Verivox schützt Verbraucher vor Flexstrom

20.1.2012 | Redaktion: Nadine Rom
Heidelberg - Im Streit zwischen dem unabhängigen Vergleichsportal Verivox und dem Stromanbieter Flexstrom wurde von dem Stromanbieter eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese soll die Verbreitung der hohen Anzahl an Kundenbeschwerden gegen Flexstrom verhindern, welche dem Vergleichsportal vorliegen. Verivox widerspricht der unterstellten Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Stromunternehmen auf der eigenen Firmenwebsite.
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Verivox schützt Verbraucher vor Flexstrom

Verivox schützt Verbraucher vor Flexstrom

Seit geraumer Zeit Probleme zwischen Verivox und Flexstrom



Bereits 2010 gab es infolge von Kundenbeschwerden eine Neubewertung der Flexstrom-Tarife durch Verivox. Nachdem sich viele Verbraucher meldeten, die Ihren Neukundenbonus nach fristgerechtem Vertragsende nicht ausgezahlt bekamen, wurde dieser Neukundenbonus vom Vergleichsportal als Treueprämie berechnet und konnte so nicht mehr im Direktvergleich wirksam werden.

Als dann Verivox zum 28.Oktober 2011 seine Richtlinien zum Verbraucherschutz änderte, um Anbieter mit überhöhten und damit irreführenden Boni auszuschließen, ging der Kampf in die nächste Runde. Flexstrom änderte seine Geschäftspraktiken nicht, so dass Verivox sich gezwungen sah, die Geschäftsverbindungen zu kündigen, um die Verbraucher vor potentiell unseriösen Verträgen zu schützen.

Die aktuelle Entwicklung im Rechtsstreit



Mitte Januar 2012 erwirkte Flexstrom nun eine einstweilige Verfügung gegen Verivox, nach der das Vergleichsportal nicht mehr behaupten soll, mehr als 3 000 Kundenbeschwerden gegen die Bonus-Auszahlungs-Praktiken vorliegen zu haben. Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein juristisches Mittel, um schnell und ohne Einsicht der Gegenseite seine Ziele durchzusetzen.

Natürlich bleibt dem Beschuldigten, in diesem Fall Verivox, die Möglichkeit, diesem Sachverhalt zu widersprechen und eine Klage anzustrengen. Und da das Vergleichsportal die Kundenbeschwerden schriftlich vorliegen hat, widersprach es umgehend. Nun bleibt es spannend und die folgende Entwicklung abzuwarten.

http://www.verivox.de/nachrichten/behauptungen-von-flexstrom-sind-unzutreffend-83281.aspx

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