Konzerne sollen Kunden zum Strom sparen zwingen

23.6.2011 | Redaktion: Patricia vom Merk
Brüssel - Die Verbraucher werden künftig von der EU zum Stromsparen gezwungen. Erreichen will die EU ihr Ziel, indem ausgerechnet die Stromkonzerne die Kunden dazu animieren sollen, sparsamer mit Strom umzugehen. Versorger sollen in Zukunft die Bürger mit diversen Zuschüssen zum Energie sparen bringen. Geplant ist, dass die Verbraucher Doppelglasfenstern einbauen sollen oder sich bessere Heizungen anschaffen. EU-Kommissar Günther Oettinger gab bekannt, dass damit jährlich ca. 1,5 Prozent Gas und Strom gespart werden könnten. "Die billigste Energie ist die, die man nicht verbraucht", so Oettinger.
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Konzerne sollen Kunden zum Strom sparen zwingen

Konzerne sollen Kunden zum Strom sparen zwingen

Überprüfung findet 2014 statt



Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, sollen die Verbraucher einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch erhalten, indem sie monatliche Rechnungen bekommen und automatische Zähler für Strom und Gas eingebaut werden. Die Kunden würden somit häufiger das Licht ausschalten. Hersteller wurden hingegen aufgefordert, sparsamere Geräte auf den Markt zu bringen, wie beispielsweise Wäschetrockner oder Klimaanlagen. Oettinger will konkrete nationale Einsparziele zunächst nicht vorschreiben. 2014 soll allerdings eine Überprüfung stattfinden. Er selbst bezeichnet diese Zwei-Phasen-Strategie als ein faires Angebot, denn auf diesen Weg können die Sparziele realisiert werden.

Bundesregierung kann den Vorschlag ändern



Neben den Verbrauchern soll auch die Regierung die Pläne einhalten. Denn nur, wenn alle an einem Strang ziehen, sind die Chancen auf Erfolge höher. In Zukunft müssen die Staaten jedes Jahr ca. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch modernisieren. Kommunen müssen sich demnach auf Milliardenkosten einstellen. Auch auf Deutschland würden hohe Kosten zukommen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) gab bereits seine Bedenken bekannt. Seiner Ansicht nach sollten die Mehrbelastungen, die damit auf die privaten Haushalte und Unternehmen zu kommen würden, nicht ignoriert werden. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, Änderungen in dem Vorschlag vorzunehmen.
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