Was ist Gefahrengutbeauftragter?
Ein Gefahrgutbeauftragter muss im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen suchen und Maßnahmen veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger vereinfachen. Der Gefahrgutbeauftragte hat in seiner Funktion keine Weisungsbefugnis. Er ist mehr ein Berater des Unternehmens. Er überwacht alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte zusammenhängen. Er muss laut GbV Aufzeichnungen führen und einen Jahresbereich anfertigen.
Wer darf Gefahrgutbeauftragter werden? Es können die folgenden Personen die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen: von einem Mitarbeiter des Unternehmens, der auch andere Aufgaben übernimmt, von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person, vom Unternehmensinhaber selbst und es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter, also einer Person die nicht dem Unternehmen angehört ausgeübt werden.