TÜV Süd
Der TÜV SÜD bietet gleich zwei verschiedene Modelle an, nach denen Energieversorger ihre Energieprodukte zertifizieren lassen können. Dabei handelt es sich um die Modelle EE01 und EE02, die recht unterschiedliche Anforderungen an das Energieprodukt stellen.
Vergabeanforderungen
Das Modell EE01 verlangt vom Energieversorger, dass 100% der gelieferten Energie aus erneuerbaren Energien stammt. Die Definition des Begriffes „Erneuerbare Energie“ orientiert sich dabei an jener der deutschen Gesetzgebung, wie sie etwa beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder auch der Biomasseverordnung zum Einsatz kommt.
Weiterhin müssen bei diesem Modell mindestens 30% der gelieferten Energie aus Kraftwerken stammen, die zum Zeitpunkt der Zertifikatsausstellung nicht älter als 3 Jahre sind. Keine der verwendeten Anlagen darf zudem älter als 10 Jahre sein.
Alternativ zur Erfüllung dieser Altersbedingungen kann auch ein Fondsmodell zur Förderung gewählt werden. Dabei müssen mindestens 0,3 Cent pro gelieferte Kilowattstunde in einen Fonds eingezahlt werden, der der Förderung des Klimaschutzes und insbesondere der Erneuerbaren Energien dient.
Die letzte wichtige Anforderung bei diesem Modell stellt die Unternehmenspolitik des Energieversorgers auf den Prüfstand. Dabei wird festgestellt, ob Klimaschutz ein wesentliches Ziel des Unternehmens ist und ob sich dessen Handlungen auch an diesen Zielen orientieren. In jedem Falle muss das Engagement über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.
Bei dem Modell EE02 liegt der Fokus hingegen auf einer zeitgleichen Einspeisung. Das bedeutet, dass anhand eines individuellen Lastprofils jederzeit genau die Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz eingespeist werden, wie sie von Kunden eines solchen Produktes verbraucht werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es bei Verbrauchspitzen zu einer zusätzlichen Einspeisung von Kohle- oder Kernstrom kommt.
Die gelieferte Energie muss auch beim Modell EE02 weiterhin zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen, es werden jedoch keine Anforderungen an das Alter der Anlagen gestellt. Die Förderung neuer Anlagen soll dabei über Preisaufschläge geschehen, wobei mindestens 2/3 eines solchen Aufschlages in einen Fonds mit dem Zwecke des Ausbaus der Erneuerbaren Energien fließen soll. Die Investitionen sollen dabei möglichst zeitnah zu den Einnahmen erfolgen.
Zuletzt soll der Klimaschutz auch bei dem Modell EE02 ein wichtiges Ziel der Unternehmenspolitik und schriftlich festgelegt sein.
Bewertung
Das Modell EE01 stellt gegenüber den Ökoqualitäten von Unternehmen und Produkt höhere Anforderungen an, als dies beim Modell EE02 geschieht. Aufgrund der enger gefassten Richtlinien zu Förderung und Unternehmenspolitik sind Produkte mit EE01-Zertifizierung daher gegenüber solchen mit EE02 trotz der zeitgleichen Einspeisung für umweltbewusste Verbraucher vorzuziehen.
Im Vergleich mit anderen Ökostromzertifikaten sind jedoch auch Mängel festzustellen. So werden zum Beispiel keine konkreten Anforderungen an die Transparenz der Fördersausgaben gestellt, sodass es unter Umständen nicht für den Verbraucher ersichtlich ist, auf welche Weise sein Förderbeitrag tatsächlich investiert wird.
Im Kontrast zu früheren Anforderungen des TÜV-SÜD an Ökostromprodukte bieten die aktuellen Varianten, insbesondere EE01, jedoch einen durchaus passablen Richtwert, nach denen sich Verbraucher auf der Suche nach geeigneten Ökostromprodukten orientieren können.