Strom aus Wind: Vereinfachung des Offshore Ausbaus

30.1.2012 | Redaktion: Gerhard Solter
Laut einer Pressemitteilung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) wird der Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen zukünftig beschleunigt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Seenlagenverordnung soll das Genehmigungsverfahren von Offshore-Anlagen gebündelt werden. Die neue Verordnung ist am heutigen Montag in Kraft getreten.
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Strom aus Wind: Vereinfachung des Offshore Ausbaus

Bündelung des Genehmigungsverfahrens



Am Montag, den 30. Januar 2012, ist die neue Seenlagenverordnung in Kraft getreten, die für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Offshore-Windkraftanlagen sorgen soll. Denn ab jetzt können die zuständigen Genehmigungsbehörden Anträge parallel bearbeiten, wenn verschiedene Investoren für dasselbe Offshore-Gebiet zur Verfügung stehen. Der erste Schritt umfasst die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Antrages, der zuerst eingereicht wurde, während spätere Anträge nach hinten geschoben werden können, bis der erste Antrag bearbeitet wurde.



Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie



Mit der neuen Seenlagenverordnung wird zukünftig das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Funktion der Genehmigungsbehörde übernehmen. Zum einen werden die einzelnen Verfahren gebündelt und zum anderen beschleunigt. Das Ziel der neuen Verordnung besteht darin, den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie umzusetzen. Noch immer ist die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen mit insgesamt 200 Megawatt, erzeugt von 52 Windkraftanlagen, im Vergleich zu den rund 28.900 Megawatt Onshore-Leistung Ende 2011 sehr gering.

Pressemitteilung des IWR vom 30.01.2012

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