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E-Ausweis bei Eigentumsanlagen bezahlt

Nachricht vom 10.6.2009
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Seit dem 01. Januar 2009 müssen alle Gebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden über einen Energieausweis in ihrer Effizienz registriert sein. Der Vermieter muss dem Interessenten diesen Ausweis vorlegen um ihn über den energetischen Zustand des Hauses zu informieren.



Bei Eigentumswohnanlagen kommt nach Angaben des Verbandes Privater Bauherren (VBP) die Eigentümergemeinschaft für die Kosten des Energieausweises auf. Ist ein solches Dokument bereits vorhanden, gilt es für alle Vermieter der Gemeinschaft, sodass sich nicht jeder Einzelne einen Extra-Ausweis erstellen lassen muss. Er gilt 10 Jahre, danach wird eine Erneuerung fällig.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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