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kostenlose Stromwechsel HotlineSchlichtungsstelle Energie für Verbraucherrechte
Nachricht vom 1.11.2011Die Schlichtungsstelle erhielt von dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Anerkennung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und den Verbrauchern. Die Bundesverbraucherzentrale trägt die Stelle zusammen mit den Verbänden der Energiewirtschaft. Die Schlichtungsstelle ist neutral und arbeitet zudem unabhängig und unbürokratisch. Der Verbraucher muss dafür keine Geld zahlen.
Schlichtungsstelle Energie für Verbraucherrechte
Beanstandungen in vier Wochen bearbeiten
Die Energieversorgung, egal ob mit Gas oder Strom, ist an technische und rechtliche Anforderungen gebunden. Die Anforderungen betreffen die Verbraucher und Energieversorgungsunternehmen in gleichem Maße. Unterschiedliche Meinungen kann es immer wieder geben, auch wenn das Versorgungsverhältnis optimal ausgearbeitet wurde. Manche Meinungsverschiedenheiten sind so gravierend, dass es zu Beschwerden kommt. Die Energieversorgungsunternehmen, Messdienstleister und Messstellenbetreiber stehen laut dem Energiewirtschaftsgesetz in der Pflicht, Beanstandungen von Kunden binnen vier Wochen zu bearbeiten. Das gilt vor allem beim Vertragsschluss oder den Leistungen, die von dem Unternehmen angeboten werden.
Verbraucher können sich kostenfrei an die Schlichtstelle wenden
In manchen Fällen kommt es zu keiner Einigung. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, eine schriftliche oder elektronische Begründung abzugeben. Nicht selten erhalten die Kunden eine Antwort auf ihre Beschwerde, die alles andere als zufriedenstellend ist. In dem Fall hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Schlichtstelle zu wenden. Die Stelle kontrolliert das Anliegen und ein Vorschlag zur Schlichtung wird erarbeitet. Die Streitbeilegung kann somit außergerichtlich erfolgen. Die Beteiligten können mit dieser Variante vor allem Geld und Zeit sparen.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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