Der Alleinabnehmer (Single Buyer) hat vor allem in Ländern, die durch einen Energiemonopolisten beliefert wurden, lange Zeit eine wichtige Rolle gespielt. Hier in Deutschland ist er seit der Liberalisierung des Strommarktes immer mehr in den Hintergrund gerückt, weil der/die Großanbieter ihre Konkurrenz im Energiesektor nicht diskriminieren dürfen.
Der Alleinabnehmer (Single Buyer) muss in jedem Fall Strom liefern können
Auch wenn die Vertragsverhältnisse und Zahlungsmodalitäten beim Alleinabnehmer-Modell komplizierter sind als beim so genannten geregelten Netzzugang, der von einer Regulierungsbehörde kontrolliert wird, muss der Netzbetreiber dem Alleinabnehmer (Sinlge Buyer) nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz den Zugriff auf das Stromnetz ermöglichen. Wenn ein Kunde des Alleinabnehmers Strom bei einem anderen Lieferanten bezieht, muss der Single Buyer ihn trotzdem kaufen und durchleiten können.