Wenn ihr bei der Wahl der Unfallversicherung unsicher seid, dann solltet ihr unbedingt einen Tarifvergleich durchführen, denn der zeigt euch schnell und unverbindlich, welche Möglichkeiten ihr bei der Tarifwahl habt.
Natürlich solltet ihr ungefähr wissen, was eure Unfallversicherung leisten soll und wie viel ihr dafür ungefähr ausgeben wollt.
Dann könnt ihr euch eine Auflistung anzeigen lassen, die euch einen Überblick über alle verfügbaren Versicherungen mit den gewünschten Konditionen gibt.
Die Unfallversicherung soll euch gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren absichern.
Jeden Tag passieren eine Unmenge Unfälle mit und ohne Fremdverschulden und es kann jeden von euch treffen, deshalb ist es natürlich ratsam eine solche Versicherung abzuschließen.
Doch unter den vielen Angeboten der vielen Versicherungsgeber ist es natürlich schwierig sich zu entscheiden und herauszufinden, was der richtige Tarif für einen selbst ist. Es lohnt sich auf alle Fälle zu vergleichen, schließlich geht es um eure Gesundheit und euren Körper, den es zu versichern gilt.
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum stehen in den Vergleichen nur unbekannte Gesellschaften auf den vorderen Rängen?
Wir können für viele namhaften Versicherungen Sondertarife anbieten. Allerdings dürfen wir die Namen der Gesellschaft nicht nennen. Vertreter haben höhere Vertriebskosten als wir und können unsere Angebote in der Regel nicht anbieten. Die Kunden die den Vertreter mit Beratung im Haus haben wollen, müssen diese Leistung auch teurer bezahlen. Die Kunden die sich selbst informieren, erhalten unsere günstigen Online Produkte. (Man kann diesen Vertriebsweg von Markenfirmen mit den Artikeln bei Aldi vergleichen, da erhalten Sie auch Markenware unter unbekannten Namen)
3. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abschließen?
Unfälle können jederzeit passieren. Niemand kann sich wirklich davor schützen. Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg ins Büro und auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch versichert. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit.
Jährlich passieren etwa 8 Mio. Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall, und zwei von drei Unfällen passieren in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz.
Durch Abschluss einer Unfallversicherung können Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern.
4. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweit rund um die Uhr Schutz.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Unfall während der Arbeit geschieht, oder in der Freizeit.
5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
Kinder haben ihr Leben noch vor sich. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder preisewert gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.
6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall.
Eine Büroangestellter, deren Kniegelenk beeinträchtigt durch einen Unfall steif wird muß nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Unfallversicherung leistet in dem Fall trotzdem.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt nur in dem Fall, wenn Berufsunfähigkeit (in der Regel mindesetens 50%)vorliegt - dafür aber auch bei krankheitsbedingten Ursachen.
7. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung (egal ob Unfall oder Krankheit). Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr. Die Unfallversicherung leistet eine größere Summe um eventl. Umbauten am Haus oder Verdienstausfall auszugleichen.
8. Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt aber auch von der Gesellschaft beauftagte Ärzte den Invaliditätsgrad. Wie hoch die Entschädigungen aus Ihrer Unfallversicherung dann sind, wird anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt.
Übrigens: Die Unfallversicherungen haben große Unterschiede bei den Gliedertaxen. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55% Invaliditätsgrad anerkannt. Achten Sie also besonders auf die Wahl einer guten Gliedertaxe.
9. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?
Hier sollte man die Bedingungen der Versicherer genau lesen. Gut möglich, daß eine Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangt und eine andere Ihre Sportart einfach mitversichert. Normalerweise sind Freizeitsportler versichert. Bei folgenden Sportarten sollten Sie sich beim Versicherer informieren ob diese gedeckt sind. Fallschirmspringen, Aktives Fliegen eines Luftfahrzeuges (Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.
10. Wo geschehen die meisten Unfälle?
Nur etwa 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz (nur dort haben Sie Anspruch auf eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft) Der Rest passiert irgendwo außerhalb.
11. Wann erhalte ich Leistungen?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Invalidität bedeutet auch z.B. ist eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Sogar der Meniskusriss vom Sport oder auch Schnittverletzungen ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen mit sich.
12. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?
Je nach Gesellschaft ist die Aufnahme bis zum 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Hinterher gibt es spezielle Seniorenabegbote z.B. bei uns im Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
13. Warum ist die Versicherung so günstig, wo sind die Nachteile?
Es wird keineswegs an Leistung gespart, im Gegenteil. Die Versicherung ist deshalb so preiswert, weil wir als freier Vermittler die Möglichkeit und auch die Marktübersicht haben und diese in unseren Vergleichsrechnern darstellen. Unsere Empfehlungen zu den Gesellschaften helfen Ihnen gute Tarife zu finden.
14. Was ist die Definition eines Unfalls?
Je nach Versicherer kann es hier Unterschiede geben aber im Allegemeinen sieht die Definition so aus: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall liegt auch vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden."
15. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?
Mit einem Berufswechsel kann sich auch die Tarifierungsgrundlage verändern (A oder B). Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, so muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie uns die neue Berufssituation mitteilen und eine Anpassung Ihrer privaten Unfallversicherung vornehmen. Dazu müssen Sie auch Fristen einhalten.
16. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?
Kernleistungsart ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. In der privaten Unfallversicherung versteht man unter Invalidität: "...eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit."
Die Invaliditätsleistung können Sie nun mit den anderen Leistungsarten kombinieren:
Todesfalleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt (In der Regel für maximal 2-3 Jahre). Dies wird in einigen Tarifen auch bei ambulanter Operation bezahlt.
Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt und wird oft abgestuft nach Tagen gezahlt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, daß sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von 6 Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50% so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Kann sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc. in Anspruch genommen werden.
Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.
Kurbeihilfe (in einigen Tarifen kostenfrei enthalten)
Bergungskosten (in allen Tarifen kostenfrei enthalten)
Es ist kein Geheimnis, dass an jedem Tag um die 20000 Unfälle passieren. Die Zahl ist erschreckend hoch, doch denkt man mal an den eigenen Tagesablauf, fällt einem bestimmt mindestens eine Situation ein, in der es auch zu einem Unfall welcher Art auch immer hätte kommen können.
Um nicht in eine finanzielle Notlage zu gelangen, besteht die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese kann den versicherten vor den Folgekosten eines Unfalles schützen.
Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist ein Zweig der geteilten Sozialversicherung. Sie tritt in Kraft, wenn Unfälle als Folge einer beruflichen Tätigkeit auftreten. Sie soll bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und berufsbedingten Arbeitsrisiken helfen. Konnten diese nicht verhütet werden, soll der ursprüngliche Gesundheitszustand wieder hergestellt werden.
Der Grundsatz der Versicherung sagt auch, dass die Genesung des Erkrankten mit allen Mitteln herbeigeführt werden soll.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine private Versicherung bei Unfällen zu nutzen. Die Versicherung muss vor dem Unfall abgeschlossen worden sein, denn sonst besteht kein Anspruch auf Hilfe.
Die Auswahl des am besten geeigneten Versicherers steht den Interessierten vollkommen frei. Der zu zahlende Beitrag ist einmal im Jahr zu entrichten. Die einzelnen Beitragstarife variieren zwischen den einzelnen Versicherungen. Außerdem steigen die Beiträge proportional zu dem Risiko bei der beruflichen Tätigkeit. Ist ein Beruf mit einem hohen Risiko eingestuft, dann sind die Beiträge ebenfalls höher.
Wer sich für eine solche Versicherung entscheidet, sollte die Unterlagen ganz genau lesen. Denn nicht jede Versicherung bietet alle Punkte an, die der Versicherte gern hätte. Und durch das genaue Studium der Unterlagen kann man Problemen vorbeugen.