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Strompreiserhöhung 2024

Die Energiekosten steigen immer weiter an - der Verbraucher muss aber nicht in jedem Fall zahlen. Laut § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann er Widerspruch gegen überhöhte Strompreise einlegen. Der Versorger legt zwar die Tarife für den Kunden fest, aber der kann sich beschweren und gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Früher galt Nachtstrom als günstige Alternative. Die Kraftwerke waren weniger ausgelastet als tagsüber und die Energie dementsprechend günstig. Inzwischen greift die Strompreiserhöhung überall und die meisten Anbieter unterteilen ihre Gebühren nicht mehr in Tag-und Nachtstrom.

Strompreiserhöhung – Was kann man tun?

Sie haben bei einer Strompreiserhöhung immer ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht. Nach einer Strompreiserhöhung sollten Sie dieses umgehend nutzen. Vergleichen Sie die Stromtarife im Stromrechner. Suchen Sie sich einen neuen Anbieter und wechseln Sie zu diesem. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht in der Regel nur 14 Tage Zeit für die Kündigung haben. Deswegen müssen Sie in diesem Fall Ihren alten Anbieter selbst kündigen, der neue Anbieter eine Vorlaufzeit von 3 Wochen bis zur Kündigungsfrist haben sollte.

Wann ist mit einer Strompreiserhöhung zu rechnen?

Nach unseren Erfahrungen, ist leider jedes Jahr mit einer Strompreiserhöhung zu rechnen. Deswegen ist es ratsam, einmal im Jahr einen Stromvergleich durchzuführen, um dann gegebenen falls rechtzeitig den Stromanbieter wechseln zu können.

Wie können sich Kunden gegen eine Strompreiserhöhung wehren?

Neben dem Widerspruch oder der Sonderkündigung ist es auch möglich, Klage gegen den Energielieferanten einzureichen. Erkennt das Gericht die Preise des Anbieters jedoch an, trägt der Verbraucher alle Auslagen des Verfahrens. Durch ein sogenanntes „sofortiges Anerkenntnis“ kann er die Prozesskosten noch abwenden, wenn ihm das Risiko zu hoch ist. Der Energieversorger legt hierfür seine Kalkulationsgrundlagen zu Beginn des Prozesses dem Gericht vor und der Kunde erkennt die Preiserhöhung sofort an. In diesem Fall muss der Anbieter für alle Kosten aufkommen.

So schützen Sie sich vor Strompreiserhöhungen

Häufig bieten regionale Stromversorger und die Stadtwerke keine Strompreisgarantie an. Ohne diese rechtliche Klausel, können Strompreise erhöht werden - egal wann und egal um wie viel. Zwar haben Stromkunden das Recht auf ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht, jedoch können sich Verbraucher im Vorab schon vor Strompreisanhebungen schützen. Wie das? Viele preisgünstige Stromanbieter, bieten ihren Kunden eine Strompreisgarantie über mehrere Monate an. In dieser Zeit ist es Stromversorgern rechtlich untersagt, die Strompreise anzuheben. 12 Monate Preisgarantie sind ein sicheres Argument um sich für einen neuen Stromanbieter zu entscheiden.