Wir empfehlen Tarife mit monatlicher Abschlagszahlung statt jährlicher Vorauskasse!
Ist Ihr Gasanbieter von einer Pleite betroffen, gehen Sie mit einer Vorauskasse das Risiko ein, einen Komplettverlust zu erleiden. Das Risiko sollten Sie nur dann eingehen, wenn die Preisunterschiede zu den monatlichen Abschlägen wirklich groß sind und Sie bei der Vorauskasse im Vergleich zu den anderen möglichen Tarifen wirklich sparen.
Wählen Sie bei der Laufzeit 12 Monate!
Die meisten Gaslieferanten bieten neuen Kunden bei einem Wechsel einen Neukundenbonus an. Dieser Bonus wird in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausgeschüttet. Hat der Tarif eine Laufzeit von 24 Monaten, erhalten Sie den Neukundenbonus erst nach dieser Zeit. Wählen Sie hingegen einen Tarif mit einer Laufzeit von 12 Monaten, erhalten Sie den Bonus demnach auch schon nach 12 Monaten. Wenn Sie innerhalb der Mindestlaufzeit fristgerecht kündigen, dann bekommen Sie den vollen Bonus trotzdem ausgezahlt, da Sie die Mindestlaufzeit eingehalten haben und können wieder zu einem anderen Anbieter wechseln.
Wechseln Sie den Gasanbieter jedes Jahr!
Durch einen Gasanbieterwechsel erreichen Sie in der Regel eine Ersparnis von mind. 25 %. Diese ergibt sich aus dem Bonus, der Ihnen vom Gasanbieter, meist in Form eines Neukundenbonus, gewährt wird. Da dieser im zweiten Belieferungsjahr jedoch nicht mehr besteht, entfällt die Ersparnis.
Wollen Sie jedoch in jedem Jahr beim Gas sparen, dann empfiehlt es sich, jedes Jahr zu einem günstigen Gasanbieter zu wechseln. Suchen Sie sich rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit einen neuen Anbieter mit möglichst guten Konditionen, mit zwei bis drei Monaten vorher sind Sie auf der sicheren Seite, dann sichern Sie sich in jedem Jahr eine Ersparnis von mind. 25 %.
Entscheiden Sie sich nur dann für Pakettarife, wenn Sie sich wirklich lohnen!
Bei der Entscheidung für einen Pakettarif sind verschiedene Punkte zu beachten, um zu verhindern, dass der Tarif teurer wird als gedacht. Entscheidend ist, dass der Gasverbrauch über mind. 2 Jahre ungefähr gleich geblieben ist. Die Abweichungen sollten nicht mehr als 10 bis 15 Prozent betragen.
Denn jede Kilowattstunde, die Sie mehr als angegeben verbrauchen, wird richtig teuer. Um zu verhindern, dass ein Pakettarif im Vergleich zu anderen Tarifen also deutlich teurer wird, sollten Sie Ihren Gasverbrauch gut kennen. Denn auch wenn Sie weniger Gas als vorgesehen verbrauchen, kann der Tarif teurer werden als ein anderer Tarif bei dem geringeren Verbrauch. Denn Sie müssen wissen, dass die das Geld bei geringerem Verbrauch nicht erstattet bekommen. Sie zahlen bei einem Pakettarif also immer mind. die festgelegte Summe.
Rechnen Sie Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) um!
Bei der Suche nach einem neuen Gasanbieter müssen Sie Ihren Jahresgasverbrauch in kWh angeben, da die Gasanbieter ebenfalls damit rechnen. Sie bezahlen demnach für KWh. Für die Umrechnung können Sie unseren Umrechner nutzen. Dieser ist in den Gasvergleich integriert, um Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Nutzung zu ermöglichen. Sie geben einfach Ihren Jahresverbrauch in Kubikmetern und den Brennwert an.
Beide Angaben finden Sie auf der letzten Abrechnung. Dann auf umrechnen klicken und schon wird Ihnen Ihr Jahresgasverbrauch in kWh angezeigt. Diesen Wert können Sie dann für den Vergleich nutzen, um einen möglichst günstigen Gasanbieter zu finden.
Suchen Sie Ihren Gasanbieter nicht nach dem Namen aus!
Bei der Suche nach einem neuen Gasanbieter sollten Sie nicht nur nach den großen und bekannten Namen Ausschau halten. Denn Namen haben in diesem Bereich kaum eine Bedeutung. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit monatlichen Abschlagszahlungen gehen Sie kein Risiko ein. Sie müssen keine Vorauskasse leisten und bekommen sowohl das Gas als auch den Service vom örtlichen Grundversorger.
Sie müssen sich dies wie folgt vorstellen: Der Gasanbieter zahlt dem Grundversorger eine Gebühr dafür, dass er das Gas durch das Netz des Grundversorgers zu den Kunden transportieren darf. Demzufolge wird das Gas des Grundversorgers, das die Verbraucher nutzen, von den alternativen Gasanbietern wieder in das Netz eingespeist. Auf diese Weise wird verhindert, dass Engpässe bei der Gasversorgung entstehen. Zugleich hat diese Vorgehensweise den Vorteil, dass die Verbraucher nicht darauf achten müssen, welche Größe ein Gaslieferant hat. Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Sie die günstigere Rechnung vom alternativen Anbieter bekommen, der Grundversorger jedoch bei Problemen oder Fragen zum Gas verantwortlich ist.
Bei der Suche nach dem neuen Gasanbieter sollten Sie aber Wert auf guten Service legen, denn in vielen Fällen sparen die günstigen Anbieter daran. Sie erhalten weder eine Beratung vor Ort noch an der Hotline und Sie müssen Ihre Fragen zu den Gaspreisen oder Rechnungen immer per E-Mail an den Anbieter richten. Das hat zur Folge, dass Sie einige Zeit auf die Antworten warten müssen.
Haben Sie allerdings Fragen oder Probleme in Bezug auf das Gas, dann wenden Sie sich am besten direkt an den Grundversorger. Sie werde zwar an sich nicht durch den örtlichen Grundversorger beliefert, aber indirekt sind Sie nach wie vor Kunde und der Grundversorger für Sie verantwortlich.
Wir haben versucht, ein paar wenige konkrete Tipps für Sie zusammenzustellen, um Ihnen die Suche nach einem passenden Gasanbieter zu erleichtern und hoffen, dass diese helfen. Wenn Sie weitere Fragen zu einzelnen Punkten haben, dann können Sie sich bei den Fragen & Antworten informieren oder uns direkt unter der kostenfreien Hotline 0351 8888 0430 erreichen.
Wechsel
Um den Gasversorger zu wechseln, ist lediglich das Wechselformular auszufüllen, welchen Sie nach einem Stromvergleich bei dem gewünschten Gasanbieter nach dem Klick auf "weiter" findeen. Damit wird dieser in der Regel gleichzeitig beauftragt, die Kündigung beim alten Versorger einzureichen, sofern sie dies wünschen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird der Vertrag dann gekündigt. Beachtet werden muss allerdings, dass es beispielweise Verträge gibt, welche nicht kurzfristig kündbar sind, sodass beispielsweise eine versäumte Kündigungsfrist weitere 12 Monate zu einer Verlängerung des alten Vertrages führt. Ausnahmen bestehen auch bei Sonderkündigungsrechten durch Preiserhöhungen.
Jeder von Ihnen kann wechseln, insofern Sie einen eigenen Gaszähler in Ihrem Haus oder Wohnung haben und in einem direkten Vertragsverhältnis mit einem Gasanbieter stehen. Wenn der Vermieter die Energiekosten allerdings auf die Mieter aufteilen kann, sind Sie als Mieter nicht befugt, einen Anbieterwechsel durchzuführen.
Sie als Verbraucher haben das Recht, sich selbst für einen günstigen Gastarif zu entscheiden. Mit Hilfe eines Gastarifvergleich ist dies schnell und einfach möglich, denn mit nur wenigen Angaben ihrerseits werden die verschiedenen Gasanbieter und deren Tarife gegenübergestellt und so eine Auflistung günstiger Gastarife generiert. So kann bei einem steigenden Gaspreis eine preiswertere Variante gefunden werden, welche euch natürlich unnötige Kosten spart.
Ja! Laut Gesetz muss der Versorger Sie zu jeder Zeit mit Gas beliefern, also haben Sie keine Gefahr, von der Gasversorgung abgeschnitten zu sein und somit ist die Gasversorgung Ihres Haushaltes durch die örtliche Gasversorgung abgesichert.
Für den Fall, dass Sie selbst mit dem Gasanbieter den Vertrag über eure Gaslieferung für euren Haushalt geschlossen haben, müssen Sie ihren Vermieter nicht unterrichten über den Gasanbieterwechsel. Wenn allerdings ihr Vermieter Vertragspartner vom Gasanbieter ist, können Sie selbst den Vertrag gar nicht wechseln. Dies kann nur der Vermieter.
Wenn Sie im Wechselformular angegeben haben "automatische Kündigung", dann kündigt der neue Anbieter für Sie. Selbst kündigen können Sie den Vertrag nur unter besonderen Bedingungen: liegt ein Sonderkündigungsrecht vor (z.B. bei Preiserhöhungen), ist es ratsam, auf Grund der kurzen Kündigungsfristen dies selbst zu tun oder bei Verträgen mit einer vorgegeben kurzen Kündigungsfrist, weil sich, durch nicht fristgerechte Kündigung der Vertrag sonst beispielweise um weitere 12 Monate verlängern könnte, sodass ein kurzfristiger Anbieterwechsel nicht möglich ist.
Da der Wechsel von einem zum anderen Gasanbieter ca. 2-4 Wochen dauert, sollte man so zeitig wie möglich den Wechsel durchführen. Bei guter Planung kann so die Belieferung durch den neuen Gasversorger direkt mit dem Einzug beginnen. Ansonsten tritt die örtliche Grundversorgung in Kraft und ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger zu dessen Gastarif setzt ein. Dieser Vertrag kann aber mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden und Sie können nach einem schnellen Gasvergleich den günstigsten Gastarif für Ihre neue Wohngegend herausfinden und anschließend gleich online die Wechselunterlagen ausfüllen.
Es ist notwendig, einen Gasanschlussvertrag mit einem Netzbetreiber abzuschließen. Ein Liefervertrag mit einem neuen Gasanbieter kann nach einem Gasvergleich schnell abgeschlossen werden, weil die Unterlagen gleich online auszufüllen sind. Diese schicken Sie dann an uns und wir leiten alles in die Wege. Sie haben sozusagen kaum Stress, denn der Bau der eigenen vier Wände bedeutet schon genug desselbigen. Zu Monatsbeginn setzt dann die neue Lieferung ein.
Verschiedene Ursachen können zu Problemen beim Wechsel führen:
falsche Angaben/Unvollständigkeit auf dem Wechselantrag, sodass keine Bearbeitung möglich ist - andauernde Vertragslaufzeit des Kunden beim alten Gasversorger - Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem neuen und dem alten Gasversorger Bitte wenden Sie sich bei Problemen an den jeweils zuständigen Gasanbieter.
Der Gasanbieterwechsel läuft neben dem Ausfüllen des Antrags ganz ohne Ihr Zutun ab. Aus diesem Grund ändert sich für Sie nichts, außer der Höhe eurer Gasabrechnung. Darüber werden Sie sehr erfreut sein und selbst wenn Sie jetzt noch nicht über einen Gasanbieterwechsel nachgedacht haben, ist es doch schnell herauszufinden, ob Sie Sparpotenzial haben. Ein Gasvergleich geht schnell und Sie müssen nur ein paar wenige Angaben in den Gasrechner eintragen.
Nein. Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Umbauten. Lediglich der Zählerstand wird vom Ihrem Gasanbieter abgelesen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
Sie bekommen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung. Sie haben dann in der Regel 14 Tage Zeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Manche Anbieter gewähren auch eine Kündigungsfrist bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung. Auf jedenfall sollten Sie bei einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht ziehen und den Vertrag kündigen um sich dann einen neuen Anbieter auf Stromvergleich.de auswählen. Aber bitte beachten Sie: Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie Ihren Vertrag immer selber kündigen.
Wenn Ihnen der Gastarif des neuen Gasanbieters ebenfalls bald zu hoch sein sollte, können Sie bei einer Tariferhöhung gemäß Ihres Vertrages das Sonderkündigungsrecht nutzen oder Sie machen schnell erneut einen Gasvergleich, denn es gibt keine Begrenzung, wie häufig ein Gasanbieterwechsel vollzogen werden kann.
Preise
Der Gasanbieterwechsel ist ab dem ersten Schritt für Sie kostenlos. Der unabhängige Vergleich der Gasanbieter und deren Gastarifen auf Stromvergleich ist für Sie kostenlos, sowie der Gasanbieterwechsel.
Ein Sonderabschlag ist eine einmalige Zahlung, welche zu Vertragsbeginn fällig wird. Je höher der Abschlag, desto größer ist der Rabatt auf den Allgemeinen Tarif des Grundversorgers. Bei Abschluss des Vertragsverhältnisses wird die Abschlagszahlung entweder zinslos verrechnet oder zurückerstattet. Findet ein Gasanbieterwechsel statt, tritt dieser erst nach Zahlung des Sonderabschlags ein.
Lieferung
In diesem Fall wäre es für Sie ratsam einen Gasvergleich zu machen, denn meistens werden Sie, wenn Sie nie den Gasanbieter gewechselt haben, von der Grundversorgung mit Ihrem Gas beliefert. Meistens ist dieser Anbieter jedoch nicht der günstigste und nur mit einem Vergleich der Gasanbieter finden Sie heraus, mit welchem Gasanbieter Sie sparen können. Die Grundversorgung wird durch ein örtliches Gasversorgungsunternehmen gestellt, beispielsweise die Stadtwerke.
Ihr örtlicher Versorger ist zuständig für alle Fragen bezüglich Ihrer Gasleitungen und Gaszähler, denn denen gehören diese Vorrichtungen. Wenn Sie ihr Gas von einem anderen überregionalen Gasanbieter beziehen, dann bezahlen diese für die Nutzung der Gasleitungen eine Nutzungsgebühr, die sogenannte Durchleitungsgebühr. Diese schlägt sich auch in Ihrem Gaspreis nieder.
Ein Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte innerhalb eines Netzes versorgt. Dementsprechende ist die Grundversorgung die Energielieferung an die Kunden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allgemeinen Preisen. Für die Gasversorgung müssen diese vom Grundversorger veröffentlicht werden und somit werden alle Kunden zu denselben Konditionen mit Gas versorgt.
Ja, es gibt verschiedene Kündigungsfristen. Bei der Grundversorgung beträgt diese 14 Tage. Sollten Sie bereits ein anderes Produkt bei Ihrem Anbieter beziehen oder aber zu einem anderen Gasanbieter gewechselt sein, gilt laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch der Sondervertrag, in welchem besondere Kündigungsfristen geregelt sind. Am simpelsten ist es aber, wenn ihr nach einem Gasvergleich einfach das Wechselformular ausfüllt. Wir kündigen dann Ihren alten Vertrag und Sie müssen keine Angst haben ohne Gas da zustehen, weil die Grundversorgung gesetzlich verpflichtet ist Sie mit Gas zu beliefern.
Verbrauch
Den Zählerstand sollten Sie auf jeden Fall vor dem Gasanbieterwechsel notieren, damit eine genaue Endabrechnung erstellt werden kann. Außerdem ist es ratsam, wenn Sie vor jeder Preiserhöhung den Zählerstand aufschreiben. Auf Ihrer Jahresgasabrechnung finden Sie ihren Jahresgasverbrauch, mit welchem Sie einen Gasvergleich vollziehen können.
Der Gasverbrauch muss nicht berechnet werden. Lesen Sie einfach die Anzeige auf Ihrem Gaszähler ab und schon kennen Sie ihren Gasverbrauch. Wenn auf Ihrer Gasabrechnung nur der Gasverbrauch in Kubikmeter abzulesen ist, Sie aber für einen Gasvergleich die Angabe in Kilowattstunden benötigt, können Sie den Betrag umrechnen, indem Sie den Umrechner über dem Gasrechner beim Gasvergleich verwenden. Das geht schnell und einfach.
In der Jahresendrechnung wird Ihnen mitgeteilt, wie hoch Ihr tatsächlicher Gasverbrauch ist. Dementsprechend werden ihre Abschläge darauf angepasst.
Nehmen Sie Ihren Gasverbrauch in m³ und multiplizieren Sie diesen mit dem Brennwert. Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Der durchschnittliche Brennwert liegt zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m³. Falls Sie Ihren Brennwert nicht kennen, lässt sich der Gasverbrauch auch mit 10,3 multiplizieren. So erhalten Sie einen Schätzwert in Kilowattstunden. Schneller geht das aber garantiert mit unserem Rechner, der den Verbrauch in Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnet. Einfach Jahresverbrauch und Brennwert eingeben, „vergleichen“ klicken und sofort haben Sie den genauen Gasverbrauch in Kilowattstunden.
Meist befindet sich der Gaszähler entweder in der Wohnung im Flur, im Keller oder in der Eingangshalle. Die Zählernummer befindet sich auf dem Gaszähler oder steht in der letzten Gasabrechnung. Wenn Sie die Anzeige ablesen, sehen Sie Ihren aktuellen Gasverbrauch.
Bonus
Den Neukundenbonus bieten viele Gasanbieter mit an, um Neukunden zu gewinnen. Der Bonus wird den Kunden meist nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres entweder auf die Jahresabrechnung gut geschrieben oder auf das Konto überwiesen. Die Vorgehensweise ist bei den unterschiedlichen Anbietern verschieden. Ein Neukundenbonus kann aber auch in Form von Frei-Kilowattstunden gewährt werden. In Bezug auf den Neukundenbonus ist es wichtig zu wissen, dass die Kunden meist ein Jahr bei dem Gasanbieter bleiben müssen und erst dann wieder wechseln können. Erfolgt der Anbieterwechsel vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres, verfällt der Neukundenbonus. Die Kunden können aber bereits im ersten Jahr einen Wechsel auf den Weg bringen, der dann fristgerecht erfolgt.
Schließen Sie einen Vertrag mit einem Neukundenbonus ab, sollten Sie wissen, dass dieser Neukundenbonus im zweiten Jahr nicht mehr ausgezahlt wird. Der Bonus steht Ihnen einmal zu und wird in der Regel nach dem ersten Jahr ausgezahlt. Deshalb lohnt sich ein jährlicher Anbieterwechsel, denn so können Sie sich als Ersparnis mindestens den Neukundenbonus sichern
Risiko
Sie sind während des gesamten Gasanbieterwechsel abgesichert mit Gas versorgt zu werden, denn solange der Wechsel noch in Prozess ist, werden Sie entweder durch ihren alten Gasversorger beliefert oder der örtliche Gasversorger übernimmt zeitweise die Gaslieferung. Sie können sich auf einen sicheren Wechsel verlassen, da der örtliche Versorger sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie stets mit Gas zu beliefern! Lediglich an der neuen Gasabrechnung und an dem Mehr in eurem Geldbeutel bemerken Sie den Gasanbieterwechsel.
Bei einer Insolvenz Ihres Gasanbieters werden Sie weiterhin mit Gas versorgt. Sie rutschen allerdings in den teureren Grundversorgungsvertrag. Sie sind durch das Gesetz davor geschützt, durch Anbieterpleite ohne Gas auskommen zu müssen. Wenn Sie Vorauszahlungen geleistet haben, kann es schwierig für Sie werden, das Geld zurückzubekommen. Entscheiden Sie sich hingegen für monatliche Abschlagszahlungen, sind Sie davor geschützt und müssen nicht in Vorleistung für Gas gehen, welches Sie noch nicht bekommen haben. Über alle weiteren Schritte, die Sie in diesem Fall machen sollten, informiert Sie der eingesetzte Insolvenzverwalter. Eines ist jedoch zu beachten: Geht Ihr Gasanbieter Pleite haben Sie drei Monate Zeit, sich einen anderen Versorger zu suchen, wenn Sie wieder vom Grundversorger beliefert werden. Suchen Sie sich innerhalb dieses Zeitraums keinen neuen Gasanbieter, schließen Sie einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit bestimmten Konditionen mit dem Grundversorger ab.