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kostenlose Stromwechsel HotlinePreiserhöhung: Nur per Brief wirksam
Nachricht vom 24.11.2011Möchte ein Stromanbieter seine Preise erhöhen, so ist das rechtlich zulässig so lange er seinem Kunden in dem unterschriebenen Vertrag keine Strompreisgarantie einräumte oder diese noch nicht abgelaufen ist. Doch es gibt noch weitere Mindeststandards die ein Strom- und Gasversorger bei einer Preiserhöhung erfüllen muss, damit diese wirksam wird.
Preiserhöhung: Nur per Brief wirksam
Sechs Wochen vorher
Das Oberlandesgericht Hamm entschied nun in einem Verfahren, dass alle Verträge unwirksam sind, wenn in diesen nicht genau festgeschrieben ist, wie eine Kunde über eine Strompreiserhöhung informiert wird. Weiterhin muss eine Strompreiserhöhung sechs Wochen im Voraus an den Kunden schriftlich übertragen werden.
Preiserhöhung: Stromanbieter muss Kunde schriftlich informieren
Grund für die Untersuchung war eine Klage von Verbraucherschützern gegen zwei Energieversorgern, die den Mindestanforderungen nicht gerecht geworden sind. Einer der beiden Anbieter hat einen Kunden nur per E-Mail, jedoch nicht per Brief, über die bald eintreffende Preiserhöhung informiert. Der andere Versorger schrieb in seinen AGB nur, dass eine individuelle Bekanntgabe erfolgen wird, wenn es zu einer Preiserhöhung kommen wird. Diese Formulierung sei zu unbestimmt, so das Oberlandesgerichts.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom
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