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kostenlose Stromwechsel HotlineHartz IV deckt Stromkosten nicht
Nachricht vom 8.9.2011Eine Studie Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) ergab, dass die aktuellen Hartz IV-Sätze die Stromkosten nicht decken. Die Sätze seien laut einem Stromportal zu gering angesetzt. Zudem seien die Hartz IV-Bezieher an den Grundversorger gebunden, der in der Regel die höchsten Strompreise verlangt. Außerdem stehen zu Beginn der neuen Heizperiode erneut Strom- und Gaspreiserhöhungen an.
Hartz IV deckt Stromkosten nicht
Hartz IV-Satz steigt nicht mit
Zwar werden die Hartz IV-Sätze im Rahmen der angekündigten und bereits teilweise durchgeführten Preiserhöhungen der Energieversorger angehoben, doch die Erhöhungen der Sätze reichen bei Weitem nicht aus, die Mehrkosten zu decken. Vor allem auf Gaskunden dürften in diesem Winter schwere Zeiten zukommen. Mehr als 100 Gasversorger haben Preiserhöhungen um bis zu zehn Prozent angekündigt. Die Hartz IV-Sätze steigen jedoch minimal. Die Stromkunden, die Hartz IV beziehen, müssen schon jetzt zur Tilgung der Stromkosten auf die Sätze draufzahlen. Für einen Singlehaushalt wurde ein Satz von 321,80 Euro zur Deckung der Stromkosten festgelegt. Die durchschnittlichen Stromkosten eines Singlehaushaltes liegen jedoch bei rund 435,50 Euro im Jahr.
Stromkosten sind höher als die Hartz IV-Sätze
Infolge der regionalen Preisunterschiede beträgt die Differenz zwischen dem Satz und den tatsächlichen Kosten für Strom in einem Singlehaushalt in Thüringen ungefähr 147 Euro. Je größer der Haushalt ist, desto mehr Schulden laufen innerhalb eines Jahres auf, da die Sätze zu gering kalkuliert sind. Beispielsweise macht ein Vier-Personen-Haushalt in Sachsen innerhalb eines Jahres 524 Euro an Stromschulden. Aufgrund der fehlenden Bonität können Hartz IV-Empfänger zudem nicht den Energieversorger wechseln.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom
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Hartmut Holz( vom 08.09.2011 )
Meiner Meinung nach können die Strom-
kosten durchaus, von dem Regelsatz des ALG II, bezahlt werden.
Was natürlich nicht heißt, dass der ALG II Regelsatz, von derzeit 364,00 Euro, ausreichen berechnet worden ist. Dieses ist er keinesfalls.
Und doch muss es nicht zu Schulden, bei einem Energieunternehmen, kommen. Denn, mit das Erste ist doch, dass der Monatsabschlag, für Strom, an die örtliche Stadtwerke überwiesen wird.
Und wenn eine Nachzahlung, bei der Jahresabrechnung, ansteht, dann sind die Energieunternehmen auch zu Ratnezahlungen bereit.
Also, man kann sehr wohl die Strom-
kosten, vom ALG II Regelsatz, decken.
Natürlich muss dann auf etwas Anderes verzichtet werden.
nethippi( vom 13.09.2011 )
Das die Stromkosten im Regelsatz enthalten sind und nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören ist grundsätzlich falsch.
Allerdings ist die grundsätzliche Aussage das Geld reiche nicht, auch falsch. Ein Beispiel, im Regelsatz (364.-€) sind meines Wissens 27.- Euro für Strom emthalten. Eine Familie mit 2 Kindern (5 und 8 Jahre alt) bekommt davon 2x 90 %, einmal 68,95 % und einmal 59 %, also 2x 24,30 €, 1x 18,60 Euro und 1x 15.95 Euro, macht insgesamt 83,15 Euro (die Beträge für die Kinder sind näherungsweise, aber selbst bei 2 Personen dürften die 48,60 euro ausreichen).
Aus diesen Gründen sollten die Stromkosten den Unterkunftskosten zugeordnet wrden. der regelsatz sollte nach einem Warenkorbmodell berechnet werden. Bei dem statistikmodell besteht das Problem, je mehr die untersten Einkommen real sinken, je niedriger wird auch auch das soziokulturelle Existenzminimum.
Stephan Schmidt( vom 20.09.2011 )
Mein Lohn steigt auch nicht mit der Erhöhung von Strom, Gas, Diesel etc. Es kann nicht sein, dass Hartz 4 Leute es besser ergeht als eine Familie die sich selbst vollzeit versorgen muss. Man muss halt das Rauchen aufhören, nicht jede Woche die neuste CD kaufen und und und. Viele die der Umgebung wohnen und Hartz 4 beziehen haben auch noch 3 Hunde. Nicht nötig, einer reicht auch. Wenn bei mir den ganzen Tag der PC oder Fernseher läuft muss ich mich nicht über hohen Verbrauch beschweren.
Hartmut Holz( vom 22.09.2011 )
Herr Schmidt, da haben sie völlig recht. Denn ich kaufe mir ebenfalls nicht jede Woche eine neue CD. Und immer den neuesten Fernseher benötige ich ebenfalls nicht. Bei mir versieht ein fast 20 Jahre alter Telefunken Röhrenfernseh-
gerät seinen Dienst. Allerding ist dieses, von meinem Fernsehhändler, restauriert worden.
Und der Fernseher läuft bei mir auch nicht den ganzen Tag. Was mich noch ärgert, dass Hartz IV Empfänger immer die neuesten Vertragshandys besitzen.
Nur zur Information: Mein Handy ist älter als fünf Jahre.
Aber dann haben diese Herrschaften Schulden bei den örtlichen Stadt- werken.
Ersteinmal die Kosten für die Energie - Strom und Miete bezahlen. Und dann folgt das andere.
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