüssige Stromkosten ersparen zu können.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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