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Rückzahlungsangebot der EWE an Gaskunden

Nachricht vom 19.4.2011Anzeige
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Wie der deutsche Energieversorger EWE in einer Pressemitteilung vom 18. April mitteilt, unterbreitet das Unternehmen den Gaskunden ein umfassendes Rückzahlungsangebot. Als Ausgangspunkt für diesen Beschluss nutzt die EWE den Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Unternehmensvorstand hat am 18. April ein Rückzahlungsangebot von 4,11 Cent je Kilowattstunde beschlossen. Mit dem Angebot sind jedoch ein Forderungsverzicht sowie die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten der Gaskunden verbunden. Ab Juli dieses Jahres können sich die Kunden bei der EWE melden.




Rückzahlungsangebot der EWE an Gaskunden

Rückzahlungsangebot der EWE an Gaskunden

Juristische Grundlage vorhanden



Wie das Unternehmen meint, habe in der Vergangenheit die juristische Grundlage gefehlt. Da diese nun vorhanden sei, könne man ein konkretes Rückzahlungsangebot unterbreiten um die Gasstreitigkeiten zu beenden. Das Angebot richtet sich an alle Gaskunden, die in der Vergangenheit mit dem Vorgehen der EWE nicht zufrieden waren. Wie Dr. Werner Brinker, Vorstandsvorsitzender der EWE AG, am Montag auf einer Pressemitteilung sagte, wolle man das zuletzt angespannte und von Kritik geprägte Verhältnis zu einigen Gaskunden wieder verbessern. Rund 600.000 Normsondervertragskunden sind von dem Rückzahlungsangebot der EWE betroffen. Kunden, die mit dem bisherigen Vorgehen des Unternehmens nicht einverstanden waren, können sich ab Juli dieses Jahres mit dem Versorger in Verbindung setzen. Der Zeitpunkt ist gewählt worden, da die EWE noch einige Wochen benötigt, um die Abwicklung entsprechend vorzubereiten.


Verrechnung mit Sonderzahlungen



Die Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungsansprüche bildet ein Kilowattstunden Preis von 4,11 Cent. Das heißt, dass sich die Rückzahlungen aus den 4,11 Cent je Kilowattstunde und dem jeweiligen Stromverbrauch zusammensetzen. Zudem sollen die anstehenden Erstattungen mit den bisherigen Sonderzahlungen, die infolge der Vermittlungslösung Herrn Dr. Scherf ausgezahlt wurden, verrechnet werden. Kunden, die an einer Erstattung interessiert sind, wird dazu ein schriftliches Angebot unterbreitet. Akzeptieren Kunden das Angebot, geht damit ein Forderungsverzicht der Gaskunden für weitere Erstattungen der Gaszahlungen aus der Vergangenheit einher. Zudem erkennen die Gaskunden die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Das Unternehmen stellt die Rückzahlungsoption auch den Gaskunden zur Verfügung, die sich derzeit in einem Verfahren mit der EWE auseinandersetzen. Dadurch soll eine gewisse Arbeitsentlastung der Beteiligten erreicht werden. Den Ausgang nahmen die Gasstreitigkeiten zwischen der EWE und den Gaskunden sowie die daraus resultierenden Diskussionen in der Öffentlichkeit durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli des vergangenen Jahres. Dieser hatte die Preisanpassungsklausel für die ‚classic‘ Erdgasverträge ab dem ersten April 2007 für ungültig erklärt.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk

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