Stromurteil über Netzentgelte in der Kritik

7.6.2012 | Redaktion: Nadine Rom
Nachdem gestern das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden hatte, dass die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur zu niedrig berechnet waren, wird heute Kritik laut. Das Urteil zieht eine Erhöhung der Netzentgelte und somit der Strom- und Gaspreise nach sich. Nun fordert Gerd Billen, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherschützer, die Bundesnetzagentur auf, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
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Stromurteil über Netzentgelte in der Kritik

Stromurteil über Netzentgelte in der Kritik

Urteil noch nicht rechtskräftig



Mehr als 300 Gas- und Stromnetzbetreiber hatten vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Netzentgelte eingelegt. Diese waren zu niedrig und würden die für die Netzbetreiber anfallenden Kosten nicht berücksichtigen. Das OLG war ebenfalls dieser Ansicht und kam zur dem Schluss, dass die Berechnungsmethode der Netzagentur unzutreffend sei. Die Betreiber haben nun die Möglichkeit, die Nachforderungen mit den Netzentgelten der nächsten fünf Jahre in Rechnung zu stellen. Allerdings ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig. Das OLG hat Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zugelassen.

Nun fordert der Bundesverband der Verbraucherschützer die Bundesnetzagentur dazu auf, die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde wahrzunehmen. Denn wenn die Netzentgelte erhöht werden, schlägt sich das auf die Energiepreise nieder. Denn der Strompreis berechnet sich zu gut einem Viertel aus den Netzentgelten. Zudem fordert Billen, dass die Bundesregierung die Regulierungsvorgaben für die Bundesnetzagentur klarer formuliert.

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