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Heftige Streitigkeiten über restliche AKW Strom-Mengen

Nachricht vom 8.6.2011
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Berlin – Der Atomausstieg ist beschlossene Sache, doch dadurch entstehen auch viele neue Hürden und Probleme, die geklärt werden müssen. Sehr große Schwierigkeiten stellen dabei die Reststrommengen da. Die übrig gebliebenen Strommengen der stillgelegten Atommeiler dürfen nun auf die neun Meiler übertragen werden, die sich noch am Netz befinden. Wie die „Süddeutsche“ berichtet, verfallen die Reststromengen, wenn diese bis zum jeweiligen Abschaltdatum nicht aufgebraucht wurden.



Heftige Streitigkeiten über restliche AKW Strom-Mengen

Heftige Streitigkeiten über restliche AKW Strom-Mengen

Reststrommengen wurden 2002 noch zugesichert



Aus diesem Grund besteht für die Energiekonzerne die Möglichkeit, auf massive Entschädigungen klagen, da viele darin einen Eingriff in die Eigentumsrechte sehen. Denn laut Atomgesetz von 2002 wurden den Konzernen schließlich die Reststrommengen zugesichert. Vattenfall und RWE könnten dabei erhebliche Probleme bekommen ihre restlichen Strommengen an EnBW oder E.ON zu verkaufen, da beide Konzerne selber vor dem Problem stehen, wie sie ihren Strom in ihrem Kraftwerk noch herstellen können.


Mülheim-Kärlich produzierte nur 13 Monate lang Strom



Vor allem RWE hat Angst vor Einbußen in Milliardenhöhe aufgrund des Sonderfalls Mülheim-Kärlich. Aus Rechtsgründen wurde das Kraftwerk im Jahr 1988 stillgelegt worden, da die Erdbebengefahr im Rheingraben nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Das Kraftwerk produzierte von daher nur 13 Monate lang Strom.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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