Glühbirnenverbot weitet sich aus

9.9.2009 | Redaktion: Patricia vom Merk
Ab dem 1. Januar 2012 wird der Vertrieb von Glühbirnen verboten, die gemäß nach den Einstufungen von 2009 der Energieeffizienzklasse C bis G entsprechen. Der Nationalrat beschloss hierdurch weitaus mehr, als nur den Vertrieb von stromfressenden Glühbirnen- Halogenlampen, die rund 30 Prozent weniger Strom verbrauchen als die herkömmlichen Glühbirnen fallen unter diese Effizienzklasse.
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Halogenlampen sollen Platz für Energiesparlampen machen

Es geht schon lange nicht mehr nur um die konventionelle Glühbirne, die der Bundesrat bis 2012 ohnehin generell verbieten wird. Unter der genannten Energieklasse C fällt nämlich auch ein Großteil der Halogenlampen. Die Halogenstäbe oder auch Fliegengrill genannt, die bei einer Leistung von 200 bis 400 Watt jedes Insekt grillen, welches in das indirekte Licht der Ständer- oder Wandleuchten fliegen, sollen bald Geschichte sein. Auch bis 2012 soll stufenweise die Halogenglühlampen verabschiedet werden, die die Bezeichnung „Eco“ oder „Energie Saver“ beinhalten- sie verbrauchen rund 30 Prozent weniger Strom, als die herkömmlichen Glühbirnen und ersetzen diese in den letzten Jahren zunehmend.
 
Die Entscheidung des Nationalrates beschleunigt damit die Vorgaben des Bundesrates, die echten Energiesparlampen immer mehr und mehr in den Verbrauch zu bringen. Sogar das Vorhaben vom Bundesrat die Lampen mit der Energieeffizienzklasse D und SparCenter MI|E schrittweise aus dem Vertrieb zu ziehen (mit Ausnahme der mattierten Glühbirnen) wurde überholt. Die EU sah erst vor strengere Vorschriften der Energieklasse C erst ab 2016 gelten zu machen.
 
Die Entscheidung des Schweizer Nationalrates stieß auf geteilte Meinungen. Auf der einen Seite wird der Entscheid positiv bewertet, er sei umweltschonend und ökologisch sehr wertvoll. Andere kritisierten die vorschnellen Entscheidungen und wären froh gewesen, wenn die Vorschriften, den der EU-Richtlinien entsprechen würden.

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