Staat zahlt zu hohe Stromkosten nicht

8.10.2010 | Redaktion: Gerhard Solter
Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das Sozialgericht in Trier einen Beschluss gefasst, der besagt, dass der Staat übermäßig hohe Stromkosten von Hartz IV Empfängern nicht begleichen muss. Der Richterspruch besagt, dass die Regelung auch gelte, wenn den Betroffenen eine Stromsperre drohe und sie die überhöhten Stromrechnungen nicht erklären können. Geklagt hatte eine Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht und einen Stromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden innerhalb von drei Monaten nicht bezahlen konnte.
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Staat zahlt zu hohe Stromkosten nicht

Gericht sah keine rechtliche Grundlage für Anspruch der Klägerin



Das Sozialgericht musste erst kürzlich einen Fall entscheiden, in welchem eine Frau einen Stromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden innerhalb von drei Monaten nicht begleichen konnte. Die Arbeitslosengeld II Bezieherin hatte aufgrund des enormen Stromverbrauchs bei einem Energieversorger Schulden. Daraufhin beantragte sie ein Darlehen in Höhe von 5.000 Euro von der Bundesagentur für Arbeit. Ansonsten drohe ihr die Stromsperre. Aber die Behörde lehnte den Antrag ab, denn die Frau konnte den hohen Stromverbrauch nicht erklären.

Eine Erklärung über das Zustandekommen ist erforderlich



Sie wandte sich an das Sozialgericht in Trier. Das sah keine rechtliche Grundlage für die Forderungen der Frau. In dem Beschluss heißt es, dass die Behörde lediglich verpflichtet ist, die Schulden zu begleichen, wenn eine Notlage vorliegt. Allerdings ist dafür eine Erklärung notwendig, wie die hohen Stromschulden zustande gekommen sind. Da die Frau keine Erklärung liefern konnte, wurde ihr Antrag erneut abgelehnt.

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