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Stromrechnungen bald einheitlich

Nachricht vom 12.7.2009
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Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehen dem Verbraucher Mehrkosten, über die er künftig bundesweit einheitlich und transparenter als bisher informiert werden soll. Das hat die sogenannte Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) festgelegt, wie Hildegard Müller als Vorsitzende des BDEW jetzt offiziell bestätigt hat.



 

Die Unternehmen können laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft durch die Verordnung mit mehr Planungssicherheit und Effizienzsteigerungen rechnen, was Kosten einspare. Somit könne auch mehr in neue Projekte investiert werden. Der BDEW hatte diese neue Regelung bereits 2008 vor Entstehen der EEG- Novelle vorgeschlagen, und die Energiewirtschaft geht davon aus, dass das EEG nun noch effektiver werden könne.
 
Bislang wurden die entsprechend dem EEG vergüteten Energiemengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle deutschen Unternehmen des Stromvertriebs verteilt, ab dem 01. 01. 2010 soll es nur noch einen finanziellen Ausgleich für den EEG-Strom geben, der von den vier Übertragungsnetzbetreibern an der Leipziger Strombörse EEX am Spotmarkt verkauft wird. Eigentümer regenerativer Anlagen behalten dabei ihre Investitionssicherheit. Die Bundesregierung erwartet durch die Verordnung Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich.

 







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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