Wechsel des Gasversorgers angeraten
Nach wie vor sind die Energiekosten für die Verbraucher ein wichtiges Thema. Im Hinblick auf den langen und kalten Winter sowie bezüglich der vermehrt angekündigten Gaspreiserhöhungen von einigen Gaslieferanten müssen sich die Verbraucher nach Alternativen umsehen. Dabei kann ein Gasvergleich helfen, der einen Gasanbieterwechsel einfach macht. Wer noch nie seinen Gasversorger gewechselt hat, kann diesen Schritt am schnellsten umsetzen. Diese Kunden befinden sich in dem Basistarif der Grundversorgung. Für diese gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, wollen die Gaskunden den Anbieter wechseln, können sie zum ersten des übernächsten Monats die Kündigung einreichen. Wer bereits seinen Versorger gewechselt hat, bezieht Gas, aber auch Strom, über einen Sondertarif. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Fristen festgeschrieben.
Preise vergleichen ist wichtig
Finanztest rät den Gas- und Stromkunden, die an einen sogenannten Sondertarif gebunden sind, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen. Dort finden sich die einzuhaltenden Fristen. Zudem weist Finanztest darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, den Versorger jährlich zu wechseln. Sowohl der Aufwand als auch das Risiko sind gering. Vor allem bei Tarifen mit einem Neukundenbonus kann durch den jährlichen Versorgerwechsel Geld gespart werden. Aus diesem Grund sollten die Verbraucher die Kündigungsfristen im Blick haben. Für die optimale Ersparnis ist jedoch das Vergleichen der unterschiedlichen Preise unerlässlich. Dafür bieten sich die meist kostenlosen und unabhängigen Preisvergleiche an. Dort werden allerdings auch Tarife angezeigt, die eine Vorauskasse enthalten oder eine Kaution verlangen. Von diesen Tarifen rät die Stiftung Warentest jedoch ab. Denn das Geld ist weg, sollte ein Versorger Pleite gehen. Finanztest hat sich, unter Mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien, die verschiedenen Gasanbieter und Stromversorger angesehen und festgestellt, dass nur wenige Stromanbieter eine positive Prognose bezüglich ihrer Bonität aufweisen.
geschrieben am: 05.03.2011