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kostenlose Stromwechsel HotlineKommunen: Stromnetze wieder zurück
Nachricht vom 30.9.2009Mit Hilfe eines Grundsatzurteiles hat der Bundesgerichtshof den Wettbewerb zwischen den Energieversorgern bezüglich des Betriebes von Stromnetzen gestärkt. Das Urteil vom 29.September besagt, dass die Netzbetreiber nach dem Auslauf der Konzession das Eigentum gegen eine angemessene Entschädigung zurückübertragen müssen.
Stromnetze bisher meist in fremden Händen
Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn in den Verträgen zwischen Kommune und Netzbetreiber ein entsprechender Anspruch festgeschrieben ist. Zwei hessische Energieversorger erlangten damit ihr Recht. Sie verlangten von der HEAG Südhessische Energie (HSE) die Übereignung der Netze. Die HSE dagegen wollte Eigentümerin bleiben und die Netze nur verpachten.
Das Urteil tangiert tausende, in naher Zukunft auslaufende Verträge. Mittelpunkt des Streits ist eine Klausel in Verträgen, die 1991 geschlossen wurden. Kommunen haben in diesen die Konzessionen für den Betrieb von Stromnetzen vergeben, demnach muss der Versorger das Netz nach Ablauf des Vertrags an den neuen Konzessionär übereignen, falls der Versorger nicht zum Zug kommt.
Die HSE sieht sich von dieser Klausel nicht getroffen: Im Energiewirtschaftsgesetz von 2005 sei in diesen Fällen nur eine "Überlassung", aber keine "Übereignung" der Netze vorgesehen. "Die vertragliche Verpflichtung ist in diesem Punkt eindeutig", stellte jedoch der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm während der Verhandlung fest.
Die HSE sieht sich von dieser Klausel nicht getroffen: Im Energiewirtschaftsgesetz von 2005 sei in diesen Fällen nur eine "Überlassung", aber keine "Übereignung" der Netze vorgesehen. "Die vertragliche Verpflichtung ist in diesem Punkt eindeutig", stellte jedoch der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm während der Verhandlung fest.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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