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Vermieter muss früh genug heizen

Nachricht vom 5.10.2009
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Der Verein Haus & Grund rät Vermietern, die Heizungen ihrer Gebäude rechtzeitig anzuschalten, damit der Mieter seine Wohnung tagsüber auf mindestens 20 Grad heizen kann. Zu festgelegten Zeiten darf der Vermieter die Wärmeversorgung aber auch drosseln. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens reicht eine Mindestwärme von 16 Grad Celsius demnach aus.



Nutzung der Heizung ist auch Verhandlungssache

Haus & Grund betont, dass es in einer Mietwohnung nicht länger als drei Tage am Stück kälter als mindestens 16 Grad Celsius sein dürfe. Eine Heizung sollte daher prinzipiell das ganze Jahr über betriebsbereit sein. Darüber hinaus könne aber auch in Mietverträgen eine individuelle Nutzung der Heizung vereinbart werden. Bewusstes und sparsames Heizen senkt aber nicht nur die eigenen Energiekosten, sondern auch den CO2-Ausstoß, was zum Klimaschutz beiträgt.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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