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BDEW: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Nachricht vom 14.4.2011
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Berlin – Um den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren, ist es grundsätzlich möglich, eine EU-weit harmonisierte Kohlendioxid-Steuer einzuführen, die für Bereiche gilt, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, erklärte gestern der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW sagte, dass es durch die Änderung der Energiesteuerrichtlinie auf den Energiemärkten nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen darf.



BDEW: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

BDEW: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Keine Wettbewerbsverzerrungen durch Revision der EU-Energiesteuer-Richtlinie



Die Europäische Kommission hatte gestern die Vorschläge für die Revision der EU-Energiesteuerrichtlinie bekannt gegeben. Daraufhin erklärte der BDEW, dass bei einer Ausgestaltung der Kohlendioxid-Steuer das Ausbleiben von Wettbewerbsverzerrungen sichergestellt werden muss. Wettbewerbsverzerrungen zwischen emissionshandelspflichtigen Anlagen der Energieerzeugung und denen, die nicht-emissionshandelspflichtig sind, müssen ausgeschlossen werden können.

Besteuerung soll verstärkt an Kohlendioxid-Ausstoß ausgerichtet werden



Die Europäische Kommission will die Energiebesteuerung künftig mehr am Ausstoß von Kohlendioxid ausrichten, dafür sollen einheitliche Mindeststeuersätze eingeführt werden. Mit einer Revision der Richtlinie ist eine Differenzierung der Energiebesteuerung in eine allgemeine und eine Kohlendioxid-Emissions-komponente Energiebesteuerung vorgesehen. Grundsätzlich unterstützte der BDEW die Klimaschutzziele der EU. Deutschland sei der Vorreiter innerhalb Europas.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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