TelDaFax-Pleite - Schadensersatz durch Ex-Chef
Die Kunden des insolventen Stromanbieters TelDaFax können wieder hoffen, dass im Voraus bezahlte Geld erstattet zu bekommen. Denn in einem ersten Prozess hat das Amtsgericht Lingen den ehemaligen Vorstand-Vorsitzenden Gernot Koch in einem konkreten Fall zur Zahlung von 549,17 Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen verurteilt. Als Begründung gab das Gericht an, Koch habe die Stromkunden vorsätzlich getäuscht und billigend in Kauf genommen, dass diese keine Gegenleistung in Form von Energielieferungen für die Zahlungen erhalten würden. In diesem Fall hatte sich ein TelDaFax Kunde wegen bewusster Irreführung vor Gericht beschwert. Der Kunde hatte im März 2011, als bereits feststand, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden müsse, einen Liefervertrag mit dem Anbieter abgeschlossen und den Jahresabschlag bezahlt. Die Klage des Kunden richtete sich persönlich gegen Koch. Dieser habe das Urteil akzeptiert und bereits bezahlt, teilte sein Anwalt mit.
Der Prozess könnte jedoch kein Einzelfall bleiben. Viele TelDaFax-Kunden warten noch immer auf die Rückzahlung ihres Geldes und eben diese Kunden könnten ihre Forderungen gerichtlich direkt gegenüber Koch geltend machen. Im Juni 2011 musste das angeschlagene Unternehmen Insolvenz anmelden. Mehr als 700.000 Kunden des Stromversorgers warten noch auf Rückzahlungen. Zusätzlich ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bonn gegen Koch und andere Vorstandsmitglieder wegen Verdachts auf Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßigem Betrug.
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