Strom Atommülllager: Kein Rechtsschutz für Bürger

20.4.2012 | Redaktion: Gerhard Solter
Laut Greenpeace ist das von Bund und Ländern geplante Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager verfassungswidrig. Die Umweltschutzorganisation veröffentlichte heute ein Rechtsgutachten, welches diesen Vorwurf bestätigt. Laut dem bisherigen Gesetzesentwurf sollen wesentliche Planungsentscheidungen jeweils in eigenen Bundesgesetzen festgelegt werden. Doch dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung und schließt die Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen Endlagerstandorten nahezu aus.
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Strom Atommülllager: Kein Rechtsschutz für Bürger

Strom Atommülllager: Kein Rechtsschutz für Bürger

Entrechtung statt Beteiligung


Die in Frage kommenden Standorte und das abschließend ausgewählte Endlager würden dann durch Bundesgesetze bestimmt und betroffene Eigentümer hätten nur mehr den Gang zum Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich zu prüfen. Ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen liegt allerdings nicht im Prüfbereich des Gerichts, denn es prüft nur die Einhaltung der Grundrechte.

So entsteht in Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace, der Gedanke: „Umweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die Entrechtung der Bürger bei der Endlagersuche“.

Gorleben als Endlager


„Indem per Gesetz ein Standort fixiert wird, schrumpfen die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger auf ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Niveau. Dabei gibt es keinerlei Notwendigkeit für ein solches Vorgehen. Einfache Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates haben die gleiche Legitimation, würden aber den Rechtsschutz des Bürgers erhalten“, erläutert Dr. Ulrich Wollenteit, der Atomrechtsspezialist und gleichzeitig Verfasser des Gutachtens ist.

Außerdem ermöglicht das Gesetz, dass Gorleben als Endlagerstandort durchgesetzt wird. Aller Voraussicht nach würde Gorleben in einem heute gültigen Planfeststellungsverfahren scheitern, da die willkürliche Standortauswahl erhebliche Verfahrensmängel nach sich zieht.
Mit dem neuen Auswahlverfahren scheinen Bund und Länder diese Mängel umschiffen zu wollen. Ein Planfeststellungsverfahren findet dann gar nicht mehr statt und möglichen Klägern wird die rechtliche Grundlage entzogen. „Der angebliche Neustart in der Endlagersuche scheint eher ein Gorleben-Durchdrück-Gesetz zu werden“, meint Riedl.

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