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Erhöhung der gesetzlichen Umlage für Öko-Strom

Nachricht vom 18.5.2011
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Berlin – Norbert Röttgen (Bundesumweltminister, CDU) plant, dass mit der Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes Strom, der aus Windkraft erzeugt wird, mehr gefördert wird. Zusätzlich sollen die Vergütungssätze für die Einspeisung von Biomasse und Solarenergie reduziert werden. Die EEG-Umlage soll für Stromkunden bis zum Jahr 2030 höchstens um 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhöht werden.



Erhöhung der gesetzlichen Umlage für Öko-Strom

Erhöhung der gesetzlichen Umlage für Öko-Strom

Kosten werden schwanken



Für einen Vier-Personen-Haushalt würde das bedeuten, dass dieser bei einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden 60 Cent mehr im Monat zahlen müsste. Röttgen erwartet allerdings, dass die EEG-Kosten für einen durchschnittlichen Haushalt von heute 6,50 Euro auf 9 Euro pro Monat (bis zum Jahr 2015) steigen werden. Er rechnet jedoch auch damit, dass ab der Preis ab 2015 auf zwei Euro monatlich wieder sinken wird. Diesen Prognosen wird aber keine Garantie  gegeben.

Gesetz tritt 2012 in Kraft



Röttgen ist der Meinung, dass die Öko-Förderung effizienter und zielgerechter durchgeführt werden sollte. Um das zu erreichen, soll eine optionale Markprämie eingeführt werden. Diese soll dazu dienen, die Ökostrom-Anbieter zu motivieren, die Energie erst dann in die Netze einzuspeisen, wenn sie tatsächlich benötigt wird. In Abhängigkeit von der Windlage kann es zu einem Überangebot oder einem Engpass kommen, was von den Betreibern der Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken wieder ausgeglichen werden muss. Am 6. Juni soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden und im Jahr 2012 in Kraft treten.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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