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Primagas muss weiter Flüssiggas liefern

Nachricht vom 29.11.2011
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In Stromberg muss der Flüssiggasversorger Primagas alle Bürger weiterhin mit Flüssiggas versorgen. Auch die Anwohner, die die neuen Verträge des Versorgers bisher nicht unterschrieben haben, dürfen von der Versorgung mit Flüssiggas nicht abgeschnitten werden. Dies entschied, ausgehend von einem Bericht von ‚rhein-zeitung.de‘, das Amtsgericht Bad Kreuznach. Primagas hatte geplant, die Gasversorgung einzustellen. Dies wurde durch den Vergleich jedoch verhindert.


Primagas muss weiter Flüssiggas liefern

Primagas muss weiter Flüssiggas liefern

Rechtsstreit geht weiter



Die Einigung zwischen den Parteien ist nur vorübergehend. Denn zwar hat das Amtsgericht Bad Kreuznach entschieden, dass auch die Kunden weiter mit Flüssiggas versorgt werden müssen, die noch nicht die neuen Verträge von Primagas unterschrieben haben, aber der Rechtsstreit wird weiter andauern. Der Richter wollte lediglich eine Vorwegentscheidung treffen, wies allerdings auf die Komplexität der Sachverhalte hin, die genauer untersucht werden müssten. In erster Linie geht es in dem Verfahren um die Vertragskündigungen vonseiten des Flüssiggasanbieters Primagas. Dieser hatte die Kunden gekündigt und fristgerechte Folgeangebote versendet. Der Versorger könne nach Angaben des Anwalts mit den alten Verträgen nicht mehr kostendeckend arbeiten.


Nutzt Versorger Monopolstellung aus?



Die Bürger, die sich an das Amtsgericht gewendet hatten, sehen in der Vorgehensweise jedoch den versuch, die Flüssiggaskosten zu erhöhen. Der Hinweis des Versorgers, die Bürger könnten einen alternativen Flüssiggasanbieter beauftragen, weisen sie zurück. Primagas habe die Monopolstellung inne, weshalb der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht möglich sei. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Preiserhöhung des Versorgers der Grund für die Kündigung sein kann und ob die Erhöhungen wirklich angemessen sind.

Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter

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