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kostenlose Stromwechsel HotlineHeizstrom auf dem Prüfstand
Nachricht vom 25.9.2009Über 800 Stromanbieter versorgen bundesweit Haushalte mit Strom. Für Verbraucher stehen nach der Liberalisierung des Strommarktes genügend Möglichkeiten zur Verfügung, ihren Stromanbieter zu wechseln, nicht jedoch bei Heizstromkunden. Dies nahm das Bundeskartellamt zum Anlass, ein Missbrauchsverfahren gegen Versorger von Heizstrom einzuleiten.
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Stromanbieter von Nachtspeicherheizung werden untersucht
Der Strommarkt in Deutschland bietet für nahezu jeden Verbraucher den passenden Strom, Stromtarif und Strompreis an. Jedoch gibt es für Nachtspeicherheizungskunden und Besitzer von elektrischen Wärmepumpen kaum Alternativen, als beim Grund- oder regionalem Versorger zu bleiben. Für Kunden bestehen aufgrund der wenigen Anbieter keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten. Das Bundeskartellamt leitete deshalb ein Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom ein.
Die Unternehmen, die das Bundeskartellamt untersucht, beliefern zurzeit 1,2 Millionen Kunden. Jedoch richtet sich die Untersuchung nicht gegen die Stromanbieter von normalem Haushaltsstrom. Hierzu gibt es keinen Anlass, denn unter 800 Stromanbietern ist es jedem Kunden möglich zu wechseln und zu vergleichen. Untersucht wird in dem Verfahren, die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit einer Nachtstromheizung oder einer elektrischen Wärmepumpe. Momentan werden 20 Anbieter von der Wettbewerbsbehörde kontrolliert und geprüft. Die meisten Versorger dieser Art befinden sich im Westen und Süden von Deutschland, da hier Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen noch weit verbreitet sind. Das Bundeskartellamt rechnet mit einer Auswertung im Frühjahr 2010.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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Rogge( vom 07.11.2010 )
Nachtstrompreiserhöhung ggü.2009 >20% von der WEMAG Schwerin unter Hinweis auf eine EEG- Auflage, die 2011 erwartet wird.
Ist das zulässig?
Dirk( vom 08.11.2010 )
Die können ja auch um 200% erhöhen, Preisgestaltung liegt immer beim Unternehmen. Es ist zulässig, wenn auch nicht gerechtfertigt. Einfach nicht mehr mit Strom heizen.
Rogge( vom 09.11.2010 )
Wir beheizen unser EFH ausschließlich mit Nachtspeicheröfen seit 1993. Damals kostete die kWh noch 0,08 DM (Preisentwicklung bis2009 0,13 EUR/kWh ,ab 1.1.2011 >0,15 EUR/kWh) und es galt der Grundsatz: Stromversorger seien am Nachtstromabsatz sehr interessiert, weil keine Speichermöglichkeit besteht. Wo bleibt der Strom heute ? Durch die Deindustriealisierung sollte der Privatverbrauch doch eigentlich für die Versorger attraktiv sein.
Der Hinweis: "Nicht mehr mit Strom zu heizen", hilft mir nicht.
Die WEMAG gibt vor den Preisaufschlag allein durch eine neue EEG- Auflage begründen zu müssen. Sie kann nur kostendeckend versorgen. Was hat das Bundeskartellamt dazu zu sagen?
Dirk( vom 09.11.2010 )
Nachts wird halt nicht mehr weniger als tagsüber verbraucht, daher haben die Unternehmen auch kein Problem den Strom speicher zu müssen und müssen daher entsprechend NICHT unter dem Herstellungspreis verkaufen.<br />
<br />
Das Bundeskartellamt sagt - das jeder Anbieter gerne Nachtstrom im Wettbewerb mit bestehenden Anbietern anbieten kann, nun frage dich warum die das nicht tun. Es ist ein Verlustgeschäft aktuell.
ckokag( vom 23.09.2011 )
Energiewende; weg von der Atomkraft - hin zu regenerativen Energien: zentrale Frage: Wo die Energie speichern, die von Wind und Sonne nicht als Grundlast geliefert wird? In Norwegen - nein! In untererdischen Speichern - nein? In Speicherbecken - vielleicht! Warum eigentlich nicht in den vielen Nachtspeichergeräten, -fußböden, die in Deutschland vorhanden sind. Die sind altbewährt, dezentral, kostengünstig. Aus meiner Sicht: Nachtspeicherheizung = die Heizung der Postatomkraftzeit.
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