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kostenlose Stromwechsel HotlineAgrarsubventionen zum Teil öffentlich
Nachricht vom 30.4.2011Lange Zeit gab es Diskussionen zu dem Thema, welche Informationen über Agrarsubventionen für Energiekonzerne veröffentlicht werden sollen. Die Bundesregierung stellte nun am Mittwoch die Datenbank über Empfänger von Agrarsubventionen wieder ins Internet, berichtet die Umweltschutzorganisation Greenpeace.
Agrarsubventionen zum Teil öffentlich
Informationen über Agrarsubventionen für Unternehmen dürfen veröffentlicht werden
Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Wegen einer Klage von Greenpeace stellte das Gericht klar, dass diese Informationen nicht verheimlicht werden dürfen. Angaben zu Agrarinvestitionen würden nicht unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen. Nach dem Umweltinformationsgesetz seien diese Daten öffentlich zugänglich.
Natürliche Personen werden vor Veröffentlichung angehört
Wenn die Empfänger natürliche Personen sind wie einzelne Landwirte, müssen ihre Datenschutzrechte beachtet werden. Dafür müssten sie vor dem Veröffentlichen angehört werden. Handelt es sich bei Empfängern von Agrarsubventionen um Aktiengesellschaften und GmbHs, sei eine vorherige Anhörung nicht erforderlich, weil es sich um juristische Personen handelt. Die Informationen über Unternehmen sind demnach uneingeschränkt freizugeben. Das Gericht ließ auch das Argument vom Bundeslandwirtschaftsministerium nicht gelten, dass der Bund keine Kompetenz zur Veröffentlichung besitzen würde.
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Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom
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