EEG-Umlage – Textilindustrie bereitet Sammelklage vor

15.8.2012 | Redaktion: Patricia vom Merk
Nach aktuellen Brancheninformationen soll spätestens zum Jahreswechsel die EEG-Umlage merklich ansteigen. Das bedeutet für Privatverbraucher und Unternehmen gleichermaßen eine neuerliche Kostenbelastung. Die Textilindustrie strebt sich nun dagegen und plant eine Klage, die die EEG-Umlage für immer als unwirksam erklären könnte.
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EEG-Umlage – Textilindustrie bereitet Sammelklage vor

EEG-Umlage – Textilindustrie bereitet Sammelklage vor

Keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben



Zwar zahlen alle beteiligten Textilunternehmen weiterhin ihren Anteil für die EEG-Umlage am Gesamtpreis, dies aber lediglich unter Vorbehalt. Ob und in welchem Maße die Klage Erfolg hat, kann wohl frühestens in zwei Jahren vorm Bundesverfassungsgericht entschieden werden. 
 

Die Textilindustrie beruft sich dabei auf den Kohlepfennig, welcher 1994 ebenfalls für nicht zulässig erklärt wurde. So ist laut den Ansichten der Textilindustrie auch die EEG-Umlage keine rechtlich erlaubte Subventionierungsmaßnahme, schon weil alle Zahlenden, egal ob Konzern oder Hartz-4-Empfänger, den gleichen Betrag zur Energiewende leisten müssen.

 

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