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Photovoltaikanlagen steuerlich absetzbar

Nachricht vom 14.5.2009
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Die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur einer sogenannten Photovoltaikanlage können seit diesem Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Dank der degressiven Art der Abschreibung lassen sich bis zu 12,5 Prozent des verbliebenen Nettorestwertes pro Jahr absetzen. Vorher waren es nur 10 Prozent gewesen.



Darüber hinaus ist eine einmalige Sonderabschreibung möglich. Im Jahr der Inbetriebnahme können so 20 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Private Besitzer einer solchen Anlage können alternativ auch die lineare Abschreibung in Anspruch nehmen. Dabei schreiben sie über einen Zeitraum von 20 Jahren pro Jahr linear fünf Prozent der Anschaffungskosten ab.
 
Die meisten Betreiber einer Solarstromanlage nutzt allerdings die degressive Abschreibung, da hier mehr Kosten abgesetzt werden können. Vor allem in den ersten Jahren lassen sich auf diese Art mehr Steuern sparen. Der Besitzer muss lediglich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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