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Mietverhältnis vorbei-Strom sperrbar

Nachricht vom 15.5.2009
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Tritt ein Mieter aus einem Mietverhältnis aus, darf der Hausbesitzer einem Urteil des Bundesgerichtshofes(BGH) in Karlsruhe zufolge Heizung, Strom und Wasser sperren. Wenn der Vermieter kein Geld mehr für diese Leistungen erhält, muss er den Mieter auch nicht weiter versorgen, wenn ihm durch die fehlenden Zahlungen ernsthafte Einbußen drohen.



Grundlage dieses Urteils ist ein Fall aus Berlin, wo im Jahr 2000 Räume im Erdgeschoss eines „Kunsthauses“ an einen Cafebetreiber vermietet worden waren. Dieser zahlte ab 2001 nach Streitigkeiten mit dem Vermieter keine Nebenkosten und schließlich auch keine Grundmiete mehr. Im August 2007 war der Cafebesitzer acht Monate mit seinen Zahlungen im Rückstand, und der Vermieter kündigte ihm daraufhin das Mietverhältnis.
 
Er drohte dem säumigen Mieter mehrfach, die Heizung für die Caferäume abzustellen, wogegen der Mieter eine Unterlassungsklage einreichte. Er scheiterte damit in mehreren Instanzen, und der BGH begründete sein Urteil damit, dass die Maßnahmen des Vermieters nicht eigenmächtig seien. Er habe, ähnlich wie auch Energieunternehmen, die Möglichkeit seine Leistungen einzustellen, wenn der Mieter dafür nicht zahlen könne oder wolle.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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