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EWS klagt gegen Netzkostenbefreiung

Nachricht vom 24.11.2011
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Seit August 2011 sind Unternehmen von der Zahlung von Netzkosten befreit, wenn sie mehr als zehn Millionen Kilowattstunden Strom verbrauchen. Diese Befreiung gilt auch rückwirkend für das laufende Jahr 2011. EWS-Geschäftsführerin Ursula Sladek will jedoch in einer Klage gegen das Vorhaben vorgehen.



EWS klagt gegen Netzkostenbefreiung

EWS klagt gegen Netzkostenbefreiung

Industrie wird entlastet – Verbraucher zahlt



Unternehmen, die intensiv Strom verbrauchen, werden seit August 2011 von der Regierung dahingehend entlastet, dass sie keine Netzkosten mehr zu tragen haben. Anders als die privaten Haushalte, diese müssen im Gegenzug über eine Umlage die zu tragenden Kosten nun schultern. Aufgrund dieser Umlage zahlen Haushalte mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr rund 26 – 35 Euro mehr. Auch Unternehmen, die zum Mittelstand gehören, seien von diesen Mehrkosten betroffen, da sie nicht die Mindestverbrauchshöhe von 10 Millionen Kilowattstunden Strom verbrauchen. Nun hat die EWS ihre Anwälte eingeschaltet, um gegen die, ihrer Meinung nach, fragwürdigen Freistellung vorzugehen. Nun werden zahlreiche Argumente gegen die Befreiung gesammelt, um diese dann der Netzagentur vorzulegen. Läuft dieses Verfahren erfolglos, so wird die EWS gegen die Kostenbefreiung klagen.








Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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