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E.ON will Entschädigungen für Atomausstieg

Nachricht vom 17.11.2011
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Der deutsche Energiekonzern E.ON hat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz des Atomgesetzes eingereicht. Der Konzern will dabei überprüfen lassen, ob die Regelegungen zum Atomausstieg, welche in der Novelle getroffen wurden, verfassungskonform sind. Laut eines Sprechers verfolgt E.ON nicht das Ziel, dass der Atomausstieg zurück genommen werden soll.



E.ON will Entschädigungen für Atomausstieg

E.ON will Entschädigungen für Atomausstieg

Schaden in Milliardenhöhe



Der Energieriese wendet sich gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht, welches vom Grundgesetz geschützt ist. Ohne die entsprechende Entschädigung sei dieser Eingriff verfassungswidrig. Aufgrund des Wertverlustes der Anlagen und den Investitionen, die nun keine Rolle mehr spielen, ist dem Konzern ein Schaden in einstelliger Milliardenhöhe entstanden. Zunächst wurden die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke im Jahr 2010 verlängert. Jedoch nahm die Regierung nach der Atomkatastrophe in Japan diese Verlängerung wieder zurück. Außerdem beschloss sie den Ausstieg aus der Atomenergie.

Atomausstieg bis 2022



Die vier großen Energieversorger RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall müssen nach diesem Beschluss ihre Atomkraftwerke nach und nach dauerhaft stilllegen. Von den 17 Kraftwerken mussten bereits acht vom Netz genommen werden. Bis Ende des Jahres 2022 sollen die restlichen schrittweise abgeschaltet werden.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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