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Eigener Strom ist steuerpflichtig!

Nachricht vom 31.7.2009
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Wer selbst Strom produziert, ins örtliche Netz einspeist und dadurch Gewinne erzielt, wird steuerpflichtig. Diese Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden, ein extra Gewerbe muss aber nicht beantragt werden, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Einkommens- und Umsatzsteuer an.



Steuer hängt vom Gewinn ab

In der Steuererklärung müssen die Einspeisung von selbst produziertem Strom und bestehende Gewinne in der Anlage GSE angegeben werden. Wenn die heimische Solaranlage weniger als 50 000 Euro im Jahr erwirtschaftet, kann der Eigentümer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung als Anlage EÜR zur Steuererklärung erstellen. Die Betriebskosten einer Photovoltaikanlage können als Werbungskosten abgezogen werden. Dazu zählen u.a. auch anfallende Reparatur- und Wartungskosten, Versicherungsgebühren sowie die Anschaffungskosten der Anlage. Diese werden über die übliche Nutzungsdauer (20 Jahre) abgeschrieben.
 
Für Einnahmen der Stromeinspeisung ins allgemeine Netz ist zudem Umsatzsteuer zu zahlen, die umgangen werden kann, wenn die private Anlage im Jahr weniger als 17 500 Euro abwirft. In dem Fall kann der Eigentümer von der so genannten Kleinunternehmerreglung profitieren. Sie gewährt eine Befreiung von der Umsatzsteuer und muss beim Finanzamt angefordert werden. Darüber hinaus muss der Eigentümer seinen Netzbetreiber darüber informieren, damit der die Vergütung netto und ohne Umsatzsteuer auszahlt.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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