Bundesrat: Entscheidung über Atomausstieg

8.7.2011 | Redaktion: Patricia vom Merk
Ende Juni stimmte der Bundestag dem Atomausstieg zu; heute wird der Bundesrat darüber entscheiden. Prinzipiell haben sich auch die Länder dafür ausgesprochen, dass alle Atomkraftwerke in Deutschland bis 2022 abgeschaltet werden sollen. Änderungswünsche bestehen allerdings bei diversen Einzelgesetzen, bei denen eventuell der Vermittlungsausschuss mit einbezogen werden muss.
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Bundesrat: Entscheidung über Atomausstieg

Bundesrat: Entscheidung über Atomausstieg

Probleme bei den Gesetzen



Die schwarz-gelbe Regierung möchte pünktlich zur Sommerpause das Paket zur Energiewende verabschieden, damit der geplante Atomausstieg erfolgen kann. Doch heute stellt sich heraus, ob der Bundesrat den Gesetzen zustimmt. Die Länderkammer ist der Meinung, dass es erheblichen Korrekturbedarf gibt. Das würde wiederum bedeuten, dass der Vermittlungsausschuss mit ins Spiel kommt. Im Grundsatz ist das Gesetz für den schrittweisen Atomausstieg unumstritten. Hauptsächlich wird es um den Ausbau der regenerativen Energien gehen. Den Anforderungen der Länder hielten fünf von sieben Gesetzen des Energiepaketes nicht Stand. Angelica Schwall-Düren, Nordrhein-Westfalens Europaministerin, verkündete, dass bei den weiteren Gesetzen viele Probleme vorhanden sind, weshalb es nötig sein wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen.


Kompromisse müssen gefunden werden



Kritisiert wird besonders die Art der Finanzierung für die Energiewende. Nach Ansicht der SPD-Länder und des grün-rot regierten Baden-Württemberg fließen zu viele Fördergelder in die großen auf dem Meer errichteten Offshore-Windanlagen anstatt in kleine Windparks, die auf dem Land gebaut werden. Aber auch das Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung wird noch kritisiert. Bei diesem Energiepaket besteht sogar die Pflicht der Zustimmung. Ebenso gibt es beim Netzausbau Differenzen zwischen den Ländern und dem Bund. Denn die Länder wollen die planungsrechtliche Verantwortung behalten. Ein Kompromiss muss her, damit die zukünftigen Kompetenzen von Landesbehörden und Bundesnetzagentur geregelt werden können.
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