Atomausstieg: Klage der Energieversorger zwecklos?

15.6.2012 | Redaktion: Patricia vom Merk
Die Klage der deutschen Energieversorger gegen den Atomausstieg der Bundesregierung geht vor das Bundesverfassungsgericht. RWE und E.on haben Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Bundesregierung eingereicht. Diese hatte zunächst die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und diese im Rahmen des Atomausstiegs nach der Katastrophe in Fukushima deutlich verkürzt. Die Energieversorger wollen nun Schadensersatz in Höhe von 15 Milliarden Euro geltend machen.
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Atomausstieg: Klage der Energieversorger zwecklos?

Atomausstieg: Klage der Energieversorger zwecklos?

Bundesregierung trifft keine Vorsorgemaßnahmen



Da die Bundesregierung, nach Angaben eines Regierungssprechers, die Klage der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht für wenig erfolgreich hält, werden keine Vorsorgemaßnahmen getroffen. Der Atomausstieg, den die Regierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossen hatte, sei verfassungsmäßig, weshalb das Finanzministerium keine Rücklagen bilden müsse. Die Energiekonzerne fordern einen Schadensersatz in Höhe von 15 Milliarden Euro.

Der Energieversorger EnBW prüft derzeit, ob eine Beteiligung an der Klage von RWE und E.on in Frage kommt. Vattenfall hatte bereits vor einem Schiedsgerichtshof der Weltbank Schadensersatz von der Bundesregierung gefordert.

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