Die andere und geläufigere Bezeichnung für das Netzentgelt lautet Netznutzungsentgelt. Dieses wurde im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes eingeführt. Denn mit der Liberalisierung hatten auch kleinere Energieversorger die Möglichkeit, sich auf dem Energiemarkt zu etablieren. Allerdings verfügt nicht jeder Stromanbieter auch über ein eigenes Stromnetz, so dass diese auf andere Netzbetreiber angewiesen sind. Die Versorger speisen die erzeugte Energie dann in das fremde Netz ein und versorgen auf diese Weise ihre Kunden. Allerdings sind in solchen Fällen Nutzungsentgelte fällig, die direkt an die Kunden weitergegeben werden. Demzufolge ist ein Netzentgelt eine Gebühr, die Strom- und Gasnetzbetreiber für die Netznutzung von den Netznutzern, also den Verbrauchern, erheben.
Hintergründe von dem Netzentgelt
Warum ein Netzentgelt erhoben wird, wurde bereits erläutert. Doch es bleiben weitere Fragen, wie die nach der Höhe der Gebühr, offen. Ursprünglich wurden durch Verbändevereinbarungen die Regelungen für die jeweilige Höhe der Netznutzungsentgelte festgelegt. Die Ausführung oblag dem zugehörigen Kommentarband des Verbandes der Netzbetreiber. Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird die Ermittlung von dem Netzentgelt in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.