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Wenn Anbieter keinen Strom liefert

Nachricht vom 29.4.2011
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Stuttgart – Sobald der Fall eintritt, dass der Energieversorger keinen Strom oder kein Gas liefern kann, sollte der Verbraucher rasch aktiv werden. Sie als Kunde sollten dem Energieanbieter eine Frist setzen, gegebenenfalls eine Kündigung einreichen sowie eine Endrechnung fordern, berichtet n-tv.



Wenn Anbieter keinen Strom liefert

Wenn Anbieter keinen Strom liefert

Wenn Gas und Strom ausbleiben, sollte schnell gehandelt werden. Am besten setzt der Kunde dem Energieunternehmen eine Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte der Energieversorger die Lieferung mit Strom und Gas wieder aufnehmen, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, kann der Kunde den Vertrag kündigen.


Kündigung soll aktuellen Zählerstand enthalten



Die Kunden sollten in dem Kündigungsschreiben dem Energieunternehmen den aktuellen Zählerstand mitteilen. Außerdem sollte der Kunde eine abschließende Rechnung mit der Rückzahlung eines eventuell vorhandenen Guthabens einfordern. Verbraucherschützer empfehlen, die Abrechnung dann genau zu prüfen. Sollte diese keine Fehler enthalten, sind mögliche Nachforderungen berechtigt.


Lieferungsprobleme bei TelDaFax



Hintergrund sind Lieferungsprobleme des Energieversorgers TelDaFax. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird dem Unternehmen seit Mitte März der Netzzugang von immer mehr Netzbetreibern gesperrt. Der Energieanbieter kann deshalb zahlreiche Gas- und Strom-Kunden nicht mehr beliefern.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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Martin Wattler( vom 02.07.2011 )

Man muss sich als Bürger einfach die
Frage stellen wann den Energieversorgern endlich die Macht
genommen wird die Verbraucher zu
knebeln.
Hier ein Beispiel am eigenen Leib erfahren

Energieversorger RWE Vertrieb AG
seit 1990 liefert RWE mir Strom Gas
Wasser.
Von 1990 - 2005 erstellte RWE Rechnungen über den Verbrauch
aus Messgeräten die keine Eichblombe
trugen.
Durch jährliche Hinweise an die Mitarbeitet beim ablesen der Zähler
passierte nichts.
Alle meine gestellten Rückanforderumgsansprüche blieben
durch RWE unbeachtet stattdessen
hohe Abrechnungen mit der Androhung
auf Zähler Ausbau.
Per Gerichtsbeschluss wurden in2005
die Zähler dann endlich ausgetauscht.
Eine Rückerstattung der zu unrecht
Erworbenen Entgelte durch RWE erfolgte
nicht bis heute.
In dem Glauben das unsere Justiz
in unserem Rechtsstaat den Verbrauchern hilft muss hier gesagt werden das dem nicht so ist
Sondern das die Justiz insbesondere
Richter der Energie Lobby näher stehen
als den Verbrauchern und ihren Rechten.
In 2010 bekam ich von RWE mal wieder
Rechnungen.
20.000 Euro für Strom Gas Wasser

Dazu folgendes Beispiel aus der
Rechnung
878 Kubikmeter Wasserverbrauch
Wir sind ein 4 Personen Haushalt
Statistisch verbraucht der Bundesbürger
127 ltr Wasser pro Tag
mal 4 ergibt 508 ltr pro Tag für
4 Personen mal 365 Tage
ergibt 185.420 ltr umgerechnet
also 185 Kubikmeter pro Jahr
Bei 878 Kubikmeter Wasserverbrauch
kann jede Person in dem Haushalt 6 mal
am Tag Baden in der Wanne.
Anfragen an den Versorger bleiben
Unbeantwortet oder enden so
Zahlen oder wir bekommen die
Zähler das heißt für mich 20.000
Euro zahlen oder keine Grundversorgung
mehr da RWE die Zähler ausbaut
Was geschehen ist.
Nun haben wir kein Strom und auch kein Wasser mehr unsere Existenz ist zerstört also alle Macht den
Energieversorgern.

Mit freundlichem Gruß
Martin Wattler

Martin Wattler( vom 02.07.2011 )

Man muss sich als Bürger einfach die
Frage stellen wann den Energieversorgern endlich die Macht
genommen wird die Verbraucher zu
knebeln.
Hier ein Beispiel am eigenen Leib erfahren

Energieversorger RWE Vertrieb AG
seit 1990 liefert RWE mir Strom Gas
Wasser.
Von 1990 - 2005 erstellte RWE Rechnungen über den Verbrauch
aus Messgeräten die keine Eichblombe
trugen.
Durch jährliche Hinweise an die Mitarbeitet beim ablesen der Zähler
passierte nichts.
Alle meine gestellten Rückanforderumgsansprüche blieben
durch RWE unbeachtet stattdessen
hohe Abrechnungen mit der Androhung
auf Zähler Ausbau.
Per Gerichtsbeschluss wurden in2005
die Zähler dann endlich ausgetauscht.
Eine Rückerstattung der zu unrecht
Erworbenen Entgelte durch RWE erfolgte
nicht bis heute.
In dem Glauben das unsere Justiz
in unserem Rechtsstaat den Verbrauchern hilft muss hier gesagt werden das dem nicht so ist
Sondern das die Justiz insbesondere
Richter der Energie Lobby näher stehen
als den Verbrauchern und ihren Rechten.
In 2010 bekam ich von RWE mal wieder
Rechnungen.
20.000 Euro für Strom Gas Wasser

Dazu folgendes Beispiel aus der
Rechnung
878 Kubikmeter Wasserverbrauch
Wir sind ein 4 Personen Haushalt
Statistisch verbraucht der Bundesbürger
127 ltr Wasser pro Tag
mal 4 ergibt 508 ltr pro Tag für
4 Personen mal 365 Tage
ergibt 185.420 ltr umgerechnet
also 185 Kubikmeter pro Jahr
Bei 878 Kubikmeter Wasserverbrauch
kann jede Person in dem Haushalt 6 mal
am Tag Baden in der Wanne.
Anfragen an den Versorger bleiben
Unbeantwortet oder enden so
Zahlen oder wir bekommen die
Zähler das heißt für mich 20.000
Euro zahlen oder keine Grundversorgung
mehr da RWE die Zähler ausbaut
Was geschehen ist.
Nun haben wir kein Strom und auch kein Wasser mehr unsere Existenz ist zerstört also alle Macht den
Energieversorgern.

Mit freundlichem Gruß
Martin Wattler

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